Österreich
Ab März kommt die Teiltauglichkeit beim Heer und Zivildienst

Verteidigungsministerin Tanner verschärft Regeln per Erlass für den Grundwehrdienst. Betroffen sind stellungspflichtige Männer ab dem Jahrgang 2003 und jünger. Die Kriterien gelten auch für Zivildiener. | Foto: Gießauf
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  • Verteidigungsministerin Tanner verschärft Regeln per Erlass für den Grundwehrdienst. Betroffen sind stellungspflichtige Männer ab dem Jahrgang 2003 und jünger. Die Kriterien gelten auch für Zivildiener.
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Ab nächstem Jahr im März gilt in Österreich die Teiltauglichkeit sowohl für Grundwehr- als auch Zivildiener. Das soll laut Verteidigungsministerin Klaudia Tanner und Zivildienstministerin Elisabeth Köstinger eine Entspannung in diesen Bereichen bewirken. Finanzielle und substanzielle Verbesserungen solle es aber keine geben.  Kritik kommt von den NEOS

ÖSTERREICH. Die sogenannte Teiltauglichkeit wird für stellungspflichtige junge Männer ab dem Jahrgang 2003 eingeführt und kommt ab März kommenden Jahres zum Tragen. Die Teiltauglichkeit sei durch Erlass umsetzbar zu machen, sagt Tanner:"Es wird der junge Mann dann bei der Stellung also danach beurteilt, für welche Bereiche er tauglich ist und für welche nicht, also Tauglichkeit nach Maß. Jemand mit Schulterverletzung ist daher nun tauglich, da er etwa als Kraftfahrer einsetzbar ist." 2.000 Männer sollen dadurch laut Ministerin zusätzlich pro Jahr im Heer oder im Zivildienst zur Verfügung stehen: Konkret erwarte man sich 1.200 zusätzliche Grundwehrdiener und 800 zusätzliche Zivildiener.

Teiltauglichkeit auch beim Zivildienst

"Am 10. März hatten wir einen Zivildiener-Gipfel mit der Zivildiener-Serviceagentur um zu wissen, was es für Zivildienst in Zukunft brauchen  wird", so Köstinger:  "Da wussten wir noch nicht, dass wir danach einen außerordentlichen Zivildienst ausrufen müssen, wegen der Corona-Krise. Die jungen Männer haben dabei ihre Bewährungsprobe mit Auszeichnung bestanden. Ein großes Dank an alle dafür." Für 2021 rechnet Köstinger mit 15.000 jungen männlichen Österreichern im Zivildienst. Wegen geburtenschwachen Jahren seien nichtmehr genug Zivildiener verfügbar, daher wird es auch eine Teiltauglichkeit beim Zivildienst geben. 1.700 Einrichtungen seien laut Ministerin in Österreich anerkannt, um Zivildiener beschäftigen zu dürfen. Man rechne mit 800 zusätzlichen Zivildienern dank Teiltauglichkeit. So könnten "teiltaugliche" Zivildiener beispielsweise statt beim Roten Kreuz bei Verwaltungstätigkeiten zum Einsatz kommen.

Teiltauglichkeit bring Steigerung von fünf Prozent

Zu den Zahlen: Laut Ministerium gab es im Jahr 2019 rund 44.000 Stellungspflichtige, 30.000 davon tauglich.16.000 waren Grundwehrdiener, 14.000 Zivildiener, davon 9.000 untauglich und bei 5.000 jungen Männern konnte das Verfahren nicht abgeschlossen werden und wurde aufgeschoben. "Statt 30 Prozent Tauglichkeit sind dank Teiltauglichkeit dann 25 Prozent der jungen Männer tauglich", so Tanner. Köstinger: "Wir rechnen, dass es immer mehr Bedarf geben wird, weil die Bevölkerung immer älter wird, wir rechnen von einer Bedarfssteigerung von 5 bis 6 Prozent. Jeder einzelne Mann zählt."

Der Grundwehrdienst nach Maß bringe laut Tanner niemandem den Befund "teiltauglich" sondern "tauglich für bestimmte Funktion". Zur Kritik vom Koalitionspartner den Grünen sagt Tanner: "Das Regierungsprogramm wurde gemeinsam beschlossen und dass das nun mit Erlass geregelt wird, war klar. Es wurde lange und intensiv am gemeinsamen Ziel gearbeitet und nun geht es an die Umsetzung."

Keine finanziellen  Verbesserungen

Die Vergütung der Grundwehrdiener setzt sich aus einer Grundvergütung und einem Monatsgeld zusammensetzt. Insgesamt sind dies 321,22 Euro. Finanzielle Besserstellung soll es laut Tanner bisher keine geben. "400 Euro zusätzlich kann ein Grundwehrdiener bekommen, wenn er sich zur Miliz auf 10 Jahre meldet, das ist immerhin eine Verdoppelung des Gehalts", so Tanner.

"Verfassungsrechtlich bedenklich und nutzlos"

"Sogar Militärexperten und Experten fragen sich, warum Ministerin Tanner die Teiltauglichkeit für Männer so rasch und in dieser Form durchboxen will“, stellt NEOS Verteidigungssprecher Douglas Hoyos. Die größten Bedenken für NEOS liegen aber weiterhin im Bereich der rechtlichen Einordnung. Hier konnte oder wollte die Ministerin heute nicht für Klarheit sorgen: „Wir sind mehr als skeptisch ob die Einführung der Teiltauglichkeit überhaupt verfassungsrechtlich erlaubt ist. Bisher galt der Spruch des Verwaltungsgerichtshofs aus den 1980er-Jahren für den Wehrdienst und damit auch für den Wehrersatzdienst. Demnach sollen nur Stellungspflichtige infrage kommen, die einem Mindestmaß physischer Kraftanstrengung unterzogen werden können. Wie soll das gehen, wenn es jetzt kein Mindestmaß mehr gibt, sondern eben mit ‚leichteren‘ Diensten dieses Prinzip umgangen wird?“ NEOS kritisieren deshalb die Rechtsansicht der Verteidigungsministerin scharf. „Der Plan zeigt einmal mehr, dass die Ministerin mit ihren Aufgaben und der Einschätzung der heerespolitischen Lage völlig überfordert ist.“

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