Entwurf
„Arbeitspflicht“ für Asylwerber doch nicht vorgesehen
Gemäß einem Entwurf des Innenministeriums sollten Flüchtlinge zukünftig auch für externe Organisationen arbeiten können. Die von der ÖVP vorangetriebene Verpflichtung wird jedoch nicht umgesetzt.
ÖSTERREICH. Zum Jahreswechsel wurde intensiv über eine Arbeitspflicht für Asylwerber diskutiert, angestoßen von der ÖVP und im Innenministerium. Asylwerber sollten zu gemeinnützigen Tätigkeiten verpflichtet werden. Damit einher ging die Möglichkeit, Geld- oder Sachleistungen zu kürzen, sollten sich die Betroffenen weigern. Um etwaige rechtliche Bedenken auszuräumen, die in den vergangenen Jahren wiederholt aufgekommen waren, plante das Ministerium eine juristische Prüfung der Durchsetzbarkeit einer solchen Verpflichtung.
Tätigkeiten auch für NGOs
Laut einem vom "Standard" zuerst berichteten Entwurf des Innenministeriums für die Länder soll es Menschen in der Grundversorgung künftig gestattet sein, auch bei Organisationen zu arbeiten, sofern diese nur unter dem bestimmenden Einfluss einer Gebietskörperschaft oder eines Gemeindeverbandes stehen oder es sich um eine NGO handelt. Diese Änderung würde eine Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten bedeuten, da derzeit Tätigkeiten nur an Orten möglich sind, an denen Länder und Gemeinden direkten Einfluss ausüben können.
Bisher war ein solcher Einsatz nur möglich, wenn er sich im direkten Einflussbereich von Ländern und Gemeinden abspielte. Die möglichen Tätigkeiten umfassen gemeinnützige Arbeiten wie Rasenpflege. Das Innenministerium führt nun als Beispiele auch Tätigkeiten in Seniorenheimen sowie in der Verwaltung von Bibliotheken, Sportstätten oder Friedhöfen an. Ebenfalls werden Obdachloseneinrichtungen und Behindertenwerkstätten genannt.
Kickl: "ÖVP-Bauchfleck"
Es ist dem Entwurf zufolge aber keine Arbeitspflicht vorgesehen, wie sie zuletzt in Oberösterreich gefordert wurde. Alle vorgesehenen Maßnahmen basieren auf freiwilliger Basis.
FPÖ-Chef Herbert Kickl äußert Empörung und bezeichnet die vorgeschlagenen Maßnahmen als "Bauchfleck". Seiner Meinung nach sollte man stattdessen über eine Arbeitspflicht für "anerkannte Flüchtlinge" nachdenken, solange der Grund für ihre Flucht besteht, was sinnvoller wäre. Im Innenministerium wird auf einen laufenden Dialog mit den Bundesländern hingewiesen, betont jedoch, dass nie von einer Arbeitspflicht die Rede war.
Anders sieht es in Deutschland aus, wo im Bundesland Thüringen im Saale-Orla-Kreis Asylwerber zu vier Stunden gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden sollen. Pro Stunde sollen die Betroffenen 80 Cent erhalten. Weigern sie sich, drohen Geldkürzungen von bis zu 180 Euro im Monat.
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