Verfassungsgerichtshof
Christoph Grabenwarter als VfGH-Präsident angelobt

Die Amtszeit des neuen VfGH-Präsidenten Christoph Grabenwarter ist voraussichtlich 17 Jahre lang.  | Foto: Rosenberger/VfGH
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Am Mittwoch hat Bundespräsident Alexander Van der Bellen Christoph Grabenwarter in seiner neuen Funktion als Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) angelobt.

ÖSTERREICH. Seit 2018 war Grabenwarter bereits Vizepräsident des VfGH und führte dessen Geschäfte seit Juni 2019 auch interimistisch als Präsident. In einer kurzen Rede vor der Angelobung sagte Bundespräsident Alexander Van der Bellen, der Verfassungsgerichtshof habe in zahlreichen Entscheidungen seine Unabhängigkeit bewiesen: „Er hat in der Vergangenheit und Gegenwart Gesetze aufgehoben, unabhängig von der Zusammensetzung der jeweiligen Regierung, des Nationalrates sowie der zu erwartenden Reaktionen." Es sei die grundsätzliche Aufgabe der Justiz, unabhängig, ohne Ansehen der Person und ohne Rücksicht auf Wünsche außerhalb des Verfahrens ihrer Aufgabe nachzukommen, so Van der Bellen. 

Gute Voraussetzungen für das Amt

Der Bundespräsident wies weiter daraufhin, dass Grabenwarter Mitglied der angesehenen Venedig-Kommission des Europarates ist. Die Kommission ist ein Beratungsorgan in Fragen von Verfassung und Rechtsstaat, die sich immer wieder auch zu den Entwicklungen betreffend die Justiz in Polen und Ungarn äußert. Diese und die Tatsache, dass Grabenwarter die Präsidentschaft des Österreichischen Juristentages innehat, seien zweifellos gute Voraussetzungen für das Amt des VfGH-Präsidenten, so Van der Bellen.

Bei der Zeremonie waren außerdem Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) und die Vorgängerin von Grabenwarter und Bundeskanzlerin a. D. Brigitte Bierlein anwesend. Christoph Grabenwarter war für diese Funktion von der Bundesregierung vorgeschlagen worden. Mit der Angelobung ist nun die Vizepräsidentschaft vakant. Diese Funktion wird nach einer Mitteilung des VfGH-Präsidenten vom Bundeskanzler innerhalb eines Monats ausgeschrieben.

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