So funktioniert die EU
Die sieben Organe der Europäischen Union
Die Europäische Union besteht aus einem institutionellen Gefüge, das die Interessen der EU-Bürgerinnen und Bürger durch direkt gewählte Abgeordnete des Europäischen Parlament, die Regierungen der Mitgliedstaaten sowie der Europäische Union gegenüber anderen Staaten vertritt.
ÖSTERREICH. Aufgrund der Komplexität und Vielzahl an unterschiedlichen Organen der Europäischen Union, verstehen einige Bürgerinnen und Bürger nur "Bahnhof". Im Grunde verfolgen sieben Einrichtungen die gemeinsamen Interessen der EU und deren Bevölkerung. Vier daraus sind Beschlussfassungsorgane, darunter fallen das Europäische Parlament, der Europäische Rat, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission. Die restlichen drei Einrichtungen stellen die Gesetzgebungs- und Exekutivfunktion dar. Darunter fallen der Gerichtshof der Europäischen Union, die Europäische Zentralbank und der Europäische Rechnungshof.
Europäisches Parlament
Im Europäischen Parlament befinden sich 705 Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus sieben Fraktionen. Diese werden in allgemeinen, unmittelbaren, freien und geheimen Wahlen alle fünf Jahre von den Bürgerinnen und Bürger der 27-Mitgliedstaaten direkt gewählt. Gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union bildet das EU-Parlament die Gesetzgebung. Zentrale Aufgaben des Europäischen Parlaments sind die Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften, die demokratische Kontrolle und die Haushaltskontrolle.
Das EU-Parlament arbeitet auf vielen Ebenen mit dem Rat der EU zusammen. Die beiden Organe sind unter anderem für die inhaltliche Ausgestaltung von EU-Rechtsvorschriften zuständig. Weiters bietet das Europäische Parlament eine tragende Rolle als Entscheidungsträger für EU-relevante Zustimmungen, wie etwa dem Beitritt neuer Staaten.
Europäischer Rat
Der Europäische Rat bildet das politische Leitorgan der Europäischen Union. Er besteht aus den Staats- und Regierungschefs der EU-Länder, dem Präsidenten des Europäischen Rates sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission, und ist für allgemeine politische Zielsetzungen zur Ausrichtung und Zukunft der EU zuständig. Der Präsident bzw. die Präsidentin des Europäischen Rates wird alle zweieinhalb Jahre mit qualifizierter Mehrheit gewählt. Am 1. Dezember 2019 übernahm Charles Michel aus Belgien die Präsidentschaft des Europäischen Rates. 2022 wurde er erneute zum Präsidenten gewählt und übernahm seine zweite Amtsperiode.
Rat der Europäischen Union
Der Rat der Europäischen Union vertritt die Interessen der 27 Mitgliedsstaaten und ist gemeinsam mit dem Europäischen Parlament Hauptbeschlussorgan der EU. Der Rat besitzt eine "indirekte demokratische Legitimation", da die Regierungen der Mitgliedstaaten demokratisch gewählt werden. Die jeweiligen Ministerinnen und Minister der 27 EU-Länder finden sich in zehn thematisch unterschiedlichen Konstellationen (z.B. Bildung, Umwelt, Verkehr, Justiz, usw.) im Rat zusammen. Dort entscheiden sie unter anderem über die Koordinierung politischer Maßnahmen, den Abschluss internationaler Übereinkünfte oder die Genehmigung des Haushaltsplans der EU.
Europäische Kommission
Die Europäische Kommission besteht aus insgesamt 27 Kommissionären – also einem Kommissionsmitglied je Mitgliedsstaat. Österreich wird von Martin Selmayr in der EU-Kommission vertreten. Neben der Erstellung von europäischen Rechtsvorschlägen, setzt die Kommission politische Maßnahmen um und verwaltet die EU-Mittel. Als weitere zentrale Aufgabe der Europäischen Kommission gilt die Wahrung der Europäischen Verträge zu gewährleisten. Besonders an diesem Organ ist ihr Initiativrecht, welches die Vorlegung von Gesetzesvorschlägen erlaubt, die in weiter Folge vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union beschlossen werden können. Die Präsidentin der Europäischen Kommission in der jetzigen Amtsperiode (2019 - 2024) ist Ursula von der Leyen.
Gerichtshof der Europäischen Union
Der Gerichtshof der Europäischen Union befasst sich mit Vertragsverletzungsklagen bei Nichtanwendung von EU-Rechten, Nichtigkeitsklagen bei EU-Grundrechtsverstößen und anderen Rechtsfragen zwischen Regierungen und EU-Institutionen. Auch Privatpersonen oder Unternehmen können sich an den Gerichtshof der Europäischen Union wenden. Er setzt sich aus 27 Richterinnen und Richter der EU-Mitgliedsstaaten sowie 11 Generalanwältinnen und Generalanwälten zusammen, welche in einer Zeitperiode von sechs Jahren gewählt werden.
Europäische Zentralbank
Die Europäische Zentralbank verwaltet den Euro und ist allgemein für die europäische Währungspolitik verantwortlich. Gemeinsam mit den EU-Ländern koordiniert die Zentralbank die Herstellung und Ausgabe des Euros. In weiter Folge trägt sie dazu bei, dass das europäische Banksystem sicher bleibt und eine Preisstabilität gewährleistet wird. Die Europäische Zentralbank setzt sich aus einem Präsidenten bzw. einer Präsidentin sowie den Präsidenten und Präsidentinnen aller nationalen Zentralbanken der 27 Mitgliedsstaaten zusammen.
Europäischer Rechnungshof
Die Hauptaufgabe des Europäischen Rechnungshofes ist die Überprüfung der EU-Finanzen. Er legt jährlich einen Bericht über das vorherige Haushaltsjahr dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union vor, die sogenannte "Jährliche Entlastung". Somit garantiert der EU-Rechnungshof nicht nur Transparenz, sondern stellt auch sicher, dass EU-Gelder ordnungsgemäß verwendet werden. 27 Mitglieder, ernannt vom Rat der Europäischen Union, sitzen im Europäischen Rechnungshof. Diese bestimmen anschließend den Präsidenten bzw. die Präsidentin des Rechnungshofes mit einer Amtszeit von drei Jahren.
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