Corona-Verordnung liegt vor
Diese neuen Regelungen kommen

Mit der Verordnung gilt in Österreich wieder die FFP2-Maskenpflicht  | Foto: Pixabay
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  • Mit der Verordnung gilt in Österreich wieder die FFP2-Maskenpflicht
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Ab Donnerstag gilt die Maskenpflicht in allen Innenräumen. Zuletzt stand eine Wahlmöglichkeit zwischen FFP2-Maske und 3G-Regelung im Raum. Diese wurde nun in den meisten Bereichen gestrichen.

ÖSTERREICH. Bereits am Dienstag hätte die neue Corona-Verordnung da sein sollen, doch die Koalition konnte sich nicht einigen. Es hakte vor allem bei der Wahlmöglichkeit, so wie sie noch in einem ersten Entwurf vorgesehen war. Demnach hätten sich viele Betriebe aussuchen dürfen, ob sie einen 3G-Nachweis verlangen oder ob alle Gäste eine Maske tragen müssen. Nach langen Verhandlungen legte das Gesundheitsministerium nun am Mittwochabend die neue Verordnung vor. Die Wahlmöglichkeit wurde in den allermeisten Bereichen gestrichen. Änderungen wird es künftig auch bei den Quarantäneregelungen geben.

Maske oder 3G-Nachweis in der Nachtgastro

Die Wahlmöglichkeit gilt nun nur bei Zusammenkünften in geschlossenen Räumen, ohne zugewiesenen Sitzplätzen und ab 100 Personen. Damit können beispielsweise Betreiberinnen und Betreiber in der Nachtgastronomie – sofern mehr als 100 Menschen zusammenkommen – aussuchen, welches Konzept sie verfolgen.

Eine alternative 3G-Regel gibt es nur in wenigen Ausnahmefällen. | Foto: stock.adobe.com /MB Photostock
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Maskenpflicht ohne Alternative

Abgesehen von der oben genannten Ausnahme gilt ab Donnerstag die Maskenpflicht in allen Innenräumen ohne Alternative – also an öffentlichen Orten, in öffentlichen Verkehrsmitteln, im gesamten Handel, in der Gastronomie (außer am Sitzplatz) und der Hotellerie, in Sportstätten, in der Arbeit, in Kutur- und Freizeitbetrieben sowie im Gesundheitsbereich. Außerdem gilt die Maskenpflicht bei gesetzten Zusammenkünften in geschlossenen Räumen ab 100 Personen.

Die Verordnung tritt am morgigen Donnerstag in Kraft und gilt bis 16. April – damit zwei Wochen länger als ursprünglich geplant. Unterdessen werden am 1. April bekanntlich die Gratis-Tests limitiert – dann wird es nur noch je fünf PCR- und Antigentests pro Person und Monat geben. 

Das Gratis-Testsystem wird es in Österreich ab 1. April nur noch in einer beschnitten Form geben. | Foto: Unsplash/Mufid Majnun
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Neuerungen bei Quarantäneregeln 

Auch die Quarantäneregeln ändern sich. Künftig soll es die Möglichkeit geben, dass Corona-Infizierte auch ohne Test nach fünf Tagen aus der Isolation dürfen – und zwar dann, wenn sie zuvor bereits zwei Tagen symptomfrei waren und sich danach für weitere fünf Tage an eine "Verkehrsbeschränkung" halten. Das bedeutet, dass Betroffene bei Kontakt mit anderen Maske tragen müssen, weder Gesundheitseinrichtungen noch die Gastronomie oder Fitnessclubs besuchen dürfen und nicht an Großveranstaltungen teilnehmen dürfen. Wie das kontrolliert werden soll, ist noch ungewiss.

Der Gesundheitsminister kündigte zudem an, dass es im Gesundheitsbereich unter bestimmten Bedingungen eine Verkürzung der Quarantäne geben werde. Während für die Verschärfungen bei der Maskenpflicht eine Verordnung nötig ist, braucht es für Änderungen Quarantänebestimmungen eine Empfehlung des Minister, die anschließend von den Bundesländern umgesetzt wird.

Kritik an Quarantäne-Verkürzung

Die Lockerungen der Quarantäneregeln für das Gesundheitspersonal stießen auf massive Kritik. Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker und der Linzer Bürgermeister Klaus Luger (beide SPÖ) lehnten die Verkürzung der Quarantäne ebenso ab wie der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband. Dieser ließ am Montag wissen, dass das ohnehin bereits am Limit arbeitende Gesundheitspersonal, auch das Recht habe, in Ruhe gesund zu werden. 

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