Pfingst-Heimkehrer
Diese Regeln gelten bei Einreise nach Österreich

Wer nach den Pfingstferien nach Österreich einreist, muss die 3G-Regeln beachten. | Foto: ÖAMTC
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  • Wer nach den Pfingstferien nach Österreich einreist, muss die 3G-Regeln beachten.
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Wer am heutigen Pfingstmontag aus Ländern wie Italien, Slowenien oder Kroatien zurückkehrt, muss bestimmte Covid-19-Regeln beachten. Achtung: Mit erhöhtem Verkehrsaufkommen wird gerechnet.

ÖSTERREICH. Auch heuer reisten viele Österreicher zu Pfingsten ins benachbarte Ausland. Auch die neuesten Lockerungen im Bezug auf die Covid 19 Pandemie schreckte Reiselustige nicht davor ab einen Kurztrip in südlichere Gefilde, etwa die Adria, zu unternehmen. Die 14-tägigen Pfingstferien in vier deutschen Bundesländern trugen ihre Rolle dazu bei. Die Polizei kündigte an den Grenzen Blockabfertigungen an, es werden Staus im Rückreiseverkehr erwartet. 

Für die Einreise nach Österreich nach einem Pfingsturlaub gelten seit 19. Mai neue Bestimmungen, die Ausnahmen von der Quarantänepflicht für geimpfte, genesene und getestete Personen ("3-G-Regel") bei der Einreise aus bestimmten Ländern vorsehen. Für die Einreise aus Hochinzidenz- oder Virusvariantengebieten gelten strengere Bestimmungen.

"Pre-Travel-Clearance-Formular" 

Die Registrierungspflicht mittels "Pre-Travel-Clearance-Formular" bleibt weiterhin für die Einreise aus allen Ländern bestehen. Die erforderlichen Informationen dafür sind: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Ihre Emailadresse, Wohn- oder Aufenthaltsadresse in Österreich bzw. Adresse der Quarantäne, Datum der Einreise, etwaiges Datum der Ausreise (optional), benutzte Verkehrsmittel (optional), sowie die Länder des Aufenthalts der vorgegangenen 10 Tage. Alternativ kann auch ein ausgefülltes Formular für die Einreiseregistrierung mitgeführt werden. 

Nachweispflicht bei der Einreise

Personen, die mit einem Impfzertifikat oder einem Genesungszertifikat oder einem ärztlichen Zeugnis über die Impfung oder die Genesung einreisen, haben dieses ärztliche Zeugnis über die Impfung oder die Genesung oder das Impfzertifikat oder das Genesungszertifikat mitzuführen und bei einer Kontrolle vorzuweisen.

Was, wenn man keinen Nachweis bringen kann?

Kann ein ärztliches Zeugnis oder das Testergebnis nicht vorgewiesen werden, ist laut Außenministerium unverzüglich, jedenfalls binnen 24 Stunden nach der Einreise, ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 oder Antigen-Test auf SARS-CoV-2 durchführen zu lassen. Zusätzlich ist unverzüglich eine zehntägige Quarantäne anzutreten. Die Quarantäne gilt als beendet, wenn ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 oder Antigen-Test auf SARS-CoV-2 frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt wird und das Testergebnis negativ ist. Die Kosten für den Test sind selbst zu tragen. Das negative Testergebnis ist bei einer Kontrolle vorzuweisen.

Bei der Einreise aus Kroatien, Litauen, Niederlande, Schweden, Zypern entfällt für Geimpfte oder Genesene die Verpflichtung zur Quarantäne. Getestete Personen (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden/ Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden) müssen wie bisher zusätzlich eine zehntägige (Heim-)Quarantäne antreten. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne nach einem negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich, wobei der Tag der Einreise als Tag 0 gewertet wird.

Geöffnete Grenzübergänge (Tschechien, Slowakei)

Tschechien (laut ÖAMTC):
B2, Neunagelberg
B5, Grametten
B7, Drasenhofen (In Höhe Grenzübergang Drasenhofen in beiden Richtungen Beschränkungen, Grenzkontrollen, Corona-Maßnahme)
B35, Mitterretzbach, nur von Montag bis Freitag von 05 bis 10 Uhr für Pendler offen!!!
B46, Laa an der Thaya (Nachtsperre 23 Uhr bis 05 Uhr)
B47, Reintal
B126, Weigetschlag
B303, Kleinhaugsdorf
B310, Wullowitz
L67, Fratres (Nachtsperre 24 Uhr bis 06 Uhr)
L1187, Oberthürnau (Nachtsperre 22 Uhr bis 06 Uhr)
L1558, Schöneben (Nachtsperre 20 Uhr bis 08 Uhr)
L8225, Gmünd/Böhmzeil Grenzgasse

Slowakei:
A6, Kittsee (In Höhe Grenzübergang Kittsee in beiden Richtungen Beschränkungen, Grenzkontrollen, Corona-Maßnahme)
B9, Berg ( In Höhe Grenzübergang Berg in beiden Richtungen Beschränkungen, Grenzkontrollen, Corona-Maßnahme)
B48, Hohenau an der March (Nachtsperre 24 Uhr bis 05 Uhr)
L208, Kittsee (Nachtsperre von 22 Uhr bis 06 Uhr)

Auch für Einreisen aus Italien gilt: Alle Personen, die aus Italien nach Österreich einreisen, sind verpflichtet, vor der Einreise eine elektronische Registrierung (Pre-Travel-Clearance, PTC, siehe oben) durchzuführen. Die Registrierung darf frühestens 72 Stunden vor der Einreise erfolgen.

Mehr Infos vom ARBÖ

Mehr Infos vom ÖAMTC

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