Kostenausgleich
Expertin kritisiert Hürden beim Energie-Gutschein

Vier Millionen Haushalte sollen jeweils einen Gutschein über 150 Euro erhalten. | Foto: Sergej Toporkov/fotolia
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Seit letzter Woche versendet die österreichische Bundesregierung die Gutscheine zum Energiekostenausgleich. Nicht alle dürfen die 150 Euro Gutschrift auch tatsächlich einlösen. Diejenigen, die berechtigt sind, stehen vor technischen Hürden und komplizierten Formularen, kritisiert die Arbeiterkammer am Donnerstag.

ÖSTERREICH. Rund vier Millionen Haushalten wird derzeit der Energiekosten-Gutschein per Post zugeschickt. Als Maßnahmen zur Abfederung der hohen Energiekosten können die Gutscheine anschließend analog oder digital bei einer zentralen Stelle eingelöst werden. Nun äußerte die Arbeiterkammer Kritik an der Abwicklung. Die Onlineeingabe der nötigen Daten sei kompliziert, außerdem habe sich ein Programmierfehler eingeschlichen, berichtet das "Ö1-Mittagsjournal". Das Finanzministerium betont unterdessen, der Ausgleich funktioniere wie geplant.

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Probleme bei Online-Abwicklung 

Wer den Gutschein online einreichen möchte, muss eine lange Zählpunktnummer eingeben. Das funktioniere nicht immer, sagt Dorothea Herzele, Energieexpertin der Arbeiterkammer, gegenüber "Ö1". Es sei festzustellen, "dass die Daten, die einzugeben sind, sehr kompliziert sind". Aufgrund der aufgetauchten Hürden ist man sich vonseiten der AK nun nicht sicher, ob auch tatsächlich alle den Energiekostenausgleich erhalten werden.

Darüber hinaus tauchte den Berichten zufolge ein Programmierfehler auf. Das Finanzministerium teilte schriftlich mit: das System sei mittlerweile angepasst worden und die Aktion laufe nach Plan – fast 30.000 Gutscheine seien bereits eingelöst worden.

Brunner betonte in der Vergangenheit, dass man mit dem Gutschein eine rechtssichere und unbürokratische Lösung gefunden habe.  | Foto: Andy Wenzel/bka
  • Brunner betonte in der Vergangenheit, dass man mit dem Gutschein eine rechtssichere und unbürokratische Lösung gefunden habe.
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Entlastung erst nächstes Jahr

Kritik gab es zuletzt auch daran, dass der Gutschein bei vielen Haushalten erst nächstes Jahr greife, nachdem die 150 Euro erst bei der nächsten Jahresabrechnung abgezogen werden. Für die Leute, die jetzt das Geld brauchen, um u. a. die Teilzahlungsraten, die zum Teil gestiegen seien, zu begleichen, kommt die Gutschrift zu spät, kritisiert Herzele. 

Energieversorger wie die "Kelag"verweisen allerdings darauf, dass die Erhöhung bei den Energiepreisen ohnehin erst nächstes Jahr richtig wirksam wird. Das Ministerium äußert sich zur Kritik, dass es immer klar gewesen und auch so kommuniziert worden sei, dass der Gutschein erst mit der nächsten Jahresrechnung abgezogen wird.  

Nicht alle berechtigt

Vo einer Förderung ausgeschlossen sind all jene, die keinen Hauptwohnsitz in Österreich haben, keine Stromrechnung bezahlen oder mehr als ein Einkommen in der Höhe der (zweifachen) ASVG-Höchstbemessungsgrundlage beziehen – die Grenze beträgt bei Einpersonenhaushalten 55.000 Euro, bei Mehrpersonenhaushalten 110.000 Euro im Jahr.

Wenn man den Gutschein einlöst, ohne anspruchsberechtigt zu sein, ist das nicht zulässig und stellt einen Förderbetrug dar. Eine erhaltene Gutschrift muss zurückgezahlt werden. Außerdem sprach ÖVP-Energiesprecherin Tanja Graf dahingehend im Februar noch von "empfindlichen Strafen".

Auf Anfrage der RegionalMedien gab das Finanzministerium bekannt: "Bei einem vorsätzlich zu Unrecht bezogenen Energiekostenausgleich kann der Tatbestand des Betruges nach § 146 StGB erfüllt sein. Eine abschließende Beurteilung hat jedoch durch die zuständigen Justizbehörden zu erfolgen."

Staatlicher Eingriff  

Die Energieexpertin betont, der Gutschein könne angesichts der weiterhin stark steigenden Energiepreise erst der Anfang sein. Es brauche zusätzliche Entlastungen, beispielsweise Zuschüsse auf Länderebene sowie einen Energiepreisdeckel: "Es wird einen staatlichen Eingriff in die Energiepreise benötigen, damit sich die Leute auch längerfristig die Energie leisten können und wir nicht in eine Armutsspirale für viele Haushalte hineinlaufen." 

Bedingt durch die Mehreinnahmen der Energieversorgung fordert die AK außerdem eine Sondersteuer. Daneben müsse die Wettbewerbsbehörde den heimischen Gas- und Strommarkt prüfen.

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