Strafen bis 3.600 Euro
Fix: Impfpflicht für alle Bürger ab 14 Jahren

„Es geht um den Schutz der öffentlichen Gesundheit“, so Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP). Und: Der Entwurf zur allgemeinen Impfpflicht werde von vier Parteien getragen.  | Foto:  Tobias Steinmaurer / picturedesk.com
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  • „Es geht um den Schutz der öffentlichen Gesundheit“, so Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP). Und: Der Entwurf zur allgemeinen Impfpflicht werde von vier Parteien getragen.
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Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) gaben Details zu der ab Februar 2022 in Österreich geplanten Corona-Impfpflicht bekannt. Mit dabei am Podium war Neos-Vorsitzende Beate Meinl-Reisinger. Die SPÖ war zwar nicht bei der Pressekonferenz vertreten, unterstützt aber den Entwurf, wie es aus der Partei hieß. Die FPÖ war nicht geladen.

ÖSTERREICH.  Die Corona-Impfpflicht wird am 1. Februar 2022 in Kraft treten. „Die Impfpflicht gilt für alle Bürger ab 14 Jahren, die einen Wohnsitz in Österreich haben. Ausgenommen sind Schwangere“, so  Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne). 

„Es geht um den Schutz der öffentlichen Gesundheit“, ergänzte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP). Und: Der Entwurf zur allgemeinen Impfpflicht werde von vier Parteien getragen. Neben den Regierungsparteien ÖVP und den Grünen sind auch SPÖ und NEOS mit an Bord. "Freiheit geht immer mit Verantwortung und Mitgefühl einher", sagt Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger. Die Impfung sei der Weg, damit wir alle unsere Freiheit wiedererlangen:  "Gerade aus dem Gedanken der Freiheit ist die Impfpflicht vertretbar." 

Impfpflicht ab 1. Februar in Kraft

Der Gesetzesentwurf soll am 10. Dezember in Begutachtung gehen. Anfang Februar wird er in Kraft treten.

"Impfstichtag"

Vierteljährlich sieht das Gesetz so genannte "Impfstichtage" vor. An diesen Tagen werden alle erfassten Personen im Impfregister überprüft. Personen werden vierteljährlich aufgefordert, sich bis zum nächsten "Impfstichtag" impfen zu lassen oder die Ausnahme durch einen befugten Arzt ins Register eintragen zu lassen. 

Bis zu 3.600 Euro

Strafen gibt es ebenso vierteljährlich: Dabei kommt es laut Mückstein entweder zu einem ordentlichen oder alternativ zu einem abgekürzten Verfahren. Bei Nichtimpfung werden bis zu 600 Euro sofort fällig. Wird nicht eingezahlt oder Einspruch erhoben, kommt es zu einem ordentlichen Verfahren. Bei diesem steigt die Strafe bis zu 3.600 Euro. Das jeweilige Strafverfahren wickelt die Bezirksverwaltungsbehörden ab. Die Ermittlung der Betroffenen erfolgt jedoch auf Bundesebene.

Ausnahmen zur Impfpflicht

Ausnahmen zur Corona-Impfpflicht gibt es nur diese vier:

  1. Schwangere Personen (wobei Mückstein darauf hinweist, dass eine Coronaimpfung allen Schwangeren ausdrücklich empfohlen werde)
  2. Personen die nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können
  3. Genesene Personen für 180 Tage ab dem Tag der Probennahme des positiven PCR-Tests
  4. Kinder unter 14 Jahren, die einen Wohnsitz in Österreich haben

Gefälligkeitsgutachten strafbar

Auf die Frage, wie man eine mögliche zu großzügige Vergabe von Ausnahmeattesten verhindern wolle, sagt Mückstein: "Die Ausnahmegründe sind vom Ministerium klar definiert, außerdem sieht man, wer wieviele Atteste ausstellt und außerdem wird es Kontrollen geben." Laut Mückstein seien sogenannte "Gefälligkeitsgutachten selbstverständlich strafbar". Edstadler fügt hinzu:

"Derartige Gefälligkeitsgutachten werden mit Strafen von bis zu 3.600 Euro Strafe geahndet."

Kritik: Strafen nicht ans Einkommen angepasst

Der sozialliberale Thinktank Momentum Institut übet postwendend Kritik an dem von der Regierung präsentierten Gesetzesenwturf: Eine Impfpflicht sei zwar grundsätzlich notwendig, aber:

"Dass die Strafen de facto nicht an das Einkommen angepasst sind, könnte dazu führen, dass sich Wohlhabende aus der Impfpflicht relativ leicht herauskaufen“,

so Oliver Picek, Chefökonom des Momentum Instituts. Gänzlich unverständlich sei zudem der lange Zeitraum zwischen Einführung der Impfpflicht am 1.2. und tatsächlich verhängten Sanktionen. Hier gehe Zeit verloren, die man wegen der zu befürchtenden Omikron-Welle nicht habe. Und die Momentum-Ökonomen betonen erneut ihre Empfehlung nach einer Impfprämie. 

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