Verdacht auf Verletzung des Amtsgeheimnisses
Freispruch für Pilnacek

Der ehemals höchste Beamte im Justizministerium Christian Pilnacek wurde frei gesprochen.  | Foto: Wikipedia
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Der suspendierte Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek ist am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht vom Vorwurf der Verletzung des Amtsgeheimnisses freigesprochen worden.

ÖSTERREICH. Er habe zwar Infos über Ermittlungen gegen eine Journalistin der Tageszeitung "Die Presse" sowie das geplante Vorgehen der Staatsanwaltschaft weitergegeben - allerdings seien dadurch weder öffentliche noch private Interessen gefährdet worden, erklärte Richterin Julia Matiasch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ursprung der Anklage war eine Anzeige von Staatsanwälten der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen die "Presse"-Redakteurin Anna Thalhammer wegen eines von dieser verfassten kritischen Artikels.

"öffentliches oder ein berechtigtes privates Interesse" nicht verletzt 

Pilnacek gab dies laut Chatverläufen der Redakteurin einer anderen Zeitung bekannt- und auch, dass die Staatsanwaltschaft Wien von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens absehen werde. Pilnacek räumte vor Gericht die Weitergabe ein.

Er habe aber darauf gedrängt, dass die Information nicht veröffentlicht wird. Voraussetzung für eine Verurteilung wäre laut Strafgesetzbuch gewesen, dass dadurch "ein öffentliches oder ein berechtigtes privates Interesse" verletzt wird. Dies sah die Richterin in beiden Fällen nicht gegeben.

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