Lebensmittelhandel und Co.
Geschäfte müssen wieder früher schließen

Foto: stock.adobe.com/Symbolbild
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Ab Donnerstag gibt es wieder kürzere Öffnungszeiten in Österreich. Die im Lockdown noch offenen Geschäfte des Handels müssen um 19 Uhr zusperren.

ÖSTERREICH. Das sieht die Verordnung des Gesundheitsministers zur Verlängerung des aktuellen Lockdowns vor, wie die APA meldet. Am Dienstag steht die Verordnung im Hauptausschuss zum Beschluss. Umgesetzt wird auch die angekündigte Verkürzung der Gültigkeit der Impfzertifikate von 360 auf 270 Tage.

Bereits im letzen Lockdown wurde die Öffnungszeit für Geschäfte auf 19 Uhr verkürzt. Mitte Mai wurde dies wieder aufgehoben und der Handel konnte mit einer Öffnungszeit von 21 Uhr wieder den vollen Zeitrahmen von 72 Stunden pro Woche ausschöpfen.

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Im seit 22. November geltenden Lockdown waren zwar nicht zur Grundversorgung nötige Geschäfte wieder geschlossen. Der lebensnotwendige Handel durfte aber bis 21 Uhr offen halten. Das ändert sich nun mit der "1. Novelle zur 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung". Die übrigen Lockdown-Maßnahmen würden im Wesentlichen unverändert bleiben, berichtet die APA weiter.

Impfzertifikat kürzer gültig

Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und voraussichtlich auch der SPÖ im heutigen Hauptausschuss wird wohl die parlamentarische Zustimmung eingeholt, damit der aktuelle Lockdown wie geplant bis 11. Dezember in Kraft bleibt. Das ist notwendig , da Ausgangsbeschränkungen laut Gesetz jeweils nur zehn Tage lang verordnet werden dürfen. 

Das Gesundheitsministerium nützt die Novelle ebenfalls, um die Verkürzung der Gültigkeit der Impfzertifikate im Grünen Pass umzusetzen - ausgenommen Personen, die zwei Mal geimpft und genesenen sind. Für sie gilt das Impfzertifikat weiterhin 360 Tage lang. Diese Regelung tritt mit 6. Dezember in Kraft.

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