Vermeintliche Falschaussage
Kanzler wurde bereits als Beschuldigter einvernommen

Foto: Dragan Tatic/bka

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wurde wegen des Verdachts auf Falschaussage bereits Anfang September von einem Richter einvernommen. 

ÖSTERREICH. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wurde im Zuge der Ermittlungen gegen ihn wegen mutmaßlicher Falschaussage im U-Ausschuss bereits von einem Richter Straflandesgerichts Wien einvernommen. Das bestätigte nun die ÖVP. Kurz selbst sagte zur Einvernahme: „Ich bin froh, nach Monaten falscher Vorwürfe Anfang September mehrere Stunden die Möglichkeit gehabt zu haben, vor einem Richter zu den falschen Vorwürfen, die aufgrund einer Anzeige durch die NEOS gegen mich erhoben wurden, Stellung zu nehmen."

Kurz habe laut eigenen Angaben dabei ausführlich zur Bedeutung einer doppelten Verneinung, "oder wie ein „Na“ auf ein „Nie“ zu werten sei, beziehungsweise auf Unterschiede in der Formulierung „eingebunden im Sinne von informiert“ und „eingebunden im Sinne von involviert“ Stellung genommen. Für Kurz konnte er damit "die ungerechtfertigten Beschuldigungen widerlegen und entkräften". 

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt gegen den Bundeskanzler wegen des Verdachts der Falschaussage. Der Regierungschef wird als Beschuldigter geführt, weil er bei seiner Vernehmung vor den Abgeordneten im Ibiza-U-Ausschuss im vergangenen Sommer die Unwahrheit gesagt haben soll.

Kurz-Anwalt Werner Suppan hatte sich zuvor im Verfahren gegen den Bundeskanzler um den Vorwurf der Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss eine Einvernahme durch einen Richter und nicht durch die WKStA gewünscht. Mehr dazu im folgenden Beitrag.

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