VfGH Entscheid
Karfreitag bleibt ein persönlicher Feiertag

Foto: EPD/Uschmann

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) weist den Antrag mehrerer Kirchen auf Aufhebung der geltenden Regelung zurück.

ÖSTERREICH. Dieses Jahr fällt der Karfreitag auf den 10. April. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Donnerstag den von vier evangelischen Kirchen sowie der Altkatholischen Kirche eingebrachten Antrag auf Aufhebung der geltenden Regelung zum Karfreitag als unzulässig zurückgewiesen. Die Abschaffung des Karfreitags war unter ÖVP und FPÖ beschlossen worden. 

Keine staatliche Pflicht für Karfreitag

Der Grund: "Nachdem ihre Rechtssphäre nicht unmittelbar betroffen ist, sind die antragstellenden Kirchen nicht berechtigt, den Entfall der bisherigen Feiertagsregelung beim VfGH anzufechten. Die seit dem Vorjahr bestehende Regelung bleibt damit aufrecht", heißt es in dem VfGH-Entscheid. Die Kirchen hätten demnach kein Recht auf Beibehaltung eines konkreten gesetzlichen Feiertages.

Eine staatliche Pflicht zur Einführung oder Beibehaltung eines solchen Feiertages gebe es nach Ansicht des Verfassungsgerichtshof  weder aus der Europäischen Menschenrechtskonvention noch aus dem Staatsgrundgesetz.

Feiertage verfolgen, wie der VfGH weiter ausführte, heute überwiegend Ziele der
persönlichen Ruhe, Besinnung, Erholung und Zerstreuung, "auch wenn die konkrete Auswahl der Feiertage religiös begründet gewesen sein".

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