AMA-Gütesiegel
Kein Siegel mehr für Betriebe mit dauernder Anbindehaltung

- Das AMA-Gütesiegel zeichnet bei Fleisch ein nachhaltiges Tierwohl aus. Jetzt sollen jene Betriebe verstärkt gefördert werden, die bereits jetzt schon aus der dauernden Anbindehaltung aussteigen.
- Foto: Symbolbild: Unsplash
- hochgeladen von Johanna Janisch
Das AMA-Gütesiegel soll Konsumenten über eine besonders gute Haltung von Tieren signalisieren. Jetzt dürfen dieses Siegel nurmehr jene Betriebe für ihre Rindfleischprodukte verwenden, welche den Tieren genug Auslauf geben. Der dauernden Anbindehaltung soll damit der Kampf angesagt werden.
ÖSTERREICH. Das AMA-Gütesiegel kennt man aus den heimischen Supermärkten. Wer Fleisch kauft achtet oft darauf, soll es doch nicht nur für Qualität sondern auch für angemessene Tierhaltung sorgen. Bis dato wurden jedoch auch Betriebe damit ausgezeichnet, welche eine Anbindehaltung bei Rindern im Fokus haben. Sprich: Auch wenn die Rinder kaum Auslauf bekamen, wurden die Produkte mit dem Siegel zertifiziert. Möglich machte dies eine Ausnahmegenehmigung.
Damit soll jetzt Schluss sein. Nachdem man bereits beschlossen hatte, dass es bei Milchviehbetrieben ab 1. Jänner 2024 keine Zertifizierung mehr für die dauernde Anbindehaltung geben wird, folgt nun der gleiche Schritt für Frischfleischprodukte. Auch sie verlieren zum Jahresbeginn 2024 das Siegel, wenn sie ihren Tieren nicht genügend Auslauf geben.

- Das AMA-Gütesiegel zeichnet neben Milch- und Gemüseprodukten auch Frischfleisch aus.
- Foto: Johanna Janisch
- hochgeladen von Johanna Janisch
Derzeit sind etwa 10 bis 15 Prozent der insgesamt rund 8.500 Betriebe, die diese Ausnahme
noch in Anspruch nehmen, von diesem Schritt betroffen. Man möchte damit Anreize für einen Umstieg auf eine tierfreundlichere Haltung geben.
Förderung für Umstieg
Das Ziel dieser Maßnahme ist es, Betriebe zu fördern, die bereits früher als vom Gesetzgeber verlangt auf dauernder Anbindehaltung verzichten. Denn ein dementsprechendes Gesetz gegen diese Tierhaltungsmethode wird in Österreich bis 2030 wirksam. Wer bis zu zwei Jahre vor der gesetzlichen Frist aus der dauernden Anbindehaltung umsteigen – also bis Ende 2027 – wird finanziell unterstützt. Dafür werden als Förderung auch 30 Millionen Euro jährlich zur Verfügung gestellt. Der Start folgt Anfang 2023.

- Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) möchte Schrittweise aus der dauernden Anbindehaltung aussteigen.
- Foto: Bauernbund
- hochgeladen von Sieghard Krabichler
Zwar ist die dauernde Anbindehaltung von Rindern bei Neubauten schon lange verboten, bei bestehenden Ställen gibt es aber noch Ausnahmeregelungen. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) begrüßt das Vorgehen beim AMA-Gütesiegel: "Mit der Weiterentwicklung des AMA Gütesiegels für Milchküche im Sommer hat die AMA Marketing
den ersten Schritt gesetzt, um die Betriebe zu einem früheren Umstieg zu motivieren. Jetzt folgt der zweite Schritt: Die Bestimmungen werden für alle Rinder-Betriebe mit AMA-Gütesiegel vereinheitlicht und gelten damit auch für Rindfleisch. Beides ist für die betroffenen Bäuerinnen und Bauern eine große Herausforderung. Darum schnüre ich ein Investitionsprogramm, um Betriebe, die bis Ende 2027 umsteigen, zu unterstützen.“

- Tierschutzminister Johannes Rauch (Grüne) sieht ebenso einen wichtigen Schritt für das Tierwohl.
- Foto: Screenshot/Langer
- hochgeladen von Karl Pufler
Auch Tierschutzminister Johannes Rauch (Grüne) begrüßt den Schritt: „Mit der früheren Beendigung der dauernden Anbindehaltung bei Milch und nun auch Rindfleisch macht die AMA einen weiteren Schritt Richtung mehr Tierschutz, den ich sehr begrüße. Kühe bewegen sich viel und haben ein ausgeprägtes Sozialverhalten. Die dauernde Anbindehaltung nimmt darauf keinerlei Rücksicht, darum haben wir deren Ende im Tierschutzgesetz festgeschrieben."
Weitere Themen:




Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.