Aus formalen Gründen
Kinder blitzen mit Klimaklage beim VfGH ab

- Die Kinder-"Klimaklage" wurde vom VfGH formal zurückgewiesen. Nicht alle Teile des Gesetzes wurden angefochten, die jedoch untrennbar zusammenhängen, begründeten die Richter ihr Urteil.
- Foto: FFF/Julian Kragler
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Seit dem Auslaufen des Klimaschutzgesetzes gebe es keine verbindlichen Klimaziele zur Reduktion von Treibhausgasen, kritisieren die Kinder und Jugendlichen. Zwölf Kinder und Jugendliche wollten mit einer Klage erreichen, dass Österreich sein Klimaschutzgesetz ändert - sie blitzen aber aus formalen Gründen beim Verfassungsgerichtshof ab.
ÖSTERREICH. Der VfGH hat einen von 12 Kindern eingebrachten Antrag zum Klimaschutzgesetz als unzulässig zurückgewiesen, da zu wenige Gesetzesteile angefochten wurden. Der Antrag sei zu eng gefasst gewesen. "Eine Aufhebung in diesem engen Umfang würde die von den Antragstellern behauptete Verfassungswidrigkeit nicht beseitigen. Der Verfassungsgerichtshof darf einer Norm durch Aufhebung bloßer Teile auch keinen völlig veränderten Inhalt verleihen", hieß es in einer Aussendung des VfGh am Freitag.
Eine Aufhebung des Klimaschutzgesetzes im angefochtenen, zu engen Umfang hätte unter anderem zur Folge, dass der Bund nicht nur für die Führung von Verhandlungen über Klimaschutzmaßnahmen, sondern für diese Maßnahmen insgesamt verantwortlich wäre. Der VfGH könne dem Gesetzgeber einen solchen Gesetzesinhalt nicht unterstellen.
Die Kinder, die zwischen 2006 und 2015 geboren wurden, kritisierten im Rahmen der Klage, dass das Klimaschutzgesetz lediglich eine Pflicht enthalte, über Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen zu verhandeln, aber keine Verpflichtung, Ergebnisse zu erzielen. Dadurch habe der Gesetzgeber seine Pflicht verletzt, für den Schutz der Antragsteller vor schwerwiegenden Beeinträchtigungen durch den Klimawandel zu sorgen und auf eine im Zeitverlauf und über die Generationen hinweg gerechte Lastenverteilung Bedacht zu nehmen.

- Die Verfassungsrichter sahen zu wenige Gesetzesteile angefochten.
- Foto: VfGH/Achim Bieniek
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Anwältin will weitere Verfahren einleiten
"Der Verfassungsgerichtshof hat es sich leicht gemacht, indem er sich auf formelle Gründe zurückzieht und in einer grundrechtlich brisanten Situation inhaltlich keine Stellung bezieht", sagt Michaela Krömer. Die Rechtsanwältin hat die Klimaklage der Kinder beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Laut Krömer besagt die Zurückweisung des VfGH faktisch, dass das Gesetz irreparabel ist und es seine Kompetenz überschreitet, hier einzugreifen. "Das ist eine juristische Pattsituation", sagt Krömer, "denn ohne Klimaschutzgesetz sind die Rechte der Kinder auch nicht gewahrt. Die Zurückweisung der Klage bedeute auch, dass die Kinder nichts tun können, um ihre Rechte einklagen zu können. Krömer werde nun in den kommenden Wochen und Monaten weitere Verfahren in Zusammenhang mit den Kinderrechten vorbereiten.
Seit 2021 steht Österreich ohne Klimaschutzgesetz da. Nach Auslaufen des alten Gesetzes am 1. Jänner 2021 konnte sich die ÖVP-Grüne-Regierung bisher nicht auf neue Treibhausgas-Reduktionszielwerte für die betreffenden Sektoren Verkehr, Industrie und Landwirtschaft einigen, die dafür sorgen, dass Österreich bis 2030 seinen CO2-Nettoausstoß halbiert und 2040 auf netto Null bringt. Mit den Vorgaben wolle man Strafzahlungen zuvorkommen, die bis Ende 2030 bis zu neun Mrd. Euro ausmachen würden. Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) hatte in der Vergangenheit wiederholt betont, dass „mit Hochdruck“ an dem Klimaschutzgesetz gearbeitet werde, die Gespräche seien „weit fortgeschritten“, der Entwurf werde „zeitnah in Begutachtung gehen“.

- Österreichs Klimaziel bis 2030 ist weiterhin unerreichbar. EU-Ziel ist es, dass die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 48 Prozent sinken im Vergleich zu 2005.
- Foto: Pixabay
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Andere Klage auch abgewiesen
In einem anderen Fall beschäftigte sich der VfGH mit einer Klage eines Anwalts, der einen Paragraphen des Klimaschutzgesetzes aufzuheben lassen wollte, weil er durch die in den kommenden Jahren ergriffenen "dramatischen" Maßnahmen zur Erreichung der vorgegebenen Klimaschutzziele seine Erwerbsfreiheit sowie sein Recht auf Eigentum und
auf Achtung des Privatlebens einschränkt sieht. Vom VfGH wurde diese Klage ebenso als unzulässig zurückgewiesen, da er nicht dargelegt hat, "welche der von ihm genannten Maßnahmen jeweils in welche grundrechtlich geschützte Position eingreifen würden".
Ein Antrag auf Gesetzesprüfung kann nur dann inhaltlich behandelt werden, wenn die gegen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes sprechenden Bedenken im Einzelnen dargelegt werden, betonten die Verfassungsrichter. Da diese zwingende Vorschrift nicht erfüllt war, wurde der Antrag ebenso wie jener der zwölf Kinder inhaltlich nicht bewertet, sondern formal zurückgewiesen.
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