Aufklärung gefordert
Kritik an Umgang mit propalästinensischen Demos

Die propalästinensischen Kundgebungen am Wochenende seien "emotional, aber friedlich" verlaufen, weshalb die Polizei sie nicht auflöste. Neos, SPÖ und FPÖ üben Kritik. | Foto: Shutterstock
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  • Die propalästinensischen Kundgebungen am Wochenende seien "emotional, aber friedlich" verlaufen, weshalb die Polizei sie nicht auflöste. Neos, SPÖ und FPÖ üben Kritik.
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Nach dem Angriff der Terrororganisation Hamas auf den Süden Israels fanden am Wochenende Kundgebungen in Wien statt. Am Wochenende starben rund 1.000 Menschen auf palästinensischer und israelischer Seite. Bei den Kundgebungen wurden diese Ereignisse teils bejubelt. Die SPÖ ist der Ansicht, dass diese Versammlungen sofort hätten aufgelöst werden müssen. Die Neos reagierten mit einer Anfrage an Innenminister Gerhard Karner (ÖVP), um zu klären, ob Verfassungsschutz (DSN) und Polizei "ihre gesetzliche Pflicht aktiv wahrnehmen". Die Polizei verteidigt ihr Vorgehen. 

ÖSTERREICH. Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) verurteilt die "Gewaltexzesse und eklatanten Menschenrechtsverletzungen" in Israel. IGGÖ-Präsident Ümit Vural rief dazu auf Gewaltverherrlichung, wie sie auf Österreichs Straßen zu vernehmen war, zu unterlassen. Den Konflikt dürfe man nicht "als Nährboden für Hass und Spaltung innerhalb der Gesellschaft zu nutzen".

Mit Blick auf pro-palästinensische Kundgebungen in Wien betonte eine Sprecherin der IGGÖ, dass die Geschehnisse auf einige in der arabischen Gemeinschaft vielleicht wie ein blasser Hoffnungsschimmer wirken können, der Zweck heilige aber keinesfalls die Mittel. Man wolle für Toleranz, Gerechtigkeit, Frieden und Menschenrechte stehen und gegen den Missbrauch der Religion ankämpfen.

Neos fordern Aufklärung von Karner

"Demonstrationen, bei denen der Hamas-Terrorangriff auf Israel gefeiert wird, sind aufs Schärfste zu verurteilen und hätten natürlich aufgelöst werden müssen", so der SPÖ-Parlamentsklub am Montag. Zum Terror aufzufordern sowie Verhetzung seien Straftatbestände und eine Versammlung, bei der das passiert, sei aufzulösen.

"Das Bejubeln von Terror und Mord hat auf Österreichs Straßen nichts verloren. Unsere Demokratie muss wehrhaft sein und ist aufgrund ihrer Geschichte hier besonders in der Verantwortung zu gewährleisten, dass sich alle in Österreich Lebenden, die wegen ihrer Herkunft oder Familien in Angst und Schrecken versetzt sind, sicher fühlen", betont die Neos-Sprecherin für Inneres, Stephanie Krisper, und verlangt Aufklärung vom Innenminister.

Landespolizeipräsident Gerhard Pürstl verteidigt das Vorgehen, denn die Kundgebungen seien zwar "emotional, aber friedlich" verlaufen.  | Foto: LPD Wien / Fabien Emmer
  • Landespolizeipräsident Gerhard Pürstl verteidigt das Vorgehen, denn die Kundgebungen seien zwar "emotional, aber friedlich" verlaufen.
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FPÖ will Ausweisung

FPÖ-Delegationsleiter im Europaparlament, Harald Vilimsky, ließ in einer Aussendung von sich hören. Er fordert die umgehende Ausweisung von "Palästinensern und arabischstämmiger Gruppen", die in Europas Städten den Terror der Hamas öffentlich zelebriert hatten. 

Auch die Grünen verurteilten die Kundgebungen: "Wer darüber jubelt, wenn Menschen entführt und getötet werden und Terror herrscht, der tritt die Werte des friedlichen Zusammenlebens mit Füßen."

Kundgebungen "emotional, aber friedlich" 

Die Wiener Polizei, die die Kundgebungen am Wochenende nicht aufgelöst hatte, verteidigt ihr Vorgehen: "Die Demonstrationen am Wochenende waren zwar emotional, aber friedlich. Es erfolgten keine strafrechtlichen Tatbestände wie Verhetzung oder die Verwendung von verbotenen Fahnen oder Symbolen."

Landespolizeipräsident Gerhard Pürstl betonte, dass jede Versammlung im Zusammenhang mit der aktuellen Situation vom Verfassungsschutz beobachtet und fortlaufend bewertet wird. 

Man müsse jede Demonstration einzeln prüfen, aber die Auflösung wäre möglich, wenn gewaltverherrlichende Parolen wiedergegeben werden, meint Verfassungsexperte Peter Bußjäger. Dann wäre die öffentliche Ordnung bedroht und eine Auflösung laut Versammlungsgesetz erlaubt. 

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