Mayer
Künstlerhilfen: Unterstützungsmaßnahmen werden verlängert
Die Unterstützungsmaßnahmen der Regierung für Künstlerinnen und Künstler gehen ab Anfang August in ihre nächste Phase.
ÖSTERREICH. Bei der Überbrückungsfinanzierung für selbstständige Künstler bei der SVS (Sozialversicherung der Selbstständigen) sind Anträge ab 1. August möglich, beim Covid-19-Fonds des Künstlersozialversicherungsfonds ab 2. August.
Antragsberechtigt bei der Überbrückungsfinanzierung der SVS sind alle Personen , die Kunst und Kultur schaffen, vermitteln, ausüben oder lehren und mit Stichtag 1. November 2020 selbständig versichert waren. Für das dritte Quartal 2021 können sie eine Einmalzahlung von 1.800 Euro (600 Euro pro Monat) beantragen.
Bisher wurden über die Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstler rund 130 Millionen Euro ausgezahlt. Die Mittel wurden insgesamt von 140 auf 150 Millionen Euro erhöht.
Der Covid-19-Fonds des KSVF ist als Unterstützungsleistungen für Künstler konzipiert, die weder beim Härtefallfonds der Wirtschaftskammer, noch bei der SVS antragsberechtigt sind. Laut Ministerium sei das in der Regel der Fall, weil ihr normales Einkommen zu niedrig ist. Für diese Personengruppe steht für das dritte Quartal 2021 eine weitere Zahlung von 1.000 Euro zur Verfügung.
Mayer: „Kunst- und Kulturleben soll wieder aufleben"
„Einige Bereiche des Kulturbetriebs brauchen trotz weitgehender Öffnungen noch etwas Zeit, um wieder voll Fahrt aufzunehmen“, erklärte Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer am Freitag per Aussendung. Die Unterstützungsmaßnahmen für diese Bereiche werden deshalb noch einmal um drei Monate verlängert. „Das Kunst- und Kulturleben in Österreich soll in seiner vollen Breite und Vielfalt wieder aufleben – der Bund unterstützt dort, wo es notwendig ist.“
Der Covid-19-Fonds des KSVF ist derzeit mit 40 Millionen Euro datiert. Bereits ausgezahlt sind davon derzeit rund 29 Millionen Euro.
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