Reform
Landeshauptleute dürfen beim ORF nicht mehr mitentscheiden

- Landeshauptleute dürfen künftig nicht mehr bei der Besetzung der ORF-Landesdirektionen mitreden.
- Foto: ORF/Thomas Ramstorfer
- hochgeladen von Ernst Georg Berger
Das Anhörungsrecht der Landeshauptleute bei der Bestellung der ORF-Landesdirektoren und -direktorinnen wird abgeschafft. Zudem sind Änderungen bei der ORF-Haushaltsabgabe für Unternehmen geplant.
ÖSTERREICH. Der ORF soll künftig unabhängig sein, Landeshauptleute dürfen nämlich bei der Besetzung der ORF-Landesdirektionen nicht mehr mitentscheiden. Bisher hatten diese nach dem ORF-Gesetz ein Anhörungs- beziehungsweise Mitspracherecht. Grundsätzlich gebe es eine Einigung der Regierungsfraktionen, berichtete NEOS-Mediensprecherin Henrike Brandstötter. Die Maßnahme könnte bereits im September nach der Sommerpause des Nationalrats beschlossen werden.
"Längst überfälliger Systembruch"
Für NEOS-Mediensprecherin Henrike Brandstötter ist das „ein längst überfälliger Systembruch – und ein großer Erfolg für einen unabhängigen ORF.“ Die NEOS würde die Abschaffung des Anhörungsrechts seit zehn Jahren fordern, so Brandstötter in einer Aussendung. Die Maßnahme "stärke die Unabhängigkeit und sei ein massiver Schritt hin zu einem politikfernen ORF." Doch die NEOS will noch weitergehen. Sie würden "von der Zusammensetzung des Stiftungsrates bis zur Einbindung des Publikums weiter dafür sorgen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht länger Spielball parteipolitischer Interessen bleibt.“
Haushaltsabgaben für Unternehmen reformiert
Unternehmerinnen und Unternehmer mit mehreren Filialen sollen die Haushaltsabgabe künftig nicht mehr mehrfach zahlen müssen. "Das war nicht nur unfair, sondern schlicht überschießend – und ist jetzt Geschichte.", so Brandstötter. Laut dem Finanzministerium wird mit der neuen gesetzlichen Grundlage die bisherige Kulanzregelung festgeschrieben. Weitere Maßnahmen sollen in den kommenden Wochen in Verhandlungen behandelt werden. Gegenüber der APA freut sich Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) über die "notwendige Klarstellung, Rechtssicherheit und Beitragsgerechtigkeit". Auch Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) begrüßt die Maßnahme. Damit entlaste die Regelung "gezielt die österreichischen Betriebe" und schütze "besonders kleine und mittelständische Unternehmen vor unverhältnismäßigen Mehrfachzahlungen".
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