Jetzt offiziell
Lockdown bis 11. Dezember verlängert

Mit der "1. Novelle zur 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung" bleibt der aktuelle Lockdown wie von der Regierung angekündigt bis 11. Dezember in Kraft . | Foto: Peter J. Wieland
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  • Mit der "1. Novelle zur 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung" bleibt der aktuelle Lockdown wie von der Regierung angekündigt bis 11. Dezember in Kraft .
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Der Hauptausschuss des Nationalrats hat am Dienstagnachmittag die Verlängerung des aktuellen Lockdowns um zehn Tage beschlossen. 

ÖSTERREICH. Am Dienstag stimmten für die entsprechende Verordnung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) die Regierungsfraktionen ÖVP und Grünen sowie die SPÖ. Von NEOS und FPÖ kam keine Zustimmung, hieß es am Abend gegenüber der APA aus den Parlamentsklubs.

Mit der "1. Novelle zur 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung" bleibt der aktuelle Lockdown wie von der Regierung angekündigt bis 11. Dezember in Kraft . Die Novelle ist notwendig, da Ausgangsbeschränkungen laut Gesetz jeweils nur zehn Tage lang verordnet werden dürfen.

Christbäume können daher auch während des Lockdowns verkauft werden.
  • Christbäume können daher auch während des Lockdowns verkauft werden.
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Die übrigen Lockdown-Regelungen bleiben im Wesentlichen unverändert. Ausnahme ist nur die Änderung der Laden-Öffnungszeiten:  Geschäfte und Versorger, die im aktuellen Lockdown schon bisher zur Grundversorgung offenhalten durften, müssen ab Donnerstag spätestens ab 19 Uhr schließen. Bisher war die Öffnungszeit bis maximal 21 Uhr möglich.

Christbaum-Verkauf erlaubt

Zusätzlich wird in der Verordnung festgehalten, dass der Verkauf von Christbäumen unter die Ausnahme des "Agrarhandels" fällt. Christbäume können daher auch während des Lockdowns verkauft werden. Ein Verkauf an Ständen ist ebenfalls ausdrücklich zulässig.

Das Gesundheitsministerium nützt die Novelle ebenfalls, um die Verkürzung der Gültigkeit der Impfzertifikate im Grünen Pass umzusetzen - ausgenommen Personen, die zwei Mal geimpft und genesenen sind. Für sie gilt das Impfzertifikat weiterhin 360 Tage lang. Diese Regelung tritt mit 6. Dezember in Kraft.

Geschäfte müssen wieder früher schließen
Mit der "1. Novelle zur 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung" bleibt der aktuelle Lockdown wie von der Regierung angekündigt bis 11. Dezember in Kraft . | Foto: Peter J. Wieland
Christbäume können daher auch während des Lockdowns verkauft werden.

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