Nationalrat am Mittwoch
Mehrwertsteuer auf FFP2-Masken soll fallen

Ab dem 25. Jänner müssen alle Kunden und Mitarbeiter im Handel eine FFP2-Maske tragen. Auch in den öffentlichen Verkehrsmittel ist diese dann Pflicht.  | Foto: pixabay/Antonio_Cansino
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  • Ab dem 25. Jänner müssen alle Kunden und Mitarbeiter im Handel eine FFP2-Maske tragen. Auch in den öffentlichen Verkehrsmittel ist diese dann Pflicht.
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Ab dem 25. Jänner ist die FFP2-Maske beim Einkaufen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht. Die Mehrwertsteuer für die Maske könnte jetzt fallen. 

ÖSTERREICH. Die bald verpflichtenden FFP2-Schutzmasken sollen von der Mehrwertsteuer befreit werden. Ein entsprechender Antrag wird am Mittwoch in der Nationalratssitzung eingebracht. Die für die Masken gültige Umsatzsteuersatz von 20 Prozent soll komplett gestrichen werden, bestätigte das Finanzministerium am Montag einen Bericht der „Kronen Zeitung“. Die Maßnahme soll vorerst bis Mitte 2021 gelten.

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Kosten sind noch unklar

Inkrafttreten soll die Mehrwertsteuer-Befreiung ab dem 23. Jänner. Die EU-Kommission habe Österreich  die Steuersenkung auf die FFP2-Masken genehmigt, hieß es aus dem Finanzministerium. Die Reduktion soll vom Handel an die Kunden weitergegeben werden. Die FFP-2-Maske wird im Supermarkt zum Selbstkostenpreis erhältlich sein, was sie aber genau kosten wird, ist noch unklar. 

Spar, Lidl, und Rewe haben FFP2-Masken bereits im Sortiment, beim Preis wird sich aber noch etwas ändern. "Wie die Preisgestaltung ab 25. Jänner aussehen wird, wird in den kommenden Tagen fixiert", sagte eine Sprecherin von Spar (Spar, Eurospar, Interspar). Handelsobmann Rainer Trefelik von der Wirtschaftskammer rechnete am Montag im Ö1-Morgenjournal mit einem Preis zwischen 50 Cent und einem Euro.

Für einkommensschwache Personen sollen die Masken laut Angaben der Bundesregierung gratis erhalten. Die Verteilung dieser Masken soll in den kommenden Tagen im Gesundheitsministerium geklärt werden.

Wer ist von der FFP2-Maskenpflicht befreit?

Nicht geeignet ist die FFP2-Maske gemäß Arbeitsschutz für schwangere Frauen, da die Masken die Atmung deutlich erschweren. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind auch Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Die FFP2-Maskenpflicht gilt erst ab 14 Jahren. Kinder von sechs bis 14 Jahren müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch Menschen mit Vorerkrankungen kann die Maske Probleme machen. Wer aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann, muss allerdings ein Attest mitführen. 

Was man beim Tragen der FFP2-Maske beachten muss
Ab dem 25. Jänner müssen alle Kunden und Mitarbeiter im Handel eine FFP2-Maske tragen. Auch in den öffentlichen Verkehrsmittel ist diese dann Pflicht.  | Foto: pixabay/Antonio_Cansino
Im Handel und in öffentlichen Verkehrsmitteln sind selbstgenähte Masken künftig verboten. | Foto: pixabay

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