Impfpflicht
Ministerium rechnet mit einer Million an Verstößen

- Das Ministerium geht von 650.000 bis eine Million Verstößen gegen die Impfpflicht aus.
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Am 1. Februar tritt die Impfpflicht in Österreich in Kraft, schon jetzt ist das Land gespalten, regelmäßig gehen Corona-Gegner auf die Straße und demonstrieren gegen die Maßnahmen, regelmäßig kommt es zu tätlichen Übergriffen auf medizinisches Personal, zuletzt wurde sogar ein Spital beschmiert. Wieviele sind es, die sich ab Februar auch nicht impfen lassen werden?
ÖSTERREICH. „Bitte, warten Sie nicht auf die Impfpflicht. Gehen sie jetzt schon impfen!“ Gebetsmühlenartig versucht Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Die Grünen) die Österreicher zum Impfen zu bewegen, doch viel wird’s nicht bringen. Das verraten ganz aktuelle Zahlen. Franz Gerhard Pietsch, Gruppenleiter aus dem Gesundheitsministerium berichtet gestern in der Corona-Kommission: Das Ministerium geht von 650.000 bis eine Million Verstößen gegen die Impfpflicht aus.
Franz Gerhard Pietsch, Gruppenleiter aus dem Gesundheitsministerium berichtet gestern in der Corona-Kommission: Das Ministerium geht von 650.000 - 1 Million Verstößen gegen die Impfpflicht aus. pic.twitter.com/Nj69ODPd3Z
— Martin Thür (@MartinThuer) December 10, 2021
Eine Million Verstöße gegen die Impfpflicht
Praktisch bedeutet die Impfpflicht: Wer am 1. 2.2022 noch nicht geimpft ist, erhält zwei Wochen später einen Impftermin per Post, ab 15. März drohen dann Geldstrafen, erst sind es noch 600 Euro, im weiteren kann sich der Betrag auf 3.600 Euro erhöhen. Laut Prognosen drohen dann bis zu einer Million Verwaltungsverfahren, eine unfassbare Aufgabe für die Behörde.
Diese
Diese Personen sind von der Impfpflicht betroffen:
- Von der Impfpflicht betroffen sind alle Personen ab dem 14. Lebensjahr
- die in Österreich ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
- Sie müssen einen Impfstatus vorweisen, der alle Impfungen umfasst, die der Gesundheitsminister auf Empfehlung des Nationalen Impfgremiums per Verordnung festlegt.
- Aktuell wären das die erste und zweite Corona-Impfung als auch die weiteren Impfungen, die sogenannten Booster, umfasst.
Folgende sind von der Impfpflicht ausgenommen:
Ausgenommen von der Impfpflicht sind
- Kindern unter 14 Jahren
- auch Schwangere für die Dauer der Schwangerschaft - Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) betonte jedoch, dass die Impfung für Schwangere „ausdrücklich empfohlen ist“.
- Ausgenommen sind auch Genesene - und zwar für 180 Tage ab dem Tag des positiven PCR-Tests. Genesene Personen können ihren Ausnahmegrund mit einem Genesungsnachweis bzw. einem Genesungszertifikat nachweisen. Die Genesung ist aber nicht ins Zentrale Impfregister einzutragen.
- Ausnahmen gibt es auch aus gesundheitlichen Gründen - „für Personen, die nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können“.
"Es braucht mehr Personal"
Um die Impfquote zu steigern, nannten Fachleute des IHS mehrere Faktoren als Voraussetzung: Verhaltensökonomin Katharina Gangl beschäftigt sich vor allem mit der Frage, wie man es schafft, dass Menschen Pflichten befolgen – und das möglichst freiwillig. Ihrer Ansicht nach liegt bei der Impfung einer der Schlüssel im „Empowerment“ des Gesundheits- und Kontrollpersonals. „Wir haben zu wenige Leute, die mit den Menschen auch reden können.“ kann. Einer der wichtigsten davon: „Massiv mehr Personal“.
Viel mehr Aufklärung
Man brauche auch „sehr viel mehr Aufklärungsstellen“, sagte Gangl. Dem „massiven Überangebot an Fehlinformation“ müsse der Staat etwas entgegensetzen – online, per Telefon und auch an Ort und Stelle. So wäre es etwa wichtig, im Aufforderungsbrief zum Impfen auch auf die entsprechenden Aufklärungsangebote hinzuweisen.
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