Regelung ausgelaufen
Ministerium verspricht Hilfe bei coronabedingter Kreditstundung
Mit Ende Jänner ist die gesetzliche Regelung, die Stundungen von Kreditrückzahlungen für Kreditnehmern verpflichtend vorgesehen hat, ausgelaufen.
ÖSTERREICH. Die Regelung sollte für Kreditnehmer helfen, denen die Bezahlung der laufenden Kreditraten durch die COVID-19-Pandemie verursachten Einkommensverluste nicht mehr zumutbar war. Die Banken hätten allerdings signalisiert, bei den Kreditrückzahlungen "sehr kulant "vorgehen zu wollen, teilte das Sozialministerium am Montag mit.
Konsumentenschutzminister Rudolf Anschober (Grüne) versprach, den Banken bei der Kulanz von Kreditstundungen genau auf die Finger zu schauen. „Ich werde ganz genau beobachten, ob die Regelung in der Praxis funktioniert. Falls nicht, werden wir uns andere, gesetzliche Maßnahmen überlegen“, kündigte der Minister am Montag in einer Pressemitteilung an. Sollte es in Einzelfällen dennoch zu Problemen kommen, so könnten sich Betroffene an das Konsumentenschutzministerium wenden.
Kreditkunden, die jetzt nach dem Auslaufen der gesetzlichen Stundung ihre Kreditzahlungen wieder aufnehmen und denen von ihrer Bank eine höhere Rate vorgeschrieben wird, weil für den Zeitraum 1. April 2020 bis 31. Jänner 2021 Zinsen verrechnet wurden, werde empfohlen, „die höhere Rate vorläufig unter Vorbehalt zu bezahlen“.
VKI: Verbandsklageverfahren gegen Banken
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt derzeit im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums mehrere Verbandsklageverfahren gegen österreichische Banken, um die strittige Frage zu klären, ob Banken ihren Kunden für die gesetzliche Stundung zusätzliche Zinsen verrechnen dürfen.
Das nun ausgelaufene Gesetz hat die Stundung aller Zahlungen, die im Zeitraum 1. 4. 2020 bis 31. 1. 2021 fällig geworden wären, um jeweils zehn Monate vorgesehen. Gleichzeitig wurde es den Banken untersagt, den Kredit bis zum Ablauf der Stundung zu kündigen. Kreditnehmer, die Probleme mit ihrer Bank bei der Rückzahlung der Kreditraten haben, können sich schriftlich unter post@sozialministerium.at an die Experten der Konsumentenschutzsektion im Sozialministerium wenden.
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