Geimpfte, Getestete und Genesene
Nationalrat legt Grundstein für Gleichstellung

Der Nationalrat hat am Montag die Gleichstellung von Geimpften mit Getesteten und Genesenen beschlossen. | Foto: © Parlamentsdirektion / Thomas Topf
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Der Nationalrat hat am Montagnachmittag in einer Sondersitzung die gesetzliche Basis für den „Grünen Pass“ geschaffen. Geimpften werden mit Getesteten und Genesenen gleichgestellt. 

ÖSTERREICH. SPÖ und NEOS stimmten am Montag ebenfalls zu – somit droht im Bundesrat keine Blockade. Die Länderkammer wird die Vorlage am Donnerstag absegnen. Die FPÖ stimmte gegen die Vorlage, blieb aber in der Minderheit. In Kraft tritt die Regelung mit den geplanten großen Öffnungsschritten am 19. Mai. 

Die Details zur Gleichstellung von Geimpften, Genesenen und Getesteten werden allerdings erst mit einer Verordnung des Gesundheitsministeriums geregelt. Es ist aber davon auszugehen, dass man drei Wochen nach dem ersten Stich von der Testpflicht befreit wird.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) erklärte am Montag, dass die EU erst Anfang Juli in der Lage sein werde, die Länder miteinander zu vernetzen. Wichtig sei, dass die Personengruppen, die epidemiologisch eine geringere Gefahr darstellten, gleichgestellt werden. „In einem ersten Schritt sollen Geimpfte von einer Testpflicht befreit werden“, sagte Mückstein im Parlament am Montag. Verwendet ein Land einen nicht zugelassenen Impfstoff so könne Österreich sagen, „das akzeptieren wir nicht", erklärte Mückstein. 

Rendi-Wagner fordert Einhaltung des Datenschutz

SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner begründete die Zustimmung ihrer Fraktion damit, dass mittlerweile die Risikogruppen durchgeimpft seien, so sie das wollten. Rendi-Wagner betonte gleichzeitig, dass bei der Schaffung eines "Grünen Passes" der Datenschutz eingehalten werden müsse. Generell sei es wichtig, die Menschen zu einer Immunisierung zu motivieren - und zwar nicht mit Impfzwang, sondern mit Antworten auf die Fragen jener, die Zweifel haben.

FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl sprach hingegen von einem "Umbau unserer Art zu leben“ und einer „Perversion Grüner Pass“. Unter dem Deckmantel des Gesundheitsschutzes seien Dinge Wirklichkeit geworden, die man noch vor einiger Zeit in einer Demokratie für denkunmöglich gehalten hätte, kritisierte Kickl im Nationalrat. Der Entfall der Testpflicht für Geimpfte ist für Kickl nur ein „Leckerli“. Zudem würden der Bevölkerung die Risiken der Immunisierung verschwiegen. Für Dagmar Belakowitsch (FPÖ) wird die Bevölkerung in "die Guten, in die Braven, in die, die sich impfen lassen und in die Bösen, die das nicht machen wollen", eingeteilt.

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NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker bemängelte  keinen echten "Grünen Pass", sondern eine Fortsetzung der "Zettelwirtschaft". Gesundheitsminister Mückstein räumte ein, dass bis zum 19. Mai ein QR-Code für alle als Nachweis technisch gar nicht möglich sei. 17 Prozent hätten zudem gar kein Smartphone, so Mückstein der hinzufügte, „am Anfang wird es viele verschiedene Nachweismöglichkeiten geben“. 

ÖVP-Klubobmann August Wöginger bezeichnete den heutige Beschluss als "Eintrittskarte für ein Kaffeehaus, ein Gasthaus, ein Hotel oder auch in eine Kultur- oder Sportveranstaltung.“ Es gehe um ein schrittweises Modell, an dessen Ende ein Grüner Pass auf europäischer Ebene sei. „Heute wird der erste Schritt gesetzt, um zu unserem normalen Leben zurückzukommen", so Wöginger.  Diese Gleichstellung sei auch gerecht.

Am Anfang werde es viele Nachweismöglichkeiten geben, einen Nachweis via QR-Code sei am 19. Mai noch nicht möglich, so Mückstein.  | Foto: © Parlamentsdirektion / Thomas Topf
  • Am Anfang werde es viele Nachweismöglichkeiten geben, einen Nachweis via QR-Code sei am 19. Mai noch nicht möglich, so Mückstein.
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Testpflicht in Büros

Außerdem soll verstärkt vor der Arbeit getestet werden, wenn man nicht geimpft oder genesen ist: Mit der Novelle wird bei Bürojobs ein Regelwerk eingeführt, dass bei der Gefahr einer Ansteckung, getestet werden muss. Die Testpflicht in Büros wird als Auflage im Maßnahmengesetz definiert. Sofern ein negativer Testnachweis nicht mitgeführt wird, „hat der Inhaber des Arbeitsortes die Durchführung eines Tests zu ermöglichen“, heißt es im Gesetz. In der Novelle wird im Gesetz die Alternative zu einem negativen Test, das Tragen einer FFP2-Maske, gestrichen.

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