Tierschutzgesetz
Novelle bringt Qualzucht-Aus und verpflichtende Sachkunde

Bei einigen Hunde- und Katzenrassen werden bestimmte Merkmale exzessiv gezüchtet – meist zum Leidwesen der Tiere. | Foto: stock.adobe.com/at/220 Selfmade studio
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  • Bei einigen Hunde- und Katzenrassen werden bestimmte Merkmale exzessiv gezüchtet – meist zum Leidwesen der Tiere.
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Die Novelle des Tierschutzgesetzes wurde am Donnerstag von Grünen und ÖVP im Nationalrat beschlossen. Kern ist ein Verbot von Qualzucht bei Haustieren. Weiters enthalten ist ein verpflichtender Sachkundenachweis für die Haltung von Hunden, Amphibien, Reptilien und Papageienvögeln.

ÖSTERREICH. Qualzucht sei "Tierquälerei", hielt Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) anlässlich des türkis-grünen Beschlusses der Tierschutz-Novelle laut Austria Presse Agentur (APA) fest. Es handle sich um einen Systemwandel in der Bekämpfung von Qualzucht, ergänzte die Grüne Tierschutzsprecherin Faika El-Nagashi: "Wir helfen den Tieren und den verantwortungsvollen Züchtern." Darüber hinaus werde z.B. auch die Haltung von Büffeln und Kamelen in Zirkussen verboten.

Im Wesentlichen geht es bei dem Verbot der Qualzucht um Züchtungen, die Merkmale von Tieren betonen, die bei den Menschen zwar als beliebt gelten, für die Tiere jedoch äußerst schmerzhaft sein können. Eine begleitende Kommission werde noch Klarheit schaffen, was genau unter Qualzucht zu verstehen ist, meinte Rauch.

Sachkundenachweis ab 1. Juli 2026

Weiters wird ab 1. Juli 2026 ein verpflichtender Sachkundenachweis für die Haltung von Hunden, Amphibien, Reptilien und Papageienvögeln verankert. Dieser kann durch die Absolvierung eines Kurses im Ausmaß von mindestens vier Unterrichtseinheiten erlangt werden. Bei Hunden ist zusätzlich eine zweistündige Praxiseinheit vorgeschrieben.

Außerdem wird das Verbot der Verbringung von Hunden ins Ausland zur Vornahme von in Österreich verbotenen Eingriffen auf alle Tiere ausgedehnt. Strafbar ist auch, wer Tiere vor dem artspezifischen Absetzalter vom Muttertier trennt, erwirbt oder durch einen anderen erwerben lässt - dies gilt auch dann, wenn der Erwerb im Ausland erfolgt.

Opposition unzufrieden, Lob und Kritik von "Vier Pfoten"

Die Opposition zeigt sich mit der Gesetzesänderung unzufrieden, wenn auch SPÖ, FPÖ und NEOS betonten, ebenfalls gegen Qualzuchten zu sein. Der Freiheitliche Alois Kainz sah etwa die Einwände von Züchtern und Haltern nicht entsprechend berücksichtigt. Die SPÖ vermisste ein Aus für Vollspaltenböden in der Schweinehaltung und NEOS-Mandatarin Katharina Werner kritisierte, dass auf Druck des Bauernbunds andere Regeln für Heim- als für Nutztiere gelten.

Die Tierschutzorganisation "Vier Pfoten" sprach zwar von "einigen begrüßenswerten Maßnahmen", allerdings auch "großen Enttäuschungen und sogar Verschlechterungen". Die Einrichtung einer wissenschaftlichen Kommission zur Beurteilung von Qualzucht sei ein Riesenerfolg. Ebenso positiv zu werten, sei die Einführung des Sachkundenachweises. Ein großer Wermutstropfen sei allerdings, dass wieder keine Positivliste für Wildtiere in Privathaltung beschlossen wurde. Dass die Einteilung in Hobby- und gewerbsmäßige Zucht von Hunden und Katzen verwässert wurde, sei eine Verschlechterung. Eine weitere Enttäuschung sei, dass landwirtschaftlich genutzte Tiere vom Qualzuchtverbot ausgenommen sind, so "Vier Pfoten"-Direktorin Eva Rosenberg.

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Foto: PETA Deutschland e.V.
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