WKO unter Beschuss
Probleme bei Abwicklung des Härtefall-Fonds häufen sich

Der Härtefallfonds wird über die Wirtschaftskammer abgewickelt. Die Klagen über Probleme häufen sich.  | Foto: panthermedia.net/AndreyPopov 001
  • Der Härtefallfonds wird über die Wirtschaftskammer abgewickelt. Die Klagen über Probleme häufen sich.
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Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) steht aufgrund schleppender Auszahlungen des Corona- Härtefallfonds sowie nicht nachvollziehbarer Bürokratie unter Beschuss.

ÖSTERREICH. Bei der Abwicklung des Corona-Härtefallfonds häufen sich die Probleme. In Phase zwei des Härtfallfonds wird der Vorwurf immer lauter, dass Betrieben mit unterschiedlichen Voraussetzungen die selbe Summe bezahlt wurde. Pauschal sollen exakt 500 Euro zugesprochen worden sein. Vermutet wird dahinter ein Programmfehler. "Die meisten haben beim ersten Hilfsfonds einen Tausender bekommen und beim Zweiten nur 500 Euro", berichtet auch Kabarettistin Caroline Athanasiadis aus ihrem Bekanntenkreis im RMA-Interview. Pauschal hätten viele in der zweiten Runde 500 Euro bekommen, da die Behörden mit dem Prüfen der Anträge nicht nachkämen, vermutet sie. Athanasiadis selbst hat erst jetzt das erste Geld aus dem Corona-Hilfsfonds 2 erhalten. 1700 Euro wurden ihr ausbezahlt. "Ich bin aus dem ersten Hilfsfonds rausgefallen, erst bei Hilfsfonds 2 wurde ich beachtet“, scherzt die Kabarettistin.

Bereits seit dem 20. April läuft die zweite Phase des Härtefall-Fonds. Berechnet wird die Unterstützungsleistung durch ein Heranziehen des Nettoverdienstentgangs durch die Corona-Krise, im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Der Betrag wird mit 80 Prozent Prozent ersetzt, Geringverdiener erhalten 90 Prozent. Der Betrag ist allerdings mit 2.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate gedeckelt. Kann man im Vorjahr nur wenig Umsatz oder eine negative Bilanz vorweisen, so fällt man unter die Sonderregelung der überarbeitenden Richtlinie, die eine Mindestförderhöhe von 500 Euro pro Monat vorsieht. Das Sicherheitsnetz für Kleinstunternehmer und EPUs, die besonders hart von der Krise betroffen seien, sei mit den Änderungen der Richtlinie deutlich verbessert worden, erklärten WKÖ-Präsident Harald Mahrer und Generalsekretär Karlheinz Kopf damals in einer Stellungnahme. Laut WKÖ konnten sich 100.000 Selbständige und EPUS so erst für eine finanzielle Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds qualifizieren.  

Pauschalregelung von 500 Euro

Bei vielen 500 Euro Auszahlungen handle es sich aber auch um Unternehmen, die nicht unter die Sonderregelung fallen, berichtet Steuerberaterin Angela Stengg von der Steuerberatungskanzlei Team Tirol am Dienstag im Ö1-Mittagsjournal von drei Unternehmern, die sie vertritt. So hätten drei ihrer Klienten im letzten Steuerbescheid von 2018 ein Nettoeinkommen aus gewerblicher Tätigkeit gehabt, dass zwischen 16.000 und 35.000 Euro betragen habe. Das widerspreche den Voraussetzungen einer Pauschalregelung von 500 Euro. "Aufgrund der Berechnungsparameter laut den Richtlinien ist es fast unmöglich, dass sich bei einem positiven Einkommen vom letzten Steuerbescheid ein Betrag von gerade 500 Euro ausgeht", sagt Stengg zu Ö1. 

In einer Stellungnahme der Wirtschaftskammer gegenüber Ö1 hieß es: "Die Berechnungsmethoden sind in einer Richtlinie der Bundesregierung festgelegt, and diese halten wir uns selbstverständlich strikt."Antragsteller könnten ihr Berechnungsblatt bei der zuständigen Landeskammer per Mail oder Telefon anfordern. 

Caroline Athanasiadis: "Wir sind zu wenige, um für die Regierung interessant zu sein“

Hier geht es zu den Nachrichten vom Dienstagvormittag: 

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