Bundespräsidentenwahl 2022
Rechnungshof veröffentlicht Spendeneinnahmen

Alexander Van der Bellen wurde am 9. Oktober 2022 als Bundespräsident der Republik Österreich wiedergewählt.  | Foto: Lukas Dürnegger
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  • Alexander Van der Bellen wurde am 9. Oktober 2022 als Bundespräsident der Republik Österreich wiedergewählt.
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Der Rechnungshof hat am Freitag die im Zuge des Hofburg-Wahlkampfs erhaltenen Spendeneinnahmen von Bundespräsident Alexander Van der Bellen und seinem FPÖ-Herausforderer Walter Rosenkranz veröffentlicht.

ÖSTERREICH. Am 9. Oktober 2022 wurde Alexander Van der Bellen in seinem Amt bestätig und für eine zweite Periode als Bundespräsidenten wiedergewählt. Nun, gut fünf Monate später hat der Rechnungshof die offiziellen Listen der Zuwendungen während des Wahlkampfs veröffentlicht.

Demnach erhielt Van der Bellen insgesamt 2,95 Millionen Euro an Wahlkampfspenden. Den Großteil seines Budgets, rund 2,35 Millionen Euro, bekam der Bundespräsident von den Grünen – 1,38 Millionen davon kamen von der Bundespartei, der Rest kam von den Landesorganisationen, am meisten aus Wien. Van der Bellen hatte im Wahlkampf außerdem aktiv um Spenden geworben und tatsächlich haben einige Großspender ihre Geldbörse geöffnet. So spendete die Privatstiftung des Bauindustriellen Hans Peter Haselsteiner etwa 50.000 Euro. 

Sein Kontrahent aus den Reihen der FPÖ, Walter Rosenkranz, richtete seinen Wahlkampf ausschließlich mit Parteigeldern aus: Er bekam insgesamt 3,08 Mio. Euro, davon 2,81 Mio. Euro von der Bundes-FPÖ und rund 270.000 Euro von den FPÖ-Landesparteien. 

Zwei Kandidaten ohne Meldung

Spenden über 50.000 Euro sowie Zuwendungen von politischen Parteien mussten schon eine Woche vor dem Wahltag offengelegt werden. Spätestens drei Monate nach der Wahl, also am 9. Jänner, mussten dem Rechnungshof dann vollständig Einnahmen-Listen übermittelt werden. 

Nur fünf der sieben Kandidaten haben eine solche Liste laut Austria Presse Agentur (APA) auch tatsächlich abgegeben. Bierpartei-Chef Dominik Wlazny und Unternehmer Heinrich Staudinger haben noch nichts gemeldet, teilte der Rechnungshof auf APA-Anfrage mit – Sanktionen drohen der APA zufolge aber nicht.

Spenden, Zuwendungen, Sponsoring, Inserate

Die Transparenzregeln für Präsidentschaftskandidaten sind deutlich weniger streng als für politische Parteien. Parteien müssen jedes Jahr eine Einnahmen-Ausgaben-Bilanz vorlegen. Präsidentschaftskandidaten sind hingegen nur dazu verpflichtet, die im Wahlkampf erhaltenen Einnahmen – dazu zählen Spenden (über 3.500 Euro), Zuwendungen von politischen Parteien, Einnahmen aus Sponsoring (über 12.000 Euro) sowie Einnahmen aus Inseraten (über 3.500 Euro) – offenzulegen. Wofür sie das Geld verwendet haben, müssen die Kandidaten nicht bekannt geben.

Die Einnahmenlisten von Van der Bellen und Rosenkranz sind nun auch öffentlich auf der Homepage des Rechnungshofes einsehbar.

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