Informationsfreiheitsgesetz
Regierung einigt sich auf Aus für Amtsgeheimnis

Von Anfang an standen Bundesländer und Gemeinden der Informationspflicht skeptisch und kritisch gegenüber. | Foto: Pixabay
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Nach jahrelangem Ringen dürften sich ÖVP und Grüne auf die Abschaffung des Amtsgeheimnisses sowie die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes geeinigt haben. Eine Pressekonferenz zur Verkündung der Verhandlungsergebnisse ist für Donnerstagvormittag angesetzt. Davor wird der Gesetzesentwurf der Opposition präsentiert.

ÖSTERREICH. Durch das sogenannte Informationsfreiheitsgesetz sollen Bund, Länder und Gemeinden verpflichtet werden, gewisse Informationen mit den Bürgerinnen und Bürgern zu teilen. Das Vorhaben stieß allerdings von Anfang an auf heftigen Widerstand. Zu wenig Personal und zu viel Verwaltungsaufwand, hieß es vor allem aus Gemeinden. Eine Umsetzung gegen den Widerstand der eigenen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister schien gerade für die ÖVP schwierig. Nach mehr als zweieinhalb Jahren dürften sich Volkspartei und Grüne aber nun doch auf einen finalen Gesetzesentwurf geeinigt haben.

Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) werden das Ergebnis am Donnerstag um 11.00 Uhr bei einer Pressekonferenz verkünden. Die Oppositionsparteien sollen zuvor bei einem Termin über den überarbeiteten Entwurf informiert werden. Die Zustimmung von SPÖ oder FPÖ ist für die notwendige Zweidrittelmehrheit erforderlich. Es wäre nicht der erste Durchbruch, den die türkis-grüne Koalition in dieser Angelegenheit vermeldet. Schon 2021 präsentierten die Regierungsparteien einen fertigen Entwurf, der letztlich am Widerstand aus den eigenen Reihen der Volkspartei scheiterte.  

Entwurf mit Ausnahme sorgte für Kritik 

Zuletzt sorgte ein durchgesickerter Arbeitsentwurf, wonach Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern von der Informationspflicht ausgenommen seien, für Kritik. Eine solche Ausnahme würde bedeuten, dass 2.006 Gemeinden mit insgesamt mehr als 4,7 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern von der Transparenzpflicht ausgenommen wären – übrig blieben lediglich 87 betroffene Gemeinden. "Mogelpackung", hieß es von Kritikern.

Diese Woche betonte die Verfassungsministerin dann, dass sehr wohl auch kleine Gemeinden von der Informationsfreiheit umfasst sein würden. Ausnahmen werde es für bestimmte Gemeinden bis zu einer gewissen Einwohnerzahl aufgrund des erheblichen Verwaltungsaufwands aber dennoch geben, erklärte Edtstadler am Dienstag im Verfassungsausschuss.

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