Gesetzespaket gegen Terror
Regierung verbietet Symbole der Identitären

 Wer versuche, ein "Schariagericht" in Österreich zu implementieren, werde sich künftig vor dem Strafrichter verantworten müssen, betonte Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP). | Foto: Dragan Tatic/BKA
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  • Wer versuche, ein "Schariagericht" in Österreich zu implementieren, werde sich künftig vor dem Strafrichter verantworten müssen, betonte Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP).
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Die Regierung hat am Mittwoch ein erstes Maßnahmenpaket gegen Terrorismus als Maßnahme nach dem Terroranschlag in Wien präsentiert. 

ÖSTERREICH. Am Mittwoch präsentierte die Regierung nach dem Ministerrat die wichtigsten Eckpunkte zum Anti-Terrorpaket. Das Paket beinhaltet zahlreiche Vorhaben: so wurde etwa das Symbolegesetz reformiert, damit auch Symbole der rechtsextremen Identitären Bewegung und jene mancher islamistischer Organisationen verboten werden können, erklärte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) nach dem Ministerrat. Außerdem kündigten Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) und Justizministerin Alma Zadic (Grüne) mehr elektronische Überwachung an.

Das Anti-Terror-Paket enthält folgende Maßnahmen:

  • Schaffung eines neuen Straftatbestands: Zentraler Baustein des neuen Antiterrorpakets der Bundesregierung ist die Schaffung eines eigenen Straftatbestands zur Bekämpfung des politischen Islam. Der neue Paragraph 247b „Religiös-motivierte extremistische Verbindung“ im Strafgesetzbuch richtet sich gegen Organisationen, die die demokratische rechtsstaatliche Grundordnung bekämpfen und diese durch eine religiös begründete Gesellschafts- und Staatsordnung (wie. z.B. die Scharia) ersetzen wollen. Nach dem Strafgesetzbuch kann nun bestraft werden, wer eine solche Verbindung gründet, sich in einer solchen führend betätigt oder anderweitig daran teilnimmt oder sie unterstützt.
  • Religiös motivierter politischer Extremismus wird zum strafgesetzlichen Erschwerungsgrund: Neu eingeführt wird außerdem ein eigener Erschwerungsgrund für religiös-motivierte extremistische Beweggründe. Dies soll es ermöglichen, effektiv gegen neue Formen des Extremismus vorgehen zu können.
  • Radikale Moscheen werden geschlossen: Durch Änderungen im Islamgesetz werden neue rechtliche Grundlagen geschaffen, um radikale Moscheen einfacher und rascher schließen zu können. Konkret soll das Kultusamt in Zukunft wesentlich schneller – und in besonders schwerwiegenden Fällen auch ohne Aufforderung zur Abstellung – reagieren und Moscheen schließen.
  • Einführung eines Imameverzeichnisses: In einem neuen Verzeichnis müssen Moscheen und Imame aufgelistet sein. Dieses Verzeichnis werde auch ausländische Imame umfassen und ermöglicht einen transparenten Überblick, welcher Imam in welcher Moschee predigt, so Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP). Somit kann effektiv gegen Moscheen vorgegangen werden, die etwa Hasspredigern aus dem Ausland eine Bühne bieten. Auch Sanktionen sind bei Nichteinhaltung geplant.
  • Verschärfung des Auslandsfinanzierungsverbots: Das Auslandsfinanzierungsverbot von Moscheen (Islamgesetz 2015) wird nun verschärft. Künftig sind Moscheeeinrichtungen sowie die Vereine hinter den Moscheen gesetzlich dazu verpflichtet, alle Finanzunterlagen vorzulegen. Auch hier sind Sanktionen bei Nichteinhaltung geplant.
  • Verbesserter Datenaustausch: Außerdem werden entsprechende gesetzliche Grundlagen geschaffen, um den Daten- und Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden und dem Kultusamt zur Umsetzung dieser Maßnahmen zu verbessern.

Angekündigt hatte die Regierung das Maßnahmenpaket gegen den Terrorismus bereits eine Woche nach dem Attentat von Wien, bei dem ein Islamist am 2. November vier Passanten ermordet hatte. 

Vorerst keine Präventivhaft

Verschoben wurde vorerst das Gesetz zur Unterbringung terroristischer Straftäter im Maßnahmenvollzug, sie sogenannte Präventivhaft. Eine entsprechende Maßnahme soll offenbar in eine schpn länger geplante Gesamtreform des Maßnahmenvollzugs einbezogen werden. 

Österreich soll Imame-Verzeichnis bekommen
 Wer versuche, ein "Schariagericht" in Österreich zu implementieren, werde sich künftig vor dem Strafrichter verantworten müssen, betonte Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP). | Foto: Dragan Tatic/BKA
Neu ist auch, dass Österreich künftig ein "Imame-Verzeichnis" bekommen soll, um mehr Handhabe gegen extremistische Ideologien zu haben. Extremistische Prediger in heimischen Moscheen sollen so auf die schwarze Liste beim Staatsschutz kommen.

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