Nach Rechtsgutachten
Staatssekretäre erstatten Überbezahlung zurück
Die vier aktuellen Staatssekretäre und Staatssekretärinnen sowie ihre zwei Vorgänger werden am Anfang ihrer Tätigkeit bezogene zu hohe Saläre zurückzahlen, berichtete die "ZIB2" am Mittwochabend. Konkret betrifft das Susanne Kraus-Winkler (ÖVP/Tourismus), Florian Tursky (ÖVP/Digitalisierung) Claudia Plakolm (ÖVP/Jugend) und Andrea Mayer (Grüne/Kultur) sowie Ulrike Lunacek (Grüne) und Magnus Brunner (ÖVP).
ÖSTERREICH. Die vier aktuellen Staatssekretäre und Staatssekretärinnen verdienen derzeit brutto jeweils 17.000 Euro monatlich. Für die ersten Tagen und Wochen im Amt war diese Summe allerdings zu hoch, wie ein aktuelles Rechtsgutachten feststellt. Grund ist, alle vier hatten während diesen Anfangszeit noch keine konkreten Kompetenzen bzw. kein konkretes Aufgabengebiet inne – sie müssen daher nun etwas zurückzahlen. Gleichzeitig bedeutet das Ergebnis des Gutachtens auch, dass alle Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der letzten Jahrzehnte am Anfang zu hoch bezahlt wurden.
Ein Verschulden der Betroffenen sei das allerdings nicht, es sei vielmehr ein "Fehler im verwaltungsrechtlichen Handeln", zitierte die "ZIB2" das Kanzleramt. Die sechs in der aktuellen Gesetzgebungsperiode betroffenen Staatssekretäre und Staatssekretärinnen verzichten nun freiwillig auf die zu Beginn erhaltene Überbezahlung: Bei den nächsten Gehaltsüberweisungen werden insgesamt 14.408,40 Euro abgezogen.
Aufgeteilt auf sechs Personen
Auf Susanne Kraus-Winkler (ÖVP/Tourismus) entfallen laut Angaben der "ZIB2" 4.975,66 Euro, auf Florian Tursky (ÖVP/Digitalisierung) 4.703,01 Euro, auf Claudia Plakolm (ÖVP/Jugend) 1.938,52 Euro und auf Andrea Mayer (Grüne/Kultur) 333,43 Euro. Ihre Vorgängerin Ulrike Lunacek (Grüne) erstattet 1.496,89 Euro zurück und der jetzige Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) zahlt für seine vorige Tätigkeit als Staatssekretär im Umweltministerium 958,89 Euro zurück.
Praxis seit 25 Jahren üblich
Laut dem Gutachten, das vom Kanzleramt nach Oppositionskritik eingeholt wurde, stellt der Höchstbezug schon vor der Aufgabenbetrauung eine "irrtümlich erfolgte Vermögensverschiebung" dar. Allerdings existiert diese Praxis, wonach Staatssekretärinnen und Staatssekretäre gleich mit ihrer Angelobung mit dem Maximalbetrag entlohnt werden, schon rund 25 Jahren. Das bedeutet, sie wurden bisher auch dann voll bezahlt, wenn sie von ihren jeweiligen Ministerinnen oder Ministern noch gar nicht mit inhaltlichen Aufgaben betraut waren. Eigentlich steht ihnen in einem solchen Fall nur das Salär einer Vertretung zu (aktuell 1.900 Euro pro Monat).
Gesetzliche Klarstellung
Rückforderungen von den Amtsträgerinnen und Amtsträgern früherer Gesetzgebungsperioden sind laut dem Gutachten allerdings rechtlich nicht möglich. Weil es zum Teil keine Akten mehr gibt, aber auch weil die Betroffenen das Geld in gutem Glauben bezogen und ausgegeben haben. Für die Zukunft will die Regierung mit einer gesetzlichen Klarstellung verhindern, dass es zu weiteren "irrtümlich erfolgten Vermögensverschiebungen" kommt.
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