Ärztekammer versus ÖGK
Streit um Start der Wahlarzt-Abrechnung entbrannt

Dass die automatische Wahlarzt-Abrechnung ab Juli laut Ärztekammer unrealistisch sei, hält die ÖGK für eine reine "Verzögerungsstrategie". | Foto: Marie Ott
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  • Dass die automatische Wahlarzt-Abrechnung ab Juli laut Ärztekammer unrealistisch sei, hält die ÖGK für eine reine "Verzögerungsstrategie".
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Nachdem die Ärztekammer (ÖAK) am Donnerstag behauptet hatte, der anvisierte Beginn der automatischen Wahlarzt-Abrechnung mit Anfang Juli sei "nicht realistisch" und in Konsens mit der Sozialversicherung und dem Gesundheitsministerium, zeigte sich die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) irritiert und kritisierte die "Verzögerungsstrategie".

ÖSTERREICH. Ab dem 1. Juli müssen Wahlärztinnen und Wahlärzte auf Verlangen ihrer Patientinnen und Patienten Rechnungen zur Kostenerstattung online bei deren Krankenkasse einreichen. Die Ärztekammer hält jedoch die Umsetzung zu diesem Datum für "nicht realistisch". Daher habe man sich mit der Sozialversicherung und dem Ministerium darauf geeinigt, dass sich die Umsetzung um einige Monate verschieben werde, erklärte die Ärztekammer am Donnerstag. "Denn eine Umsetzung ohne konkrete Richtlinien für Ärztinnen und Ärzte ist sinnlos, darin sind sich alle Beteiligten einig", hieß es. Offen seien noch Fragen bezüglich der genauen Umsetzung, etwa welche Wahlärztinnen und Wahlärzte von der Umstellung betroffen sein werden oder wie die Finanzierung der entsprechenden Software für die Ordinationen erfolgen solle. Den 1. Juli als Stichtag bezeichnete die ÖÄK als "Fehlinformation seitens der Gesundheitskasse".

Bisher müssen Wahlarztrechnungen von Patienten selbst eingereicht werden, um 80 Prozent des jeweiligen Kassentarifs zurückzubekommen. | Foto: Stock/DocFinder
  • Bisher müssen Wahlarztrechnungen von Patienten selbst eingereicht werden, um 80 Prozent des jeweiligen Kassentarifs zurückzubekommen.
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"Falschinformation von Ärztekammer"

Die ÖGK und Gesundheitsministerium wollen davon aber nichts wissen. "Im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen wurde die wichtige Verbesserung für Patient*innen vereinbart, dass Wahlärzt*innen bezahlte Rechnungen direkt beim Krankenversicherungsträger einreichen. Die Verpflichtung von Wahlärzt*innen zur Nutzung von WAH-Online gilt per Gesetz ab 1. Juli 2024. Eine Änderung kann nur durch den Gesetzgeber erfolgen", heißt es in einer Mitteilung der ÖGK. Die Ärztekammer habe ihre Mitglieder offensichtlich nicht rechtzeitig über diese gesetzliche Vorgabe informiert und unterstellt der ÖGK nun Falschinformation. 

Wahlärztinnen und Wahlärzte müssen laut der Maßnahme künftig ihre Rechnungen auf Wunsch der Patientinnen und Patienten selbst bei der Krankenkasse einreichen. Diese Maßnahme ist sehr kundenfreundlich, da das Einreichen der Rechnungen mit erheblichem Aufwand verbunden ist – ganz zu schweigen von der langen Wartezeit und dem vergleichsweise kleinen Betrag, der schließlich erstattet wird. Die ÖGK spricht von drei bis vier Wochen, teilweise noch länger. Durch die elektronische Einreichung direkt durch den Wahlarzt soll die Bearbeitungszeit auf zwei Wochen gesenkt werden.

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