Gesetzesnovelle
Teilbarkeit und Papamonat beim Zivildienst geplant
Der Zivildienst soll in bestimmten Fällen künftig aufgeteilt werden können. Zudem soll, wie auch beim Bundesheer, die Möglichkeit eines Papamonats bestehen. Eine entsprechende Gesetzesnovelle wurde am Montag in Begutachtung geschickt.
ÖSTERREICH. Seit 50 Jahren gibt es den Zivildienst als Alternative zum Wehrdienst, nun ist eine Gesetzesnovelle geplant. Konkret soll der Zivildienst flexibler und damit an die Lebensrealitäten junger Männer angepasst werden. Dafür werden laut dem Entwurf, den Staatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) am Montag in Begutachtung geschickt hat, zwei neue Möglichkeiten geschaffen werden. "Es wird erstmalig möglich sein, gemeinsam mit der Antragstellung einen Zivildienst in zwei Teilen zu beantragen", erklärte Plakolm am Montag im "Ö1-Morgenjournal".
Teilbarkeit in Härtefällen und Papamonat
Dabei soll eine solche Teilbarkeit aber nicht zur Regel werden, sondern die Ausnahme bleiben. Vorgesehen ist sie für besondere Härtefälle, etwa bei Schicksalsschlägen in der Familie. "Damit die Planbarkeit für die Einrichtungen und Organisationen auch gegeben ist, ist es eben wichtig, dass zu Beginn auch schon klar ist, zu welchem Zeitpunkt werde ich das erste Mal antreten, zu welchem Zeitpunkt das zweite Mal. Die Unterbrechung ist auch genau definiert, dass sie eine gewisse Zeit nicht überschreiten darf", so die Staatssekretärin.
Die zweite Möglichkeit betrifft junge Männer, die während des Zivildienstes Vater werden. Für sie besteht künftig die Möglichkeit, einen Papamonat einzuschieben, so wie es auch für Grundwehrdiener möglich ist.
Untersuchung bei psychischen Problemen
Eine weitere geplante Gesetzesänderung soll einem negativen Trend entgegenwirken, den die Zivildienstbehörde laut Plakolm zuletzt beobachtete: "Derzeit gibt es jährlich in etwa 220 Zivildienstpflichtige, die vor Antritt des Zivildienstes eine Bescheinigung vorbringen, dass sie aufgrund psychischer Probleme den Zivildienst nicht leisten können". Auskunftsersuchen an die Krankenkasse hätten aber gezeigt, dass diese sehr wohl einer anderen Beschäftigung nachgingen oder selbstständig arbeiteten, so die Politikerin. Dementsprechend soll künftig – analog zum Bundesheer – auch die Zivildienstbehörde eine fachärztliche Untersuchung veranlassen können.
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