Diskriminierung
Trans- und Inter-Personen von Blutspende ausgeschlossen

Am 1. September tritt die neue Blutspendeverordnung vor. Sie sollte die Blutspende für Alle ermöglichen, doch Trans-, Inter- und Nicht-Binäre Personen werden weiterhin ausgeschlossen. | Foto: ÖRK
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  • Am 1. September tritt die neue Blutspendeverordnung vor. Sie sollte die Blutspende für Alle ermöglichen, doch Trans-, Inter- und Nicht-Binäre Personen werden weiterhin ausgeschlossen.
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Ab dem 1. September sollte die Blutspende diskriminierungsfrei sein und auch LGBTIQ-Personen eine Spende ermöglichen. Während diese Schwulen und bisexuellen Männern – also Männern die Sex mit Männern haben (MSM) – nun gestattet ist, werden Trans- und Inter-Personen nach wie vor abgewiesen. Das berichten Dominique M., der die Blutspende aufgrund ihrer Trans-Identität verweigert wurde, und SoHo Wien in einem gemeinsamen Instagram-Posting. Laut Gesundheitsministerium handle es sich um einen Vorfall, der falsch gehandhabt wurde.

ÖSTERREICH. Für heute, den 1. September, wurde die hart erkämpfte und groß angekündigte Blutspende für Alle angekündigt. Am gestrigen Mittwoch freute sich die Grünen-Sprecherin für Menschenrechte und LGBTIQ Ewa Ernst-Dziedic in einer Aussendung über das in Kraft treten der diskriminierungsfreien Blutspende:

"20 Jahre haben die Grünen Andersrum dafür gekämpft, heute tritt die neue Blutspendeverordnung in Kraft und schafft ein für alle Mal die Diskriminierung schwuler Männer und trans Personen beim Blutspenden ab."

Frage über Grenzwerte bleibt offen

Die Realität ist nun aber eine andere, wie der Verein "Nicht-Binär" auf Instagram berichtet. Pepper ist nicht-binär und wurde bei dem Versuch am Donnerstag Blut zu spenden, informiert, dass das nicht möglich sei.

Der Verein spricht von einem Pfusch beim Gesetz, da es nicht auf Inter-, Trans- und nicht-binäre Menschen ausgelegt sei, da von Männern und Frauen die Rede ist. Gemeint seien damit cis-Männer und -Frauen, wobei "cisgender" bedeutet, dass eine Person sich mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht identifiziert. Das ist bei Trans-, Inter- und Nicht-binären Menschen allerdings nicht der Fall. Problematisch sei das vor allem deshalb, da die Grenzwerte, welche zum Schutz der Spendenden festgelegt werden, nur auf Männer und Frauen ausgelegt sind. Diese Grenzwerte regeln die Jahreshöchstentnahmemenge, Körpertemperatur und den Hämoglobinwert. Wie hoch oder niedrig dieser für Nicht-binäre, Trans- und Inter-Personen sein darf, bleibt ungeklärt.

"3-3-3"-Regel: Anzahl statt Geschlecht der Sexualpartner entscheidend

Die neue Blutspendeverordnung legt fest, dass das Geschlecht der Sexualparterinnen und Sexualpartnern von Blutspenderinnen und Blutspendern nicht mehr darüber entscheidet, wer spenden darf und wer nicht. Ab 1. September gilt: Wer mehr als drei Sexualpartnerinnen oder -partner in den vergangenen drei Monaten hatte, wird von der Blutspende für drei Monate rückgestellt. So lautet die neue 3-3-3-Regel. Wer ungeschützten Geschlechtsverkehr mit einer neuen Partnerin oder einem neuen Partner hatte, wird ebenso temporär von der Blutspende ausgeschlossen. Mit dieser Regelung soll es mehr Menschen – sprich auch homo- und bisexuellen Menschen, vor allem aber MSM – möglich sein dringend benötigtes Blut zu spenden ohne dabei das Risiko der Weitergabe einer über Blut übertragbaren Krankheit zu erhöhen. Die Proben werden unverändert mit 20 modernen labormedizinischen Tests auf alle wichtigen Infektionskrankheiten getestet, beruhigte das Rote Kreuz in einer Aussendung am 24. August.

Das zeitlich begrenzte Blutspendeverbot gilt auch nach Erkrankungen, Erkältungen, Zeckenstichen und Auslandsaufenthalten in Tropen- und Malaria-Gebieten.

Während es schwulen und bisexuellen Männern nun erlaubt ist zu spenden, werden andere nach wie vor diskriminiert. Fragen zu Grenzwerten der Jahreshöchstentnahmemenge, Körpertemperatur und andere bleiben für Trans-, Inter- und Nicht-binäre Personen unbeantwortet.
  • Während es schwulen und bisexuellen Männern nun erlaubt ist zu spenden, werden andere nach wie vor diskriminiert. Fragen zu Grenzwerten der Jahreshöchstentnahmemenge, Körpertemperatur und andere bleiben für Trans-, Inter- und Nicht-binäre Personen unbeantwortet.
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SPÖ enttäuscht über Weiterbestand der Diskriminierung

SPÖ-Abgeordneter und Bereichssprecher für Gleichbehandlung, Diversität und LGBTIQ Mario Lindner freut sich in einer Aussendung über die Möglichkeit für MSM nun Blut spenden zu dürfen, spricht aber auch von einem "traurigen Tag für die Gleichstellung in Österreich".
"Transidente Personen werden, wie wir heute erfahren haben, noch immer von der Blutspende ausgeschlossen. Die Diskriminierung geht also weiter", zeigte sich Lindner nach dem Besuch einer Wiener Blutspendezentrale empört. Transpersonen wurden bisher schon willkürlich und abseits wissenschaftlicher Basis von Blutspendeeinrichtungen abgelehnt. Die fehlenden Vorgaben des Gesundheitsministeriums für Personen, die sich als inter, trans oder nicht-binär identifizieren, sei "eine Frechheit" und ein Versäumnis des Gesundheitsministers Johannes Rauch (Grüne).

Auch die Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien und die Aids Hilfe Wien zeigen sich enttäuscht: „Es überrascht uns leider nicht, dass das Rote Kreuz transgender Personen weiter diskriminiert: Es wollte schon die Blutspende-Diskriminierung von schwulen und bisexuellen Männern behalten. Deshalb haben wir ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot in der Blutspenderverordnung gefordert. Das hat Gesundheitsminister Johannes Rauch unterlassen“, so Ann-Sophie Otte, Obfrau der HOSI Wien. „Wir hätten heute so gerne gefeiert. Aber vielleicht erinnert sich ja der*die eine oder andere daran, wenn zu Weihnachten das Rote Kreuz wieder wegen Geld anklopft.“

Erst vor kurzem konnte das Österreichische Rote Kreuz gerade noch einen Blutnotstand abwenden. Trotz großer Ankündigung ist der Ausschluss williger Blutspenderinnen und Blutspender aufgrund ihrer Geschlechtsidentität eine Enttäuschung und herber Rückschlag für die LGBTIQ-Gemeinschaft.

Ministerium reagiert

Das Gesundheitsministerium reagierte indes gemeinsam mit dem Roten Kreuz auf den Vorfall: "Es gelten dieselben sonstigen Zulassungskriterien wie für alle Menschen. Dies wird bei der Blutspende in Österreich ab sofort auch so gehandhabt", hieß es in einem Statement am Donnerstagnachmittag. Der heutige Vorfall sei falsch gehandhabt worden.

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