VfGh greift ein
Übergangsfrist bis 2040 für Vollspaltenböden aufgehoben

Ein Verbot der Vollspaltenböden in der Schweinehaltung ab 2040 ist zu lang, weshalb der VfGh es nun aufhob. | Foto: unsplash.com
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  • Ein Verbot der Vollspaltenböden in der Schweinehaltung ab 2040 ist zu lang, weshalb der VfGh es nun aufhob.
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  • hochgeladen von Mariella Datzreiter

Die Übergangsfrist von 17 Jahren beim Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinezucht ist zu lang. Deshalb hob sie der Verfassungsgerichtshof (VfGh) am Montag auf. Die burgenländische Landesregierung hatte den entsprechenden Antrag gestellt, dem nun Recht gegeben wurde.

ÖSTERREICH. Ursprünglich sollte der Vollspaltenboden in der Schweinezucht erst 2040 verboten werden. So wollte man den Landwirtinnen und Landwirten genügend Zeit geben, um die Ställe dementsprechend umbauen zu können. Doch 17 Jahre sind zu lang, entschied der VfGh und kippte das im Juli 2023 von der ÖVP-Grünen-Koalition beschlossene Gesetz.

Wettbewerbsnachteil für neue Betriebe

Dem VfGh zufolge wird durch die geltende Regelung der Investitionsschutz über den Tierschutz gestellt. Zusätzlich gelte die Übergangsfrist für alle Betriebe, unabhängig davon, wann die Investitionen getätigt wurden. Betreiber neuer Anlagen, die sofort auf Vollspaltenböden verzichten müssen, hätten zudem höhere Kosten: Das sei ein Wettbewerbsnachteil, und das 17 Jahre lang.

Die lange Übergangsfrist wurde bei Beschluss des Gesetzes unter anderem damit begründet, dass neuartige Stallsysteme erst bis 2028 entwickelt werden würden. Das sei Teil eines Forschungsprojekts mit Tierschutzorganisationen, Wissenschafterinnen und Wissenschaftern sowie schweinehaltenden Betrieben, die an der Entwicklung teilhaben sollten.

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Ein Verbot der Vollspaltenböden in der Schweinehaltung ab 2040 ist zu lang, weshalb der VfGh es nun aufhob. | Foto: unsplash.com
Neue Betriebe, die gleich auf einen Vollspaltenboden verzichten müssten, hätten dadurch 17 Jahre lang einen Wettbewerbsnachteil gegenüber bestehenden Betrieben. | Foto: VGT.at

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