Klimabonus, Vignette, Förderungen
Was sich im Februar 2024 ändert

Mehrere Förderungen gibt es in den verschiedenen Bundesländern für Menschen mit niedrigem Einkommen. | Foto: Alexandra Goll
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Auch im Februar gibt es wieder einige Neuerungen, die man beachten sollte. Die wichtigsten im Überblick.

ÖSTERREICH. Eine Reihe von Förderungen laufen auch im Februar - je nach Bundesland. Zudem sollten Autofahrerinnen und Autofahrer die neue Vignette für Mautstraßen kleben - sonst zahlen sie Strafe. Und: Im Februar kommt der neue Klimabonus aufs Konto.

Neue Vignette ist nun einzige Alternative

Ab 1. Februar 2024 sind nur noch Vignetten für das Jahr 2024 gültig. Wer statt der klassischen Klebevignette zur digitalen Variante greift, sollte nicht vergessen, dass es beim Onlinekauf der Jahresvignette für Privatpersonen eine 18-tägige Frist bis zum Beginn der Gültigkeit gibt. 

Klimabonus wird im Februar ausgezahlt

Alle in Österreich lebenden Personen erhalten den Klimabonus unter gewissen Voraussetzungen einmal pro Jahr direkt aufs Konto. Der Klimabonus soll die Mehrkosten ausgleichen, die privaten Endverbraucherinnen und -verbrauchern durch den CO2-Preis entstehen. Die so genannte „CO2-Steuer“ wurde im Oktober 2022 eingeführt. CO2-Emissionen kosteten damit vorerst 30 Euro je Tonne. In weiterer Folge wird der CO2-Preis schrittweise angehoben, am 1. Jänner 2024 erfolgte die zweite Erhöhung auf 45 Euro je Tonne. Der CO2-Preis schlägt sich auch in den Energiekosten für Private nieder.

Unter anderem steigen mit jeder jährlichen Erhöhung auch die Spritpreise. Um die dadurch entstehenden Mehrkosten auszugleichen, wurde zugleich mit der CO2-Bepreisung auch der Klimabonus eingeführt. Der Klimabonus setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen: Sockelbetrag plus Regionalausgleich. In welche Kategorie ein Wohnort fällt, kann man durch die Eingabe der Postleitzahl auf der offiziellen Klimabonus-Website unter diesem Link überprüfen. 

Zweite Auszahlungswelle des Klimabonus startet

Zuschüsse in den Bundesländern

Einige Bundesländer haben mit Jahresbeginn neue Zuschüsse aufgelegt. In Vorarlberg gibt es bis 16. Februar den Heizkostenzuschuss in der Höhe von 500 Euro für alle mit niedrigem Einkommen (Einkommensgrenzen: bis 1.900 Euro Monatsnetto). Auch in der Steiermark gibt es einen Heizkostenzuschuss (Höhe: 340 Euro) für niedrige Einkommen, der bis 29. Februar beantragt werden kann. Ebenfalls in der Steiermark wird bis 31. März Schulbeihilfe bis zu 300 Euro von der Arbeiterkammer für Studentinnen und Studenten sowie Schülerinnen und Schüler gewährt. Und: Dort gibt es Pendlerhilfe in Höhe von 389 Euro. Im Burgenland bekommen Pendler Fahrtkostenzuschuss bis Ende Juni (850 Euro). Auch in Kärnten wird erneut ein Fahrtkostenzuschuss für das vergangene Jahr rückwirkend ausbezahlt. Anträge dafür sind voraussichtlich ab Mitte Februar 2024 möglich. Details dazu findet man hier online. Heizkostenzuschüsse gibt es außerdem in Niederösterreich (Höhe: 225 Euro), Kärnten (280 Euro), Salzburg (bis Ende September) und Oberösterreich ab 1. Februar (Höhe: 200 Euro). In Oberösterreich wird auch Pendlerhilfe (421 Euro) und Kinderbetreuungsbonus (960 Euro) ausgezahlt.

Bundesweite Förderungen

Netzkostenzuschuss bis 30. Juni (200 Euro), Stromkostenzuzschuss bis Jahresende, Familienzuschuss von 1.080 Euro, sowie Angehörigenbonus (1.500 Euro) jeweils ebenfalls bis Jahresende, Schulsportwochen 100er (100 Euro) bis 31.12.2024.

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