Gutscheine versendet
150 Euro Energiekostenausgleich flattern in Haushalte

So sehen die Gutscheine aus, die von der Bundesregierung verschickt werden. | Foto: Muster
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Seit dieser Woche erhalten alle Haushalte in Österreich einen Gutschein zum Energiekostenausgleich der österreichischen Bundesregierung. Haushalte mit einem gewissen Einkommen dürfen die Gutscheine nicht einlösen, sonst drohen Strafen.

ÖSTERREICH.

"Schönen guten Tag, Sie halten Ihren Gutschein zum Energiekostenausgleich in Höhe von 150 Euro der österreichischen Bundesregierung in Händen. Aktivieren Sie Ihren Gutschein elektronisch mittels QRCode oder retournieren Sie Ihren aus gefüllten Gutschein postalisch. In beiden Fällen wird Ihr Gutschein von Ihrem Stromlieferant automatisch bei Ihrer Jahres- oder Schlussabrechnung berücksichtigt. Details dazu finden Sie im beiliegenden Schreiben. Ihre Bundesregierung".

Mit diesem Text verschickt die Regierung jetzt Gutscheine, die von den haushalten eingelöst werden können. Der Energiekostenausgleich für nahezu alle Haushalte ist Teil der Maßnahmen zur Abfederung der hohen Energiekosten. Die Auszahlung erfolgt über einen Gutschein, den jeder Haushalt automatisch und direkt per Post erhält. 

Die Gutscheine werden an rund 4 Millionen Haushalte verschickt. Sie orientieren sich an den Zählpunkten und an der Hauptwohnsitz-Meldung. Die Gutscheine können dann analog und digital bei einer zentralen Stelle eingelöst werden. Die Gutschrift wird automatisch bei der nächsten Jahresabrechnung zum Abzug gebracht. Konkret ziehen die Energieversorger den Kunden 150 Euro auf der Jahresabrechnung ab. 

Was man ausfüllen muss

Durch die Rücksendung per Post bzw. Bestätigung auf einem Online-Portal wird die datenschutzrechtliche Zustimmung und somit bei vorliegendem Anspruch der Energiekostenausgleich gewährt. Neben dem eigenen Namen, der Adresse sowie dem Namen des Stromlieferanten sind auf dem Gutschein auch Inhalte wie die sogenannte Zählpunktnummer einzutragen 

Wer keinen Anspruch auf den Energiekostenausgleich hat

All jene sind von einer Förderung ausgeschlossen, die keinen Hauptwohnsitz in Österreich haben, keine Stromrechnung bezahlen, oder mehr als ein Einkommen in der Höhe der (zweifachen) ASVG-Höchstbemessungsgrundlage beziehen. Die Grenze beträgt bei Einpersonenhaushalten 55.000 Euro im Jahr. Das entspricht bei Nichtselbstständigen (z.B. Arbeiter, Angestellte) einem Monatsbruttobezug von ca. 5.670 Euro brutto. Bei Mehrpersonenhaushalten beträgt die Grenze 110.000 Euro im Jahr. Das entspricht bei Nichtselbstständigen einem gemeinsamen Monatsbruttobezug von ca. 11.340 Euro brutto. Die Grenze bezieht sich nur auf die Einkünfte der Person mit Hauptwohnsitz. 

Strafen bei unrechtmäßigem Einlösen des Gutscheins

Wenn man den Gutschein einlöst, ohne anspruchsberechtigt zu sein, ist das nicht zulässig und stellt einen Förderbetrug dar. Kunden müssen nicht nur die 150 Euro zurückzahlen, sondern haben auch mit rechtlichen Folgen zu rechnen. 

Kritik gab es im Vorfeld an der Maßnahme, weil die Gutscheine für alle Haushalte gedacht gewesen wären. Erst nachdem die Kritik lauter geworden ist, wurde die Regelung mit den Einkommensgrenzen eingeführt. Zudem gab es auch Kritik wegen der heiklen Daten der Haushalte.

Nähere Infos sowie weitere Fragen und Antworten zum Energiekostenausgleich stehen auf oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich zur Verfügung.
Die Hotline des Bundes ist unter 050 233 798 erreichbar. 

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