40 Destinationen
AUA fliegt wieder ab 15. Juni

Gute Nachrichten von der AUA: Die Lufthansa-Tochter hebt nach fast 90 Tagen Grounding ab dem 15. Juni wieder ab. | Foto: Austrian Airlines_Patrick Huber
  • Gute Nachrichten von der AUA: Die Lufthansa-Tochter hebt nach fast 90 Tagen Grounding ab dem 15. Juni wieder ab.
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Wie die AUA bekanntgegeben hat, wird der Flugbetrieb am 15. Juni wieder aufgenommen. Vorerst sollen 40 europäische Destinationen angeflogen werden. Zahlreiche Vorschriften sowie Einschränkungen kommen auf die Passagiere hinzu.

ÖSTERREICH. Die Coronavirus-Pandemie brachte den Flugbetrieb der AUA zum Erliegen. Jetzt durch die Lockerungen und Grenzöffnungen können ausgewählte Ziele wieder angeflogen werden. Auf dem Flugplan stehen Strecken in Deutschland sowie Zürich, London und Ziele in Osteuropa. Der Flugplan enthält in den ersten zwei Wochen 37 Destinationen. Zum Einsatz kommen 12 der insgesamt 80 Flugzeuge, vor allem kleinere Maschinen wie die Embraer 195 und die Dash 8, kündigte der Vorstand am Donnerstag an. 

In der ersten Woche des Neustarts, von 15. bis 21. Juni, werden folgende Strecken angeboten: Amsterdam, Athen, Basel, Berlin, Brüssel, Bukarest, Dubrovnik, Düsseldorf, Frankfurt, Genf, Hamburg, Kopenhagen, Larnaka, London, München, Paris, Prishtina, Sarajevo, Skopje, Sofia, Stockholm, Stuttgart, Tel Aviv, Thessaloniki, Tirana, Varna und Zürich. In der Folgewoche, von 22. bis 28. Juni, kommen noch diese Destinationen hinzu: Belgrad, Graz, Innsbruck, Kiew, Kosice, Mailand, Nizza, Prag, Split und Warschau.

Der Flugplan werde momentan noch ausgearbeitet, er könnte auch schon Langstreckenflüge beinhalten. „Sobald wir auf der Kurz- und Mittelstrecke wieder genügend Zubringerverkehr aufgebaut haben, werden wir auch wieder Langstreckenflüge anbieten. Das könnte schon im Juli der Fall sein“, zeigte sich AUA-CCO Andreas Otto erfreut.

Mund-Nasen-Schutz verpflichtend

Passagiere müssen an Board und im Flughafen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, die von den Kunden selbst mitgebracht werden muss. Laut AUA müssen Passagiere auch aufgrund der verschärften Hygiene- und Sicherheitsvorschriften mit Einschränkungen rechnen. Dazu zählen beispielsweise längere Wartezeiten an den Sicherheitskontrollen der Flughäfen. An den Check-in-, Boarding- und Informationsschaltern seien Plexiglasscheiben angebracht. Bodenmarkierungen würden beim Einhalten des Sicherheitsabstandes helfen. Zudem stünden den Passagieren Handdesinfektionsspender zur Verfügung, heißt es in der Aussendung.

„Das Boarding findet künftig nach Gruppen statt. Auf diese Weise kann ein Flugzeug abgesetzt in kleineren Gruppen befüllt werden. Außerdem ist am Flughafen Wien durch Quick-Boarding-Gates kontaktloses Boarding möglich. Ein Scanner liest hierbei den Boarding-Pass. Kontakt zu einem Mitarbeiter ist nicht notwendig“, so das Flugunternehmen.

Eine weitere Richtlinie sieht vor, dass sich Fluggäste, die nicht im selben Haushalt leben, möglichst weiträumig im Flugzeug verteilen müssen. Im Fall einer entsprechenden Auslastung werde man aber einen Gast nicht abweisen. Die AUA empfiehlt zudem ihren Kunden, bei der Planung ihrer Reise die aktuellen Einreise- und Quarantänevorschriften der jeweiligen Destination zu beachten.

Ausgedehnter Umbuchungszeitraum

Um den Kunden mehr Flexibilität zu bieten, erweitert die AUA den Zeitraum für gebührenfreie Umbuchungen bis Dezember 2021. „Tickets, die bis 30. Juni 2020 gebucht wurden oder noch werden und ein Reisedatum bis einschließlich 30. April 2021 haben, können nun auf ein neues Reisedatum bis 31. Dezember 2021 (spätester Start der neuen Reise) umgebucht werden. Passagiere haben bis 31. Jänner 2021 Zeit, ein neues Flugdatum bekanntzugeben. Bis dahin ist das Ticket ruhend gestellt, dessen Wert bleibt bestehen“, heißt es in der Aussendung der AUA.

„Bei gestrichenen Flügen kann die Umbuchung auch nach dem ursprünglichen Flug erfolgen. Bei aufrechten Verbindungen müssen Passagiere die Änderungen vor dem eigentlichen Reisedatum bekanntgeben.“

AUA-Mitarbeiter stimmen über Eckpunkteprogramm ab

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