PVÖ und AK
Aufruf zur Klagsaktion gegen die Pensionsaliquotierung
Die Arbeiterkammer und der Pensionistenverband (PVÖ) bestärken Betroffene der ausgesetzten Pensionsaliquotierung am Freitag, den Klagsweg einzuschlagen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) soll zudem diese "unsachliche" Regelung aus dem Gesetzesbestand entfernen.
ÖSTERREICH. Die Pensionsaliquotierung schlägt weiter Wellen. Zur Erinnerung: Die Pensionsaliquotierung bedeutet, dass es vom Antrittsmonat abhängt, wie hoch die Anpassung im ersten (vollen) Pensionsjahr ausfällt. Je später im Jahr man den Ruhestand antritt, umso geringer wird die Erhöhung bzw. gibt es bei jenen, die im November und Dezember gehen, gar keine mehr. Das wirkt sich auf das gesamte weitere Leben aus und kann über die Jahre viele tausende Euro Unterschied ausmachen. Das könnte aber gleichheitswidrig sein, finden Arbeiterkammer und der SPÖ-Pensionistenverband. Immer mehr Personen wollen dagegen den Rechtsweg einschlagen und werden von den beiden Interessenvertretungen unterstützt.
100.000 Personen betroffen
Laut AK und Pensionistenverband betrifft das rund 100.000 Personen, berichtet die APA. Mit der "unsachlichen Kürzung" konfrontiert seien rund 90 Prozent dieser Pensionsantritte. Daher haben sich am Freitag beide Interessenvertretungen an die Betroffenen der mittlerweile ausgesetzten Pensionsaliquotierung gewandt und sie dazu ermutigt, den Klagsweg zu beschreiten. "Es geht uns darum, gegen das Kalenderroulette einzuschreiten", erklärte der Präsident des Pensionistenverbands Peter Kostelka (SPÖ). Es dürfe nicht sein, dass die Pensionshöhe von biologischen oder bürokratischen Zufällen abhängig ist.
Das Problem besteht jedoch darin, dass selbst im Falle einer Aufhebung des Gesetzes durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH), dies nicht automatisch zu einer Korrektur der Pensionsanpassungen führen würde. Dazu müssten alle Betroffenen den Klagsweg beschreiten und durch individuelle Parteianträge vor den VfGH ziehen - und das bis zur mündlichen Verhandlung des dort anhängigen Verfahrens.
Regierung wartet ab
Aus diesem Grund appelliert man einerseits an den VfGH, im Falle der Aufhebung der Gesetzesbestimmung die Anlassfallwirkung auf alle Fälle auszudehnen, wie Wolfgang Panhölzl, Leiter der Abteilung Sozialversicherung der AK Wien, erklärte. Andererseits fordert man die Bundesregierung auf, im Falle einer Aufhebung durch eine Gesetzesänderung klarzustellen, dass die Pensionsanpassung generell korrigiert oder aus dem Gesetzesbestand entfernt wird, so Kostelka. Es gab bereits Gespräche zu diesem Thema.
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