Gebühren und Entgelte
Bank-Austria Kunden bekommen Geld zurück
Kunden und Kundinnen der UniCredit Bank Austria AG können Spesen und Gebühren für Spareinlagen, Kredite und Girokonten zurückverlangen, weil 17 Klauseln zu Entgelten als rechtswidrig erklärt wurden. Wie die Refundierung funktioniert.
ÖSTERREICH. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums eine Klage gegen die UniCredit Bank Austria AG (Bank Austria) wegen Klauseln zu verschiedenen Entgelten eingereicht. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat nun entschieden, dass 17 dieser Klauseln gesetzwidrig sind. Das Urteil ist rechtskräftig.
Betroffene Entgelte
Die drei Produkte „Spareinlagen“, „Kredite“ und „Konto“ sind von der Entscheidung des OLG Wien betroffen. Auflistung aller betroffenen Gebühren und Entgelte findest du hier.
Je nach Art der Gebühr und Zeitraum liegen die zu erstattenden Beträge beispielsweise bei € 183,00 (Kraftloserklärung), €122,00 (Evidenzgebühr bei Verlassenschaften), € 61,00 (Sparbuchspesen wegen Verlustmeldung oder Verlassenschaft), € 30,00 (Abfrage Zentralmelderegister) oder € 9,70 (Information über Nicht-Durchführung von Zahlungstransaktionen)", informiert der VKI auf seiner Webseite.
VKI bietet Unterstützung bei der Refundierung
Der VKI bietet allen betroffenen Konsumenten an, sich bei einer kostenlosen Sammelaktion bis 11. Februar 2024 anzuschließen. „Wir freuen uns, dass wir mit der Bank Austria eine konsumentenfreundliche Lösung finden konnten, die lange Rechtsstreitigkeiten vermeidet“, so Ulrike Wolf vom VKI. Hier geht es zur Anmeldung.
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VKI
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