Rechtsstreit
Burgenländer verklagt slowenische Biotech-Firma auf 83 Mio Euro
- Ein burgenländischer Insolvenzverwalter verklagt seinen Geschäftsführer auf 83 Mio Euro. Vor dem LG Eisenstadt ist ein Anfechtungsstreit anhängig, bei dem der Insolvenzverwalter Wagner einen Vertrag anficht, den Strancar als Geschäftsführer der BIA AUT kurz vor deren Insolvenz mit der BIA SLO abgeschlossen hatte.
- Foto: Franz Tscheinig
- hochgeladen von Gernot Heigl
Der Kauf des slowenischen Unternehmens BIA SLO durch das internationale Biopharma-Unternehmen Sartorius Stedim für 367 Mio. Euro erregte in Slowenien wie auch in Österreich im November 2020 große Aufmerksamkeit. Bis 2018 war die BIA SLO im Besitz der Konkursmasse der österreichischen Gesellschaft für Separationstechnologie mbH (kurz: BIA AUT), verlor diese jedoch im Zuge eines Sanierungsverfahrens bei der BIA SLO an neue Investoren. Michael Wagner, Masseverwalter der BIA AUT, hatte zwar die Möglichkeit, für die Konkursmasse der BIA AUT eine Minderheitsbeteiligung an der BIA SLO zu sichern, er verzichtete jedoch überraschend darauf. Jetzt verklagt er die BIA SLO auf 83 Millionen Euro und fordert die Übertragung sämtlicher ihrer Immaterialgüterrechte. Er behauptet, dass der BIA AUT durch ihren eigenen Geschäftsführer die Beteiligung an der BIA SLO, unter anderem zu seinen eigenen Gunsten, entzogen wurde. Der Geschäftsführer der BIA SLO weist die Vorwürfe zurück, verweist auf das seiner Meinung nach vorsätzlich rechtswidrige Verhalten von Wagner und rechnet mit einer zeitnahen Abweisung der Klagen.
ÖSTERREICH. Die Geschichte der BIA Separations Gesellschaft für Separationstechnologie mbH, kurz BIA AUT, ist von rechtlichen Konflikten geprägt. Die BIA SLO wurde 1998 in Slowenien gegründet, gefolgt von der Gründung der BIA AUT im Jahr 2007 in Österreich, die auf Wunsch der Investoren als Holdinggesellschaft diente. Die Anteile der damaligen Gesellschafter der BIA SLO wurden zu 100 Prozent in die BIA AUT eingebracht – die BIA AUT wurde somit zur Holding und Alleingesellschafterin der BIA SLO. Geschäftsführer beider Unternehmen war Ales Strancar, ein in seiner Heimat Slowenien gefeierter Biotech-Unternehmer.
- Monolithtechnologie: Der Streit um die Übertragung des geistigen Eigentumsrechts von der BIA SLO auf die BIA AUT ist eine der Streitpunkte zwischen Geschäftsführer und Insolvenzverwalter.
- Foto: Unsplash
- hochgeladen von Mag. Maria Jelenko-Benedikt
„Participation Agreement“
Ein 2007 geschlossenes „Participation Agreement“ regelte die Beteiligungsverhältnisse an der BIA AUT der neuen Alleingesellschafterin der BIA SLO und welche Assets wem gehören sollen. Laut Strancar sollten alle geistigen Eigentumsrechte der BIA SLO aus steuerlichen Gründen an die BIA AUT veräußert werden. Laut Masseverwalter Wagner wäre die Übertragung des geistigen Eigentumsrechts auf die BIA AUT aus dem Grund geplant, um sicherzustellen, dass sich das wertbestimmende Asset – das geistige Eigentum – im unmittelbaren Zugriffsbereich der Investoren befindet. Diese Übertragung sei jedoch nie erfolgt, beklagt Wagner.
Dem widerspricht Strancar, der darauf hinweist, dass die BIA SLO eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der BIA AUT war und daher die geistigen Eigentumsrechte wirtschaftlich ohnedies der BIA AUT gehörten.
Strancar räumt zwar ein, dass diese Rechte tatsächlich nicht vollständig der BIA AUT übertragen, sondern nur exklusiv lizensiert wurden, erläutert aber, dass der Grund für die zunächst geplante Übertragung der geistigen Eigentumsrechte ausschließlich steuerliche Überlegungen waren. Da jedoch mit der Übertragung hohe Registergebühren ausgelöst worden wären und der steuerliche Effekt auch mit der Lizensierung erreicht werden konnte, hätten er und der zweite Geschäftsführer der BIA AUT die Abänderung des Übertragungsvertrags in einen Lizenzvertrag vereinbart. Dem hält der burgenländische Masseverwalter und Anwalt Wagner entgegen, dass die Umregistrierungskosten im Vergleich zum potenziellen Wert des geistigen Eigentums bloß Nebengeräusche waren. Strancar betont hingegen, dass in der Aufbauphase jeder verfügbare Betrag dringend in Forschung und Entwicklung investiert werden musste.
- Aleš Štrancar: Im Zentrum seiner Vorwürfe steht ein Insolvenzverwalter aus Eisenstadt, der vom Biotech-Unternehmer beschuldigt wird, unrechtmäßige Handlungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens der früheren Eigentümergesellschaft BIA Separations GmbH unterstützt zu haben. Gemeinsam mit einem Investor soll er laut seiner Vorwürfen versucht haben, das slowenische Tochterunternehmen in den Konkurs zu treiben, um es zu einem Bruchteil des Wertes zu übernehmen.
- hochgeladen von Mag. Maria Jelenko-Benedikt
Insolvenz
Im September 2015 beantragte die BIA AUT Insolvenz, nachdem Investoren zur Verfügung gestellte Darlehen zurückforderten. Zu diesem Zeitpunkt war die BIA SLO knapp davor, die Gewinnzone zu erreichen – mit Wagner wurde ein Insolvenzverwalter bestellt. Das Insolvenzverfahren wurde zunächst als Sanierungsverfahren geführt. Nach dem Sanierungsplan sollten die Insolvenzforderungen zu 20 Prozent bedient werden.
Streit um Gutachten
Um feststellen zu können, ob der von Strancar vorgeschlagene Sanierungsplan angemessen ist und erfüllt werden kann, ließ der Insolvenzverwalter den Wert der BIA SLO von einem Wirtschaftsprüfer ermitteln, der jedoch nur die Zerschlagungswerte und nicht den Wert als fortgeführtes Unternehmen ("going concern") berücksichtigt haben soll, so Strancar heute. Bei einer „going concern“ Bewertung wäre der Gutachter nämlich auf einen Wert der BIA SLO von 41,1 bis 55,5 Mio. Euro gelangt. Im Gegensatz dazu gelangte der von Wagner beigezogene Sachverständige zu einer stark unterbewerteten Einschätzung von 1,6 Millionen Euro. Laut dem Rechtsvertreter von Strancar wäre der Sachverständige gemäß den Bewertungsrichtlinien verpflichtet gewesen, eine "going concern Bewertung" durchzuführen. Dann wäre die BIA SLO auf 41,1 bis 55,5 Mio. Euro zu schätzen worden.
Aufgrund dieses – laut Strancar - fehlerhaften (weil keine „going concern Bewertung“ enthaltenden) Gutachtens beantragte Wagner die Umwandlung des Sanierungsverfahrens in ein Konkursverfahren, wodurch die BIA AUT zerschlagen und nicht saniert wurde.
Wagner begründet die hohe Diskrepanz zwischen dem eigentlichen und dem geschätzten Wert damit, dass eine vernünftige Bewertung im Jahr 2016 daran gescheitert sei, dass die dem Sachverständigen zur Verfügung gestellten Informationen und Dokumente für ein Gutachten nicht ausgereicht hätten. Die „Unrichtigkeit dieser Behauptung“ ergibt sich laut Strancar allerdings aus dem erwähnten Bewertungsgutachten selbst, das Wagner vorgelegt hat. Daraus ergäbe sich in keiner Weise, dass die vorgelegten Unterlagen unvollständig gewesen wären.
Wagner behauptet jedoch, dass er nach seiner Bestellung als Insolvenzverwalter generell eine „in betrüblichem, ausgeräumtem Zustand befindliche Gesellschaft“ vorgefunden habe und, dass eineinhalb Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens Strancar die Anteile an der BIA AUT eigenmächtig mit einem Veräußerungsverbot belastet habe, wodurch das Unternehmen, so Wagner, de facto nahezu unverwertbar wurde. Seitdem versuche er, die Immaterialgüterrechte und Gelder im Sinne der Gläubiger wieder einzutreiben bzw. zu erlangen.
Dem widerspricht Strancar vehement. Tatsächlich habe es sich bei dem „Veräußerungsverbot“ lediglich um ein Vorkaufsrecht des zweiten Gesellschafters der BIA SLO gehandelt, das die Verwertung der Geschäftsanteile durch Wagner in keiner Weise verhindert hätte. Wagner behaupte das, um seine Haftung als Masseverwalter zu kaschieren.
- Der Wissenschaftler Aleš Štrancar: Mastermind hinter BIA SLO, das sich als führender Entwickler von monolithischer Technologie und exklusiver Hersteller von CIM-Chromatografiesäulen für die Produktion, Aufreinigung und Analyse großer Biomoleküle international etabliert hatte.
- Foto: privat
- hochgeladen von Mag. Maria Jelenko-Benedikt
Insolvenz und Sanierung der BIA SLO
Gleichzeitig scheiterte eine Kapitalerhöhung bei der BIA SLO, was auch dort laut Strancar zur Einleitung eines Insolvenzverfahrens in der Form eines Sanierungsverfahrens führte. Im slowenischen Sanierungsverfahren verlor die BIA AUT ihre Anteile an der BIA SLO, weil nach slowenischem Insolvenzrecht Gesellschafter einer insolventen Gesellschaft, die ein negatives Eigenkapital ausweist, ihre Geschäftsanteile verlieren und Gläubiger ihre Forderungen in neue Geschäftsanteile wandeln können. Auch der BIA AUT stand das Recht zu, ihre Forderung in einen Geschäftsanteil zu wandeln.
Strancar betont in diesem Zusammenhang, dass sich aber Wagner als Insolvenzverwalter der BIA AUT trotz expliziter Aufforderung weigerte, die wandelbaren Forderungen der BIA AUT gegenüber der BIA SLO in Geschäftsanteile zu wandeln. Zusätzlich bekämpfte Wagner als Insolvenzverwalter der BIA AUT das Sanierungsverfahren bei der BIA SLO, und beantragte, dass dieses ebenfalls in ein Konkursverfahren geändert wird. Wagners Hauptargument für ein Konkursverfahren war, dass die der Sanierung der BIA SLO zugrunde liegende Bilanz der BIA SLO viel zu positiv wäre, signifikante Rückstellungen nicht gebildet und Wertberichtigungen nicht vorgenommen wurden, sodass eine Sanierung aussichtslos wäre. Diese Bekämpfung war allerdings erfolglos. Die Sanierung der BIA SLO wurde 2018 bestätigt und die Gläubiger, die ihre Forderungen gewandelt haben, sowie weitere Investoren, die die BIA SLO bei der Sanierung durch weitere Einlagen unterstützt hatten, wurden die neuen Eigentümer der BIA SLO. Die BIA AUT hingegen verlor entschädigungslos ihre gesamte Beteiligung an der BIA SLO. Dies ist nach Ansicht von Strancar ausschließlich Ergebnis des seiner Meinung nach rechtswidrigen Vorgehens von Wagner.
- BIA Separations fertigt und vertreibt labor- und industrieeigene kurze monolithische Chromatographiesäulen, die auf der CIM Convective Interaction Media® Technologie basieren. CIM® Monolithische Säulen eignen sich in erster Linie für die Aufreinigung großer Biomoleküle wie Viren (virale Vektoren und Impfstoffe), DNA (Plasmid-DNA) und größere Proteine (Immunglobuline G und M, pegylierte Proteine).
- Foto: Unsplash
- hochgeladen von Mag. Maria Jelenko-Benedikt
Verkauf der BIA SLO
Im Jahr 2020 verkauften die neuen Eigentümer der BIA SLO, darunter Strancar selbst, das Unternehmen an Sartorius Stedim für über 360 Millionen Euro. Hätte Wagner entsprechend dem Ratschlag von Strancar die Forderung der BIA AUT in Geschäftsanteile der BIA SLO gewandelt, hätte die Masse der BIA AUT die Insolvenzgläubiger zu 100 Prozent befriedigen können und den Gesellschaftern einen Liquidationsgewinn ausschütten können, vermutet Strancar.
Seit dem Verkauf versucht Wagner hohe Summen von der BIA SLO zu erlangen. Denn: Jene Investoren, die zwischen 2007 und 2014 laut seinen Angaben mindestens rund 20 Mio. Euro in die Gesellschaft investiert hatten, gingen beim erfolgreichen Verkauf des Unternehmens völlig leer aus. Wagner beruft sich darauf, dass die geistigen Eigentumsrechte der BIA SLO eigentlich der BIA AUT gehörten und forderte deren Übertragung. Diesbezüglich stützt er sich auf das erwähnte „Participation Agreement“, das jedoch bereits im November 2012 außer Kraft gesetzt worden ist, wie ein entsprechendes Dokument beweist. Stancar und seine Anwälte vermuten, dass dieser Umstand Wagner bei Klagseinbringung nicht bekannt gewesen sein dürfte. Strancar erwartet eine zeitnahe Zurück- oder Abweisung der Klage.
- Die monolithischen CIM®-Säulen zeichnen sich durch unübertroffene Eigenschaften in Bezug auf Durchflussraten, Bindungskapazität und Trennauflösung für große Biomoleküle aus. Die Produkte werden in der Forschung, im Labor, in der Pilotphase und in der industriellen Produktion eingesetzt und sind extrem einfach zu handhaben, da keine Verpackung der Säulen erforderlich ist.
- Foto: Unsplash
- hochgeladen von Mag. Maria Jelenko-Benedikt
Gegenseitige Vorwürfe
Zudem wirft Wagner nunmehr Strancar vor, als Geschäftsführer der BIA SLO, die Vermögenslage der BIA SLO 2015 absichtlich falsch, nämlich zu negativ, dargestellt zu haben, um zu bewirken, dass die BIA AUT im Rahmen des Sanierungsverfahrens ihre Geschäftsanteile an der BIA SLO verliert, wie dies im slowenischen Insolvenzrecht vorgesehen ist, wenn die insolvente Gesellschaft ein negatives Eigenkapital hat. Strancar weist dies allerdings als absurd zurück: Wagner habe bis 2018 die Sanierung der BIA SLO mit dem diametral gegenteiligen Argument bekämpft, nämlich, dass Strancar die Vermögenslage der BIA SLO viel zu positiv dargestellt habe. Im Übrigen verweist Strancar auf externe Gerichtsgutachten, welche die Richtigkeit der Bilanzierung durch ihn selbst bestätigen sollen und auf die rechtskräftige Entscheidung des OLG Ljubljana vom 25.4.2018, mit der die Ordnungsmäßigkeit der Sanierung bestätigt wurde. Er ist daher zuversichtlich, dass daher auch diese Klage zeitnah abgewiesen wird.
Daneben ist seit 2016 vor dem LG Eisenstadt ein Anfechtungsstreit anhängig. Wagner ficht hier einen Vertrag an, den Strancar als Geschäftsführer der BIA AUT kurz vor deren Insolvenz mit der BIA SLO abgeschlossen hatte. Darin wurden der BIA AUT angeblich alle Immaterialgüterrechte abgenommen und der BIA SLO übertragen. Strancar verweist diesbezüglich darauf, dass die Immaterialgüterrechte, auf die sich der Vertrag bezieht, bereits seit langem abgelaufen sind und, dass die Anfechtungsklage verfristet ist.
Zusammenarbeit mit Investor?
Alle diese Zivilverfahren sind von gegenseitigen Vorwürfen zwischen Strancar und dem Insolvenzverwalter Wagner geprägt. Wagner erhielt mit Josef Schroll Unterstützung von einem Investor. Dieser stand hinter den Investoren, die 2015 ihre Forderungen geltend machten, was schließlich zur Insolvenz führte. Strancar beschuldigt Wagner und Schroll, das Sanierungsverfahren der BIA AUT sabotiert zu haben, um ein Konkursverfahren einzuleiten, damit Schroll über die Treuhandgesellschaft MED Invest GmbH die BIA SLO günstig erwerben kann. Wagner habe dazu das erwähnte angebliche „Gefälligkeits- Gutachten“ über den Wert der BIA SLO in Auftrag gegeben und absichtlich unterlassen, die Vervollständigung dieses Gutachtens um eine „going-concern Bewertung“ zu beantragen, um die Zurückweisung des Sanierungsplans und die Änderung des Sanierungsverfahrens in ein Konkursverfahren zu erreichen, und in der Folge die BIA SLO der Treuhandgesellschaft von Schroll verkaufen zu können. Nur diese Interessenslage könne das Verhalten von Wagner in dem Sanierungsverfahren der BIA SLO erklären, als er versucht habe (nach Meinung von Strancar zum Nachteil der Masse der BIA AUT) das Sanierungsverfahren der BIA SLO in ein Konkursverfahren zu ändern und sich geweigert habe, die Forderung der BIA AUT in einen Geschäftsanteil an der sanierten BIA SLO zu wandeln, mutmaßt Strancar. Denn, so die Vermutung weiter, die Sanierung der BIA SLO hätte den billigen Erwerb der BIA SLO durch die Treuhandgesellschaft von Schroll verunmöglicht.
Forensische Gutachten
Wagner bestreitet dies vehement und wirft Strancar vor, seit 2007 die BIA SLO bewusst gestärkt und die BIA AUT geschwächt zu haben. Er erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen Strancar, die vom OGH bestätigt wurde. Der OGH stellte fest, dass Strancar Finanzmittel von der BIA AUT zur BIA SLO verschoben habe. Strancar bestreitet dies und argumentiert, dass eine Stärkung der BIA SLO gleichzeitig die BIA AUT gestärkt hätte, da diese in der fraglichen Zeit als 100-prozentige Holding fungierte. Zudem hätte er sich selbst geschädigt, da seine Investorengruppe die Hauptgesellschafter der BIA AUT war. Die Verluste der BIA AUT im Sanierungsverfahren seien nicht ihm zuzuschreiben. Betreffend die der OGH-Entscheidung zugrunde liegende einstweilige Verfügung verweist Strancar auf forensische Gutachten, wonach diese nicht von der zuständigen Richterin, sondern von Wagner selbst geschrieben und aus diesem Grund daher nichtig wäre. Herr Wagner bestreitet dies. Er verweist darauf, dass die Vorwürfe 2022 und 2023 an die WKStA weitergeleitet worden sind, aber kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist.
- Hat der Insolvenzverwalter gerichtliche Beschlüsse selbst verfasst? Der Geschäftsführer und Wissenschaftler Ales Strancar behauptet das und beruft sich auf forensische Gutachten.
- Foto: Unsplash
- hochgeladen von Mag. Maria Jelenko-Benedikt
Beugehaft
Gestützt auf die erwähnte einstweilige Verfügung beantragte Wagner, dass das Landesgericht Eisenstadt (LG Eisenstadt) gegen Strancar vorgehen solle, weil die Rechtsvertreter der BIA SLO versucht hatten, von einem Gläubigerausschussmitglied eine Bestätigung der Stundung der Insolvenzforderung zu erhalten, die das Gläubigerausschussmitglied verweigerte, weil sie nie vorgelegen hatte. Das Landesgericht verhängte überraschend aufgrund dieses Antrags des Insolvenzverwalters eine zweimonatige Beugehaft über Strancar. Die Entscheidung sollte Starncar bei der nächsten Verhandlung vor dem LG Eisenstadt übergeben und sofort vollstreckt werden. Zufällig blieb Strancar der betreffenden Verhandlung fern – sie fand während der Pandemie statt – und entging nur auf diese Weise der Beugehaft. Das OLG hob schließlich diesen Haftbefehl wegen denkunmöglicher Rechtsanwendung auf.
- Strancar liegen laut seinen Angaben forensische Gutachten vor, wonach auch ein Haftbefehl gegen ihn von seinem Widersacher selbst verfasst und vom LG Eisenstadt bloß ausgefertigt worden wäre. Wagner bestreitet das.
- Foto: Heigl
- hochgeladen von Gernot Heigl
Strancar liegen laut seinen Angaben forensische Gutachten vor, wonach auch der Haftbefehl von Wagner verfasst und vom LG Eisenstadt bloß ausgefertigt worden wäre. Eine Anfrage dazu blieb vom Landesgericht ausständig. Auch das bestreitet Wagner. Die diesbezügliche Strafanzeige wurde von der WKStA zurückgelegt. Derzeit ist vor dem Handelsgericht Wien gegen die Republik Österreich ein Amtshaftungsverfahren wegen der denkunmöglichen Rechtsanwendung und wegen der Ausfertigung eines mutmaßlich von Wagner verfassten Haftbefehls anhängig, in dem Strancar die Vertretungskosten zur Beseitigung des Haftbefehls geltend macht.
Parallel dazu brachten Wagner bzw. das LG Eisenstadt zahlreiche Strafanzeigen gegen Strancar und dessen Unterstützer ein, während die BIA SLO Anzeigen gegen Wagner und eine Insolvenzrichterin erstattete. Strancar wurde wegen fahrlässiger Krida angeklagt, das Verfahren endete mit einer Diversion. Anzeigen gegen Wagner und die Richterin wurden bislang nicht weiterverfolgt. Von Wagner wurden zwar zuletzt erneut Ermittlungsverfahren gegen Strancar bei der StA Eisenstadt initiiert. Aufgrund der „Absurdität“ der von Wagner erhobenen Vorwürfe erwartet Strancar allerdings die zeitnahe Einstellung dieser Ermittlungen.
Auch interessant:
Aktuelle Nachrichten aus Österreich auf
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.