Für bestimmte Branchen
Corona-Hilfen gehen in die Verlängerung

Weitere Coronahilfen für besonders betroffene Branchen wie die Stadthotellerie sind ab sofort beantragbar. | Foto: pixabay
  • Weitere Coronahilfen für besonders betroffene Branchen wie die Stadthotellerie sind ab sofort beantragbar.
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Besonders betroffene Betriebe können auch weiterhin Corona-Hilfen beantragen. 

ÖSTERREICH. Ab heute, Montag, können Betriebe, die nach wie vor von der Pandemie stark betroffen sind, etwa die Stadthotellerie, zwei verlängerte und adaptierte Corona-Hilfen der Regierung für den Monat Juli 2021 beantragen: Den sogenannten Ausfallsbonus II und den Verlustersatz. "Damit greifen wir weiterhin jenen Betrieben unter die Arme, die es brauchen", so Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) in einer Aussendung. 

Der Ausfallsbonus II wird nun von Branche zu Branche unterschiedlich berechnet und ist von der Höhe des Umsatzausfalls abhängig. Auf jeden Fall gibt es mindestens 100 Euro und höchstens 80.000 Euro pro Kalendermonat. Weiters ist die Auszahlungshöhe beim Ausfallsbonus II insofern gedeckelt, als dass die Summe aus Ausfallsbonus II und den Kurzarbeitshilfen nicht höher sein darf als die Vergleichsumsätze des jeweiligen Kalendermonats aus dem Jahr 2019. Die Frist zur Beantragung des Ausfallsbonus II endet Mitte November.

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Ebenfalls kann man ab heute die erste Tranche des verlängerten und adaptierten Verlustersatzes beantragen. Für diesen können bis zu sechs zusammenhängende Monate ausgewählt werden, sofern in allen Monaten ein Umsatzausfall von mindestens 50 Prozent - verglichen mit dem Vergleichsmonat in 2019 – vorliegt. Ob man einen Verlustersatz vor der Verlängerung, sprich für Betrachtungszeiträume vor dem Juli 2021 beantragt hat, wird nicht berücksichtigt. Somit ist eine „zeitliche Lücke“ zwischen den Produkten nicht förderschädlich. Der Verlustersatz wird in zwei Tranchen ausbezahlt. Diese müssen separat beantragt werden. Im Rahmen der ersten Tranche können 70 Prozent des voraussichtlichen Verlustersatzes beantragt und ausgezahlt werden. Die zweite Tranche umfasst grundsätzlich den Restbetrag von 30 Prozent, hier sind jedoch allfällige Korrekturen zu berücksichtigen. Der Beantragungszeitraum für die erste Tranche des Verlustersatzes läuft bis 31. Dezember 2021, ab 1. Jänner 2022 kann dann im Rahmen der zweiten Tranche auch der gesamte Verlustersatz beantragt werden. Die Beantragungsfrist für die zweite Tranche und somit auch des verlängerten Verlustersatzes endet am 30. Juni 2022.

Ausfallsbonus kostete dem Staat bisher 2,7 Milliarden Euro

  • Bis dato (11.8.) wurden durch den Ausfallsbonus seit November 2020 an über 400.000 Antragssteller 2,7 Milliarden Euro ausbezahlt. Im Durchschnitt hat ein Antragssteller rund 6.654 Euro erhalten.
  • Beim Verlustersatz wurden mit Stand 11.8. an 675 Antragssteller rund 266 Tausend Euro ausbezahlt. Hier erhielt ein Antragssteller im Durchschnitt rund 400 Tausend Euro.
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