Kurzarbeit geht in Phase vier
Eine Million Österreicher haben weniger Einkommen

- Aktuell sind 465.400 Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Sie arbeiten in den besonders vom Lockdown betroffenen Branchen wie Tourismus- und Handelsbetrieben, Dienstleistungs- und Baubranche.
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Die Kurzarbeit (KUA) wird erneut verlängert. Die vierte Phase ab März wird heute im Ministerrat beschlossen. Die Corona-Kurzarbeit wird dabei um drei Monate bis Ende Juni verlängert. Aktuell befinden sich mehr als 460.000 Arbeitnehmer in Kurzarbeit in Österreich. 450.000 sind arbeitslos. Etwa eine Million Menschen in Österreich müssen mit weniger Einkommen überleben.
ÖSTERREICH. Aktuell gibt es in Österreich 450.000 arbeitslose Menschen, das sind um 7.500 weniger als letzte Woche, aber mit 465.400 Personen in Kurzarbeit gibt es um etwa 15.000 Personen mehr als letzte Woche in Kurzarbeit. Diese Dienstnehmer arbeiten in den besonders vom Lockdown betroffenen Branchen wie Tourismus- und Handelsbetrieben, Dienstleistungs- und Baubranche. Nun kommt es zu einer Verlängerung der Kurzarbeit.
Phase vier
Wie bereits von Arbeitsminister Martin Kocher bei der Pressekonferenz gestern angekündigt, geht die Kurzarbeit in Verlängerung. Wie der Standard berichtet, wird der Ministerrat heute die Phase vier beginnend mit März beschließen. Laut Meldungen sollen die Regelung gleich sein wie jene in der derzeit laufenden Phase drei.
Ein Monat voll verdienen
Nur ein Punkt mache Probleme, jener der Erfüllung der Grundbedingungen zur Kurzarbeit. Demnach müsse ein Dienstnehmer ein Monat voll verdient haben, um in Kurzarbeit geschickt werden zu können. Für Branchen, die im Lockdon geschlossen haben müssen, wie Gastronomie, Beherbergungsbetriebe und Teile der Bauwirtschaft, sei dies ein Problem. Nächste Woche soll es dazu noch ein Treffen der Sozialpartner geben.
„Eine Mio. Menschen haben weniger Einkommen “
„Bei einer genauen Betrachtung, sieht man, dass die Menschen in Österreich, die mit weniger Einkommen auskommen müssen, steigt. Die Regierung tritt nach wie vor am Stand und schaut dem Treiben hilflos zu, anstatt mit großen Beschäftigungs-, Umschulungs-und Investitionsprogrammen endlich den Konjunkturmotor anzuwerfen“, kritisiert SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch. „Über eine Million Menschen müssen mit weniger Geld auskommen, mit dem sie ihre Mieten zahlen müssen, ihre Wohnungen heizen und ihre Familien ernähren. Und es werden täglich mehr. Es darf keine Zeit mehr verloren werden.“
Das gilt für die Corona-Kurzarbeit Phase vier
Im Wesentlichen gelten für die Kurzarbeit vier dieselben Regeln wie schon in der Kurzarbeit III. Aber: „Das Besondere an der Kurzarbeit vier ist, dass die Nettoersatzrate auf einem sehr hohen Niveau bleibt”, erklärt der ÖGB-Präsident. „Ein weiterer Schwerpunkt ist, dass wir Fortbildung verstärkt forcieren wollen, um die ArbeitnehmerInnen für die Zeit nach der Krise fit zu machen.” Die von den Sozialpartnern verhandelte Kurzarbeit war eine der ersten Corona-Maßnahmen, die im März letzten Jahres beschlossen wurden – massenhaft Kündigungen und Entlassungen wurden damit verhindert.
Corona-Kurzarbeit im Überblick:
- Kurzarbeit vier gilt von 1. April bis 30. Juni 2021
- Arbeitnehmer bekommen weiterhin zwischen 80 und 90 Prozent
- Behaltepflicht und Kündigungsschutz
- KV-Erhöhungen werden berücksichtigt
- Die Arbeitszeit zwischen 30 und 80 Prozent (in Einzelfällen darunter)
- Stärkerer Fokus auf Aus- und Weiterbildung durch Bewerbung der Sozialpartner und des AMS
- Urlaubsverbrauch in der KUA vier tunlichst eine Woche
- Lehrlingsausbildung sicherstellen
- Prüfung durch den Steuerberater
- Pauschaler Ersatz für Trinkgelder in entsprechenden Branchen - fünf Prozent Erhöhung der Bemessungsgrundlage
- Rückwirkende Antragstellung der Kurzarbeit IV nur mehr zwei bis max. drei Wochen
Quelle: ÖGB



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