KSV1870
Entschuldungsdauer für Private verkürzen ist "Harakiri"

Ricardo-José Vybiral, Vorstand der KSV1870 Holding AG, über die Auswirkung einer neuen Richtlinie für Privatschuldner. | Foto: KSV1870
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  • Ricardo-José Vybiral, Vorstand der KSV1870 Holding AG, über die Auswirkung einer neuen Richtlinie für Privatschuldner.
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Der KSV1870 steht einer neuen Richtlinie zur verkürzten Rückzahlungsdauer im Privatinsolvenzbereich mit größter Skepsis gegenüber. Eine auf drei Jahre verkürzte Entschuldungsdauer von „redlichen Unternehmern“ sei hingegen nachvollziehbar.

ÖSTERREICH. Eine neue Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz sieht bei Privatinsolvenz eine Rückzahlungsdauer von drei Jahren vor. Das sei "gesellschaftspolitisches Harakiri" so der Schuldnerberater der KSV1870. Eine derartige Änderung im Bereich der Privatinsolvenz bringe  massive gesellschaftspolitische Gefahren mit sich – etwa den Verlust des verantwortungsvollen Handelns von privaten Konsumenten, so Ricardo Vibyral, Vorstand des Kreditschutzverbandes von KSV1870.

Aktuelle Entschuldungsdauer bei Privaten beibehalten

Das aktuell gültige Entschuldungsrecht sei erst mit dem IRÄG 2017 geändert worden, indem unter anderem die Entschuldungsdauer von sieben auf fünf Jahre verkürzt, sowie die Mindestquote abgeschafft wurde. Der KSV1870 plädiert dafür, die aktuelle Rückzahlungsdauer von fünf Jahren im Privatinsolvenzverfahren beizubehalten und steht einer neuerlichen Verkürzung auf drei Jahre sehr skeptisch gegenüber. 

Schuldenabbau benötigt Zeit

„Schuldner benötigen Zeit, um ihre Schulden zurückzuzahlen. Wie die Vergangenheit gezeigt hat, ist es zumeist ausgeschlossen, dass dieser Prozess innerhalb von drei Jahren vonstattengeht. Denn dem Betroffenen muss es trotz Schuldenabbaus möglich sein, die Grundbedürfnisse des Lebens wie Essen, Heizkosten und Strom begleichen zu können“, erklärt Karl-Heinz Götze, MBA, Leiter KSV1870 Insolvenz. Darüber hinaus werde dem Schuldner bei einer neuerlichen Verkürzung die Chance genommen, sich bei seinen Gläubigern zumindest teilweise zu rehabilitieren. Es sei demnach für Private nicht zielführend, eine Entschuldung im Eiltempo zu durchlaufen.

Gefahr: Verantwortungsvolles Wirtschaften wird abgeschafft

Als weiteres Argument gegen eine neuerliche Verkürzung erachtet der KSV1870 jenen Aspekt als relevant, dass Konsumenten durch eine erneut verkürzte Entschuldungsdauer suggeriert wird, sie selbst müssen wenig Verantwortung für das eigene Handeln übernehmen, zumal überbordende und selbst verursachte Konsumschulden ohnehin „relativ leicht“ wieder los zu werden seien. Als eine zusätzliche negative Auswirkung könnte sich aus KSV1870 Sicht auch eine Verkleinerung des Kreditmarktes erweisen.

Kürzere Entschuldungszeit für Betriebe sinnvoll

„Die Möglichkeit einer rascheren Entschuldung von redlichen Unternehmern sowie ein damit verbundener Neustart nach drei Jahren wären ein wesentlicher Eckpfeiler, um Österreich als einen Top-Player der internationalen Wirtschaftsszene nachhaltig zu etablieren“, erklärt Ricardo-José Vybiral, CEO der KSV1870 Holding AG. Dazu bedarf es allerdings auch einer Änderung im allgemeinen Mindset: „Österreich braucht eine Kultur der zweiten Chance und keine Stigmatisierung von Unternehmern, deren Geschäftsmodell im ersten Anlauf nicht funktioniert hat. Das ist nicht das Ende der Welt. Vielmehr sollten sie dazu ermutigt werden, einen neuen Anlauf zu wagen“, so Vybiral. Eine Verkürzung der Entschuldungsdauer von „redlichen Unternehmern“ auf drei Jahre bewertet der KSV1870 als ein adäquates Instrument, um Österreichs Wirtschaft nachhaltig zu stärken. Darüber hinaus sei es ein probates Mittel, um Unternehmern die Angst vor den Konsequenzen eines möglichen Scheiterns zu nehmen.

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Ricardo-José Vybiral, Vorstand der KSV1870 Holding AG, über die Auswirkung einer neuen Richtlinie für Privatschuldner. | Foto: KSV1870
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