Österreicher klagte
Facebook-Mutter Meta muss 1,2 Milliarden Euro zahlen

Im jahrelangen Rechtsstreit mit dem Facebook-Mutterkonzern Meta hat die EU am Montag eine Entscheidung getroffen und eine Strafe von 1,2 Milliarden Euro gegen das US-Unternehmen ausgesprochen. Losgetreten wurde der Prozess vom österreichischen Datenschützer Max Schrems. | Foto: APA Picturedesk
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Im jahrelangen Rechtsstreit mit dem Facebook-Mutterkonzern Meta hat die EU am Montag eine Entscheidung getroffen und eine Strafe von 1,2 Milliarden Euro gegen das US-Unternehmen ausgesprochen. Losgetreten wurde der Prozess vom österreichischen Datenschützer Max Schrems, der eine Beschwerde dagegen einbrachte, dass die Daten von Facebook-Nutzerinnen und Nutzern aus der EU auf US-Server übertragen worden waren. Digitalstaatssekretär Florian Tursky (ÖVP) sieht in der ausgesprochenen Strafe "eine gute und richtige Entscheidung."

ÖSTERREICH. Bereits zehn Jahre sind vergangen, seitdem der Whistleblower Edward Snowden enthüllte, dass US-Großunternehmen zum Massenüberwachungsapparat des Geheimdienstes National Security Agency (NSA) beitrugen. So übermittelte unter anderem Facebook die Daten europäischer Nutzerinnen und Nutzer in die USA. Dies ermöglichte es der NSA, auf diese Informationen zuzugreifen. Max Schrems reichte damals eine Beschwerde bei der irischen Datenschutzbehörde (DPC) ein.

Rekordstrafe für Meta

Am Montag verhängte DPC nun eine Rekordstrafe von 1,2 Milliarden Euro gegen den US-Konzern. Damit wurde die bisherige Höchststrafe in Bezug auf EU-Datenschutzverstöße deutlich übertroffen: 2021 wurde die Handelsplattform Amazon zu einer Strafzahlung von 746 Millionen Euro verdonnert. DPC entschied im aktuellen Fall zudem, dass Meta alle personenbezogenen Daten an seine Rechenzentren in der EU zurückbringen müsse. Hierfür hat der Konzern eine Frist von fünf Monaten erhalten.

Am Montag verhängte DPC nun eine Rekordstrafe von 1,2 Milliarden Euro gegen den US-Konzern. Damit wurde die bisherige Höchststrafe in Bezug auf EU-Datenschutzverstöße deutlich übertroffen. | Foto: META Inc.
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Max Schrems zeigte sich froh über den Beschluss der Datenschutzbehörde, verwies jedoch darauf, dass die Strafe auch höher ausfallen hätte können:

"Wir sind froh über diese Entscheidung nach zehn Jahren Rechtsstreit. Das Bußgeld hätte wesentlich höher ausfallen können, da die Höchststrafe bei über 4 Milliarden liegt und Meta zehn Jahre lang wissentlich gegen die DSGVO verstoßen hat, um Profit zu machen. Wenn die US-Überwachungsgesetze nicht geändert werden, wird Meta nun wohl seine Systeme grundlegend umstrukturieren müssen."

Erfolgreiche Berufung unwahrscheinlich

Schrems ging zudem davon aus, dass Meta vor dem irischen und möglicherweise auch vor dem europäischen Gericht Berufung einlegen werde. Die Chancen, dass diese Entscheidung in wesentlichen Punkten aufgehoben werde, sehe er jedoch nur als gering an. So habe der Europäische Gerichtshof bereits in zwei Fällen entschieden, dass es "keine gültige Rechtsgrundlage für Datenübermittlungen zwischen der EU und den USA zwischen mindestens 2007 und 2023 gab."

DPC entschied im aktuellen Fall zudem, dass Meta alle personenbezogenen Daten an seine Rechenzentren in der EU zurückbringen müsse. Hierfür hat der Konzern eine Frist von fünf Monaten erhalten. | Foto: pixabay/Simon
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Tursky will bei Datenschutz keine Kompromisse machen

Auch Digitalstaatssekretär Florian Tursky zeigte sich mit der Entscheidung der Datenschutzbehörde zufrieden. Dies zeige, dass sich auch US-amerikanische Großkonzerne an die Gesetze in Europa halten müssen. Tursky führte weiters aus:

"Die Facebook-Mutter Meta hat sich offenbar nicht an ein Urteil gehalten und soll Nutzerdaten an die USA übermittelt haben. Die Strafe der irischen Datenschutzbehörde ist eine gute und richtige Entscheidung und ein klares Statement. Beim Thema Datenschutz dürfen wir keine Kompromisse zulassen und müssen zeigen, dass es dabei keine Ausnahmen gibt. In Zukunft wird uns der DSA (digital Service Act) noch mehr Möglichkeiten geben, indem er unter anderem verschärfte Haftungs- und Sicherheitsvorschriften gegen Hass im Netz für digitale Plattformen vorsieht, die wir rechtlich durchsetzen werden.“

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