VW-Abgasskandal
Hersteller haftet auch bei Kauf beim Händler

Der OGH stellte in seinem Urteil klar, dass VW auch dann den Kaufpreis rückerstatten muss, wenn das Fahrzeug bei einem Händler gekauft wurde. | Foto: Foto: Künstner
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  • Der OGH stellte in seinem Urteil klar, dass VW auch dann den Kaufpreis rückerstatten muss, wenn das Fahrzeug bei einem Händler gekauft wurde.
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Acht Jahre nach Bekanntwerden des Dieselabgasskandals bei VW hat der Oberste Gerichtshof (OGH) eine Entscheidung getroffen. VW-Käuferinnen und Käufer eines Modells mit "Thermofenster" im Motor können das Auto retournieren und den Kaufpreis zurückverlangen.

ÖSTERREICH. Das Thermofenster hatte bewirkt, dass die Abgasreinigung nur bei milden Temperaturen arbeitet. Das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt hatte eine Software vorgeschrieben, die den Schaden beheben sollte. Allerdings wurde dabei erneut ein "Thermofenster" inkludiert und das Fahrzeug somit immer noch schadhaft, urteilte der ÖGH (10 Ob 2/23a).

Fortschritte bei Sammelklagen erwartet

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat Sammelklagen von über 9.000 Klägerinnen und Klägern an 16 Landesgerichten eingebracht. Diese dürften nun wieder ins Rollen gebracht werden. "Diese Entscheidung ist der 'Löser' für sämtliche Verfahren, die wegen des ursprünglichen Skandalmotors (EA189) geführt werden. Die Ansprüche sind auch noch nicht verjährt", so Rechtsanwalt Michael Poduschka, der einen Einzelkläger im vorliegenden OGH-Verfahren vertritt. Das Urteil werde ebenso Auswirkungen auf andere Automarken haben, die vom Abgasskandal betroffen seien.

Durch das Thermofenster fand nur bei Außentemperaturen zwischen 15 und 33 Grad eine Abgasreinigung statt, was nicht rechtskonform ist. | Foto: Rovertune
  • Durch das Thermofenster fand nur bei Außentemperaturen zwischen 15 und 33 Grad eine Abgasreinigung statt, was nicht rechtskonform ist.
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Bei Volkswagen spricht man hingegen von falschen Tatsachen die zum Urteil des OGH führten. So hätte das Höchstgericht anerkennen müssen, dass ursprüngliche Mängel mit dem Update der Software behoben wurden, kritisiert VW.

Der OGH orientierte sich an einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Demnach stelle die Abschaltung der Abgasreinigung außerhalb eines bestimmten Temperaturbereichs einen Schaden für die Käuferin bzw. den Käufer dar, weil unklar ist wie das Fahrzeug weiter genutzt werden kann.

Hersteller haftet 

Im Zuge des OGH-Urteils gelte für die Abgasnormen als Schutznorm eine Beweislastumkehr. VW müsse nachweisen, dass sie in Zusammenhang mit der Abschaltvorrichtung für die Abgasreinigung kein einziges Mal fahrlässig gehandelt hätten. "Die Fahrzeughersteller müssen beweisen, dass sie nichts davon gewusst haben, dass die Thermofenster gegen geltendes Recht verstoßen – das wird keinem gelingen", schätzt Poduschka die Situation ein.

Nachzuweisen wo das Thermofenster bei jedem Fahrzeug liegt, würde Volkswagen teuer zu stehen kommen. Die Feststellung wäre kostspielig und aufwendig. Die Kosten werden auf 50.000 Euro pro Messung geschätzt. Der OGH stellte ebenfalls fest, das der Hersteller selbst ohne direktes Vertragsverhältnis mit der Käuferin oder dem Käufer schadensersatzpflichtig ist. Also auch dann, wenn der Kauf über einen Händler oder Händlerin abgeschlossen wurde.

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