Meta stellt Prozess um
Österreicher will erneut gegen Facebook vorgehen

Datenschutz-Aktivist und Gründer von Noyb, Max Schrems, greift die Änderung auf Facebook nicht weit genug. | Foto: APA Picturedesk
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  • Datenschutz-Aktivist und Gründer von Noyb, Max Schrems, greift die Änderung auf Facebook nicht weit genug.
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Der Facebook-Konzern Meta stellt die rechtliche Grundlage zur Datenerhebung um. Ab Mittwoch, 5. April können Userinnen und User auch in Österreich der Sammlung von Informationen über ihr Online-Verhalten im Bezug auf personalisierte Werbung widersprechen. Dieses Modell geht dem österreichischen Datenschützer Max Schrems nicht weit genug – er kündigt rechtliche Schritte an.

ÖSTERREICH. Meta wird die Daten der Nutzerinnen und Nutzer künftig nicht mehr auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung mit ihnen sammeln, nachdem die bisherige Praxis Anfang 2023 von der zuständigen Datenschutzbehörde in Irland für illegal erklärt wurde. Daraus ergibt sich auch die Möglichkeit, der Datensammlung für personalisierte Werbung zu widersprechen. Personalisierte Werbung ist aber Geschäftsmodell der beiden wichtigsten Meta-Dienste Facebook und Instagram.

Österreicher geht gegen neues Modell vor

Für den Salzburger Datenschutz-Aktivist Max Schrems und seiner Datenschutz-Organisation Noyb, die mit ihren Beschwerden maßgeblich zur Entscheidung der irischen Datenschützer beigetragen hatte, greift die Änderung nicht weit genug: "Meta tauscht eine illegale Praxis gegen eine andere illegale Praxis", kritisierte Schrems. Statt der Möglichkeit zum "Opt-out" aus der Datensammlung sei eine vorherige "Opt-in"-Einwilligung nötig. Noyb werde umgehend auch gegen das neue Modell vorgehen.

Meta kam Datenschützern entgegen

Die irischen Datenschützer hatten zu Jahresbeginn einen Verstoß gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) festgestellt und eine Strafe von 390 Millionen Euro gegen Meta verhängt. Der Konzern war weiterhin der Ansicht, im Rahmen der DSGVO gehandelt zu haben. Mit der Änderung wolle man aber in vorgegebener Frist die Anforderungen der Datenschützer erfüllen.

Die DSGVO regelt seit 2018, zu welchen Bedingungen personenbezogene Daten genutzt werden dürfen. Der Facebook-Konzern hatte damals in seinen Nutzungsbedingungen das Ausspielen von personalisierter Werbung zum Teil des Dienstes erklärt, für den keine eigene Zustimmung notwendig sei.

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