Kaum Kontrollen
Rechnungshof lässt kein gutes Haar an Kurzarbeit

COVID-19-Kurzarbeit: Konzept zur gezielten Aufdeckung von Missbrauch fehlte, kritisiert der Rechnungshof. | Foto: Achim Bielek
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  • COVID-19-Kurzarbeit: Konzept zur gezielten Aufdeckung von Missbrauch fehlte, kritisiert der Rechnungshof.
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Der Rechnungshof (RH) hat bei der Überprüfung der Corona-Kurzarbeit März 2020 bis Ende März 2021 gravierende Mängel festgestellt. So fehlte ein Konzept zur gezielten Aufdeckung von Missbrauch. Bis August 2021 wurden rund 9 Milliarden Euro ausgegeben.

ÖSTERREICH. In der ersten Antragsphase bis Ende Mai 2020 sei es "zu einer systematischen, nicht intendierten und nicht unmittelbar erkannten Überzahlung in der Größenordnung von 500 Millionen Euro" gekommen, lautet das Fazit des Rechnungshofberichts.

Schuld sei ein falsches, nicht geeignetes Berechnungsmodell. Zudem sei der ganze Prozess in Phase 1 "unter großem Zeitdruck" erfolgt. Die Abwicklung der Kurzarbeit habe für das Arbeitsmarktservice (AMS) "eine außerordentliche administrative Herausforderung" bedeutet. "Ab Sommer 2020 gelang es, den Abwicklungsprozess zu stabilisieren und zu professionalisieren", so die RH-Prüfer.

Den Abwicklungsaufwand für das AMS erhöhten zusätzlich die mehrfach geänderten Vorgaben zur Corona-Kurzarbeitsbeihilfe zwischen März 2020 und März 2021. Die ursprüngliche Fassung der Richtlinie vom 19. März 2020 wurde laut Rechnungshof bis Ende März 2021 zwölfmal - häufig rückwirkend - adaptiert.

Die Corona-Kurzarbeit endet Ende März, so Arbeitsminister Kocher. | Foto: Christopher Dunker/BKA
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Keine Kontrollen

Darüber hinaus fehlte ein Kontrollkonzept "zur gezielten Aufdeckung von unrechtmäßigem Förderbezug". Denn das AMS habe Arbeitszeitaufzeichnungen nur in Ausnahmefällen angefordert, um zu Unrecht abgerechnete Ausfallstunden aufzudecken. Vor-Ort Kontrollen  vermisst der RH ebenso. Die Kosten für die Kurzarbeit beliefen sich bis Ende März 2021 auf rund 7,8 Mrd. Euro. Bis Ende 2021 stiegen die Auszahlungen auf 9,2 Mrd. Euro. Zu Unrecht verrechnete Ausfallstunden gehörten laut Rechnungshof aber zu den häufigsten an das AMS herangetragenen Betrugsverdachtsmeldungen.

Experten waren nicht involviert

Dem Arbeitsministerium und dem AMS ist es laut Rechnungshof im überprüften Zeitraum nicht gelungen, Kriterien für eine Plausibilisierung der zentralen Fördervoraussetzung der vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu entwickeln. "Das AMS nahm eine inhaltliche Prüfung dieser Fördervoraussetzung grundsätzlich nicht vor", heißt es im Rechnungshofbericht. Negativ werteten auch die Rechnungshof-Prüfer, dass Fachexpertinnen und Fachexperten des Ministeriums und des AMS in die Grundkonzeption des Corona-Kurzarbeitest-Modells nicht miteinbezogen wurden.

Als Stärken der Covid-Kurzarbeit-Administration führte der Rechnungshof folgende Punkte an: Das Modell sei rasch eingeführt worden und es habe eine rasche und geordnete Abwicklung der Anträge und Auszahlungen sowie automatisierte Kontrollabgleiche mit Daten der Sozialversicherung gegeben.

Neos fordern Konsequenzen

Die Neos werden die RH-Kritik als "vernichtendes Zeugnis für die Regierung" und fordern angesichts der Überzahlung von 500 Millionen Euro "sofortige Konsequenzen". „Es muss, damit wir für die nächste Krise gewappnet sind, umgehend ein System erarbeitet werden, das die Kritik des Rechnungshofes umfassend berücksichtigt - diesmal aber bitte von Profis", sagt Neos-Wirtschaftssprecher Gerald Loacker.

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