Nach OLG-Entscheidung
WKStA stellt Verfahren zu Causa Demox ein

- Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat das Verfahren in der Causa rund um von ÖVP-geführten Ministerien in Auftrag gegebene Umfragen beim Markt- und Meinungsforschungsinstitut Demox Research eingestellt
- Foto: Elke Mayr
- hochgeladen von Lara Hocek
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat das Verfahren in der Causa rund um von ÖVP-geführten Ministerien in Auftrag gegebene Umfragen beim Markt- und Meinungsforschungsinstitut Demox Research eingestellt. Im ursprünglichen Verfahren ging es um den Verdacht der Untreue, des schweren Betrugs sowie um wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren.
ÖSTERREICH. Die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) betrafen Umfragen, die in den Jahren 2021 und 2022 von den Ministerien für Verteidigung, Landwirtschaft und Wirtschaft – alle unter der Leitung der ÖVP – beim Meinungsinstitut Demox in Auftrag gegeben wurden. Das Verfahren wurde nach einer Anzeige mit Informationen aus einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss eingeleitet. Die WKStA ging davon aus, dass im Namen der drei Ministerien Umfragen beauftragt wurden, für die keine oder nur teilweise sachliche Notwendigkeit bestand. Zudem enthielten die Umfragen ministeriumsfremde Fragen, die vermutlich anderen Zwecken dienten. Daher gab es den Verdacht auf Untreue, Betrug und wettbewerbsbeschränkende Praktiken.

- Die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) betrafen Umfragen, die in den Jahren 2021 und 2022 von den Ministerien für Verteidigung, Landwirtschaft und Wirtschaft – alle unter der Leitung der ÖVP – beim Meinungsinstitut Demox in Auftrag gegeben wurden.
- Foto: Markus Spitzauer
- hochgeladen von Magazin RegionalMedien Austria
Hausdurchsuchung hätte nicht stattfinden dürfen
Nun wurde das Verfahren der WKStA eingestellt. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien stellte im vergangenen Jahr fest, dass kein begründeter Anfangsverdacht für die Hausdurchsuchung bestand und hatte der Beschwerde des Demox-Geschäftsführers Paul Unterhuber stattgegeben. Demzufolge hätte es auch keine gerichtliche Bewilligung für die Durchsuchung geben dürfen. Infolge dieser Entscheidung des OLG durften die bei der Hausdurchsuchung sichergestellten Beweismittel nicht gegen die Beschuldigten verwendet werden.
Da somit kein gerichtlich strafbares Verhalten nachweisbar war und auch keine weiteren aussichtsreichen und zweckmäßigen Ermittlungsmaßnahmen zur Verfügung standen, entschied die WKStA, das Verfahren einzustellen. Dies geschah nach einer Genehmigung des Vorhabensberichts durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Justizministerium nach Befassung des Weisungsrates. Laut der WKStA ist die Causa nun endgültig abgeschlossen.
Unterhuber kommentierte die Einstellung des Verfahrens:
"Wir sind immer davon ausgegangen, dass das Verfahren eingestellt wird. Nach fast einem Jahr gesteht die WKStA ihren Fehler endlich ein. Außer Anschuldigungen, die unserem Unternehmen und unserer Reputation geschadet haben, ist nichts über geblieben."
Das könnte dich auch interessieren:



Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.