Deutschlandsberger Verein DCM - Dogs, Cats & More
Kastrationspflicht für Katzen

DCM - Dogs, Cats & More mit Michaela Winter 2.v.re. setzt sich jetzt für Kastrationspflicht für Streunerkatzen ein
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Unter kastrationspflicht.at haben sich viele österreichische Tierschutzvereine zu einer Gemeinschaft zusammengeschlossen um gegen Katzenelend in Österreich aufzutreten. Mit 11.Mai wurden zwei Petitionen an Mag. Faika El-Nagashi übergeben und im Nationalrat eingebracht.

Nun gilt es möglichst viele Zustimmungserklärungen zu sammeln. Sabine Auer vom OÖ Tierschutzverein Streunerkatzen OÖ - eine der Mitbegründerinnen der Plattform kastrationspflicht.at, rief letzte Woche alle Vereine auf sich spontan der Aktion „Leiden per Gesetz muss ein Ende haben“ mitzumachen und eine Unterschriftenaktion zu starten.

Das Team des Vereins DCM - Dogs, Cats & More mit Obfrau Michaela Winter aus dem Bezirk Deutschlandsberg hat sich sofort dazu bereit erklärt, diese neue Herausforderung anzunehmen und begann mit der Planung und Organisation. So standen sie nun am 5.Juni am Grazer Südtiroler Platz.

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Daten und Fakten

Lt. Statistik Austria leben in Österreich 1,2 - 1,5 Millionen Katzen die einen Besitzer haben. Wir gehen von mindestens genauso vielen Streunerkatzen aus, wahrscheinlich ist es jedoch die 2 bis 3 fache Menge, die in Österreich leben. Wenn man „nur“ von 1,2 Millionen Streunern ausgeht, wäre mindestens die Hälfte davon weiblich, dies sind etwa 600.000 weibliche Katzen. Eine unkastrierte Katze wirft 2-4 mal jährlich Junge, im durchschnitt kommt man auf 8 Jungtiere pro Jahr pro weiblicher Katze. Geht man davon aus, dass nur 2 Jungtiere überlegen, weil der Rest Krankheiten, Straßenverkehr, Mensch, Raubtieren zum Opfer fällt, so hat man pro Jahr immer noch einen Zuwachs von 1,2 Millionen Streunerbabies.  Grob überschlagen kastrieren die Vereine und Tierheime in ganzÖsterreich ca. 20.000 Katzen im Jahr.

Zur Kastrationspflicht

Wer schon aufgrund der Streunerbabies staunt, denke nun an die Hauskatzen die einen Besitzer haben. Diese Katzenbabies, die es eigentlich gar nicht geben dürfte, weil in Österreich seit Jänner 2005 eine gesetzliche Kastrationspflicht für Katzen gibt. Die Forderungen daher lautet Änderung des Gesetzestextes.
Der aktuelle Text lautet: „Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur Zucht verwendet werden.“
Dies ist zu ungenau formuliert und genau dieses Schlupfloch bringt Probleme bei der Kontrolle und Exekution mit sich. Derzeit kann jeder Katzenbesitzer eine „Zucht“ anmelden - auch mit Freigängern!
Es gibt keine Kontrolle der „Zuchttiere“, Untersuchungen vor der Verpaarung oder detaillierte Regelungen bzgl. Abgabe der Jungtiere. Die „Zucht“Katzen können sich auch ganz legal mit Streunern verpaaren und Junge zeugen. Viele Katzen werfen auch nicht im wohl behüteten Zuhause, sondern irgendwo in einem Holzstoß oder Schuppen.

Meldepflicht für Streunerkatzen

Die Jungtiere haben somit kaum bis keinen Kontakt zu Menschen, verwildern und bilden so wieder neue Streunerpopulationen. Daher erwarten wir eine Überarbeitung und Anpassung dieser Punkte im Gesetzestext. Änderung der Definition Zucht und Zuchtauflagen. Das dient dazu, dass die spezifischen Merkmale und Vorzüge der jeweiligen Rasse erhalten und gefördert werden. Grundsätzlich dürfen keine Rassemischlinge produziert werden, außer der Züchter kann nachweisen, dass er sich in Genetik auskennt. Regelmäßige unangemeldete Kontrollen durch die Behörde - die Mindestanforderungen zur Haltung von Katzen müssen eingehalten werden.

Jeder Wurf muss der Behörde gemeldet werden. Wir fordern höhere Geldstrafen bei Verstößen, diese sollten zweckgebunden in einem Fond gesammelt und für Kastrationsprojekte verwendet werden.
Scheue oder unkastrierte Katzen müssen der Bezirkshauptmannschaft gemeldet werden, damit diese das Einfangen und Kastrieren veranlassen können.

Förderung von Kastrationsaktionen für Streunerkatzen

Um die Streunerpopulation einzudämmen, müssen flächendeckend Aktionen durchgeführt werden. Dies bedeutet finanzielle Mittel für Vereine/Tierheime/Tierärzte und finanzielle Unterstützung für die Kastration von Katzen bei Privatpersonen und Bauern. Besonders Bauern wehren sich gegen die Kastrationspflicht. Viele sind der Meinung, dass sie für die Kosten der verwilderten Katzen auf ihrem Hof aufkommen müssen.

Dem ist nicht so, denn die (halb)scheuen Katzen rund um einen Hof fallen unter Streunerkatzen und werden weiterhin kostenlos kastriert. Lediglich für die Katzen, die bewusst angeschafft worden sind, sollte selbst aufgekommen werden.

Aufstockung von mind. drei Amtstierärzten pro Bezirk

Die Aufgaben der Amtstierärzte sind sehr vielfältig und umfangreich. Daher ist es fast unmöglich, dass eine einzelne Person alle Bereiche abdeckt. Die genaue Auflistung der Forderungen gibt es unter www.kastrationspflicht.at.

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