Eigenverbrauch von Photovoltaik-Strom bis 25.000 kWh steuerfrei

Der Ende Februar 2014 veröffentlichte Photovoltaik-Erlass sah vor, dass für den Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Photovoltaik-Strom (bei Überschreitung der Grenze von 5.000 kWh pro Jahr) eine Abgabe von 1,5 Cent pro Kilowattstunde zu entrichten ist.
Dieser Erlass rief einen Sturm der Entrüstung hervor. Unter anderem startete die Plattform "PV Austria" eine Sonnenstrom-Petition, die knapp 31.000 Unterstützer fand. Der Erlass wurde nun vom zuständigen Ministerium überarbeitet, berichtet der Energieverein Schilcherland

Nach zwei runden Tischen zum Thema Photovoltaik wurde demnach beschlossen, dass die Grenze von 5.000 kWh auf 25.000 kWh pro Jahr angehoben wird. Der bis zu dieser Grenze erzeugte und selbst verbrauchte Strom ist steuerfrei. Das Elektrizitätsabgabegesetz werde zudem nicht nur zugunsten der Photovoltaik abgeändert, sondern für alle Stromerzeuger aus erneuerbarer Primärenergie.

Mit dieser Lösung sei gemäß dem Bundesministerium für Finanzen gewährleistet, dass der Großteil (über 90%) der privaten Haushalte, Gewerbetreibenden, Unternehmen sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe nicht von der Elektrizitätsabgabe betroffen sind.

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