Internationaler Weltfrauentag

Monika Wenzl ist Bezirksvorsitzende von "Frau in der Wirtschaft. | Foto: Foto Augenblick
  • Monika Wenzl ist Bezirksvorsitzende von "Frau in der Wirtschaft.
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INTERNATIONALER WELTFRAUENTAG – Steirische Unternehmerinnen weiterhin im Vormarsch – mehr Flexibilität ist erwünscht
Im Rahmen des internationalen Frauentages am 08. März 2014 zieht Frau in der Wirtschaft als Interessenvertretung von rund 21.100 steirischen Unternehmerinnen Bilanz.
Vieles wurde in den vergangenen Jahren für Unternehmerinnen erreicht, wie z.B. die Einführung eines Krankengeldes ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten für Kinder bis zum 10. Lebensjahr (max. EUR 2.300/Jahr) oder die Erhöhung des Wochengeldes auf EUR 50 täglich.
„Man kann nicht oft genug betonen, was die steirischen Frauen leisten: Sie sind top aus- gebildet, stehen fest im Erwerbsleben und meistern oft den leider noch immer viel zu schwierigen Spagat zwischen Job und Familie“, betont Monika Wenzl, Bezirksvorsitzende von Frau in der Wirtschaft (FiW) Deutschlandberg, anlässlich des 103. Internationalen Frauentages.
So liegt die Frauenerwerbsquote hierzulande mit 70,3 Prozent deutlich über dem EU- Durchschnitt und auch die steirische Wirtschaft wird immer weiblicher. Bei den Unternehmensgründungen 2013 gab es mit 64,1 % Frauenanteil (mit den selbständigen PersonenbetreuerInnen) einen neuen Rekordwert an steirischen Gründerinnen zu verzeichnen. Auch ohne den Berufszweig Personenbetreuer liegt der Gründerinnenanteil in der Steiermark bei beachtlichen 44,2 %. 160 Frauen gründeten 2013 ihr eigenes Unternehmen im Bezirk Deutschlandsberg. Das sind 69,6 % der gesamten Neugründungen im Bezirk Deutschlandsberg .
„Umso unverständlicher ist es, dass sich Frauen, die nach wie vor die Hauptlast für Familie und Haushalt tragen, noch immer mit mangelhaften Rahmenbedingungen für eine machbare Vereinbarkeit von Beruf und Familie herumschlagen müssen“, betont Monika Wenzl.

Fehlende Kinderbetreuungsplätze sind Stolperstein für beruflichen Aufstieg von Frauen

Vor allem der seit langem von Frau in der Wirtschaft geforderte flächendeckende Ausbau von qualitativ hochwertigen und leistbaren Kinderbetreuungsplätzen für die unter drei- jährigen Kinder, müsse nun endlich auf Schiene gebracht werden, fordert die Bezirks- vorsitzende der mehr als 1.300 Unternehmerinnen im Bezirk Deutschlandsberg. Ebenso dringend notwendig sei die Anpassung der Betreuungs- und Schließzeiten an die Arbeitsrealität der Frauen und Mütter in der Steiermark. Neben dem Ausbau der Kinderbetreuung ist die Flexibilisierung der Arbeitszeit noch ein weiterer nötiger Baustein, um Frauenkarrieren einfacher möglich zu machen. „Es ist kein Geheimnis, wenn ich sage: Fehlende und nicht adäquate Kinderbetreuungsplätze sind ein riesiger Stolperstein für den beruflichen Aufstieg von Frauen“, ist Monika Wenzl überzeugt.
Flexiblere Arbeitszeiten gerade von Frauen verstärkt gewünscht
Wir sehen in der betrieblichen Praxis immer wieder, dass der Wunsch nach flexibleren Arbeitszeiten gerade bei Frauen stark vorhanden ist. Doch selbst wenn Unternehmen und Arbeitnehmerin miteinander eine Lösung finden könnten, hakt es oft an den gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Rahmenbedingungen“, betont die Bezirksvorsitzende von Frau in der Wirtschaft Deutschlandsberg Monika Wenzl.
Um zu beleuchten, wie praktikable Lösungen aussehen können und wo Rahmenbedingungen geändert werden müssten, hat Frau in der Wirtschaft eine österreichweite Umfrage unter 1.800 Personen in Auftrag gegeben. Deutliches Fazit der Erhebung: Mehr Flexibilität ist das Gebot der Stunde. „Der Wunsch nach Individualität wird durchwegs groß geschrieben. Gerade wenn wir über Flexibilität nachdenken, ist bei den Frauen die Vereinbarkeit von
Beruf und Familie Thema Nummer eins. Hier ist Handlungsbedarf gegeben“, so Monika Wenzl.
87 % der Befragten sagen, verschieden lange Arbeitstage wären für sie sehr interessant. Drei Viertel würden sich die Arbeitszeit gern auf weniger Tage pro Woche aufteilen. Von Zuhause aus arbeiten würden gerne zwei
Drittel. „Wenn es um die Einteilung der Arbeitszeiten geht, sieht man, dass deutlich mehr Frauen als Männer einen späteren Arbeitsbeginn haben und vermutlich auch brauchen, um ihre Kinder in Betreuungseinrichtungen zu bringen“, so Monika Wenzl weiter.
„Flexiblere Zeiteinteilung stößt auf breite Zustimmung, wie die Umfrage belegt. Es muss also darum gehen, individuelle Spielräume zu finden und diese im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer umzusetzen“, wünscht sich Monika Wenzl.
Um vor allem dem Wunsch der Frauen nach flexibleren Arbeitsformen entgegenzukommen, hat Frau in der Wirtschaft fünf Forderungen zusammengefasst:
FLEXIBLE ARBEITSZEITEN – FORDERUNGSPAKET FRAU IN DER WIRTSCHAFT
1. Durchrechnung der Arbeitszeit
Derzeit kann eine Durchrechnung der Arbeitszeit z.B. lange/kurze Wochen nur auf der Grundlage eines KV-Modells durchgeführt werden. Der gesetzliche Spielraum wird in den KV jedoch nicht oder nur teilweise genutzt. Hier wäre eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes wünschenswert, wonach die Durchrechnung auch mittels Einzelvereinbarung festgelegt werden könnte. Damit könnte der/die ArbeitnehmerIn einfach zwischen unterschiedlichen Wochenarbeitszeiten wechseln.
Beispiel: Eine Angestellte mit 2 Kindern (Vollzeit). Im Sommer haben die Kinder neun Wochen Ferien; die Angestellte kann die Kinderbetreuung nur sehr schwer organisieren. In einer Einzel- vereinbarung kann die Angestellte daher beispielsweise vereinbaren, in den ersten 26 Wochen des Jahres 45 Stunden pro Woche zu arbeiten, in den folgenden 13 Wochen nur noch 30 Stunden (Sommermonate) und in den letzten 13 Wochen 40 Stunden. Die durchschnittliche wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden wird damit eingehalten.
2. Änderung der Zuschlagspflichten bei 10-Stunden-Tagen
Derzeit sind bei einem 10-Stunden-Tag die neunte und zehnte Stunde als zuschlags- pflichtige Überstunden abzurechnen (Ausnahme gelten u.a. bei Gleitzeit und 4-Tage- Woche). Obwohl per Gesetz möglich, sind auf Kollektivvertragsebene kaum Fortschritte möglich. Um die Flexibilität zu erhöhen, soll die tägliche Normalarbeitszeitgrenze auf 10 Stunden - unter grundsätzlicher Beibehaltung der wöchentlichen Normalarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche - angehoben werden (wie in Deutschland). Somit wären die neunte und zehnte Stunde keine Überstunde und damit zuschlagsfrei.
Beispiel: Eine Arbeitnehmerin hat eine 40-Stunden-Woche. Sie entscheidet sich Montag und Dienstag jeweils 10 Stunden zu arbeiten, damit sie am Freitag bereits nach vier Stunden ins Wochenende gehen kann. In diesem Fall soll kein Zuschlag anfallen.
3. Mehr Flexibilität bei Höchstarbeitszeit
Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt derzeit 10 Stunden. Nur unter sehr restriktiven Bedingungen darf länger gearbeitet werden. Zumindest für bestimmte Fälle und Arbeits- plätze geringer Belastung sind die Spielräume, mehr als 10 Stunden zu arbeiten, zu er- weitern. Zu denken ist etwa an Gleitzeit, Reisezeiten oder kurzfristig abzuschließende Projekte.

Beispiel: Eine Angestellte (zwei Kinder, alleinerziehend, Vollzeit) hat eine Dienstreise von Wien nach Salzburg. Sie nutzt die Zeit im Zug für die Vor- und Nachbereitung der Termine. Um bei längerer Anreise und vielen Terminen nicht gegen die Höchstarbeitszeit zu verstoßen, muss die Angestellte eine Übernachtung in Salzburg einplanen. Für den Nachmittag, die Nacht und den Tag darauf ist sie auf eine Betreuungshilfe angewiesen.
NEU: Durch eine Anpassung der Höchstarbeitszeit könnte die Angestellte noch am Abend zurückfahren und würde sich die Organisation und Bezahlung einer Betreuungshilfe zum großen Teil ersparen.

4. Homeoffice – Bestimmungen zu Ruhezeiten anpassen

Derzeit gilt ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot an Samstagen (ab 13 Uhr) und an Sonntagen (0-24 Uhr), wobei eine durchgehende Ruhezeit von 36 Stunden eingehalten werden muss. Unter der Woche gilt eine Ruhezeit von 11 Stunden (in KV auf 8 Stunden reduzierbar). Das geltende Recht schränkt die flexible Zeiteinteilung bei Teleworking stark ein.
Um die Gestaltungsfreiheit für die ArbeitnehmerInnen zu erhöhen, sollen die gesetzlichen Ruhezeiten bei Teleworking verringert werden. Dies sollte auch ohne kollektivvertragliche Regelung mit Einzel- bzw. Betriebsvereinbarung möglich sein. Die Gesamtarbeitszeit bleibt davon unberührt.
Beispiel: Eine Angestellte (2 Kinder, 20 Stunden Teilzeit mit Teleworking, verheiratet) arbeitet täglich von 8 bis 12 Uhr, montags und freitags von zuhause aus. Will die Angestellte nun unter der Woche von 22 bis 24 Uhr per Teleworking vorarbeiten, so ist das gesetzlich (Ruhezeit von 11 Stunden) nicht möglich. Auch am Sonntag, wenn ihr Mann oder die Großeltern Zeit für die Kinderbetreuung hätten, darf die Angestellte nicht arbeiten.
NEU: Die Ruhezeitbestimmungen gelten nicht für Teleworking. Die Angestellte kann ihre Arbeitszeit zu Hause flexibel gestalten und besser an die Gegebenheiten sowie an die Bedürfnisse der Kinder anpassen.
5. Homeoffice – Ausnahme von Überstundenzuschlägen am Abend
Zahlreiche Kollektivverträge sehen ab einer gewissen Uhrzeit, meist ab 20 Uhr, Nacht- oder erhöhte Überstundenzuschläge vor. Bei Teleworking kann die Arbeitszeit flexibel eingeteilt werden, d.h. der/die ArbeitnehmerIn beginnt beispielsweise erst am Abend zu arbeiten. Hier soll es Ausnahmen für Telearbeit geben.

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