Vogelgrippe in Salzburg
Flachgau und Stadt zum Risikogebiet erklärt

Für landwirtschaftliche Betriebe und Hobbyhaltungen über 50 Stück Geflügel gilt im Flachgau und in der Stadt Salzburg ab Donnerstag, dem 20. November 2025, eine Stallpflicht. Beide Bezirke gelten als stark erhöhtes Risikogebiet für die Vogelgrippe. | Foto: Land Salzburg/Melanie Hutter
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  • Für landwirtschaftliche Betriebe und Hobbyhaltungen über 50 Stück Geflügel gilt im Flachgau und in der Stadt Salzburg ab Donnerstag, dem 20. November 2025, eine Stallpflicht. Beide Bezirke gelten als stark erhöhtes Risikogebiet für die Vogelgrippe.
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Der Flachgau und die Landeshauptstadt Salzburg werden vom Gesundheitsministerium zu stark erhöhten Risikogebieten für die Vogelgrippe (Geflügelpest) erklärt.

FLACHGAU, SALZBURG-STADT. Ab Donnerstag, dem 20. November 2025, gilt für landwirtschaftliche Betriebe und Hobbyhaltungen mit mehr als 50 Stück Geflügel im Flachgau und in der Stadt Salzburg zusätzlich zu den bereits eingesetzten Biosicherheitsmaßnahmen eine Stallpflicht. Der Kontakt von Hausgeflügel zu Wildvögeln muss dann bestmöglich unterbunden werden. Anlass für die aktuellen Verschärfungen sind laut Informationen durch das Land Salzburg der Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb im Burgenland und einem Betrieb in Oberösterreich.

Hohes Ansteckungsrisiko

Wegen des hohen Ansteckungsrisikos durch Wildvögel in Geflügelbetrieben wird in allen Flachgauer Gemeinden und in der gesamten Landeshauptstadt laut Informationen durch das Land Salzburg für Betriebe und Hobbyhaltungen mit mehr als 50 Stück Geflügel eine Stallpflicht verordnet. Der Kontakt zu wild lebenden Vögeln und deren Kot ist zu vermeiden und zu wild lebenden Wasservögeln jedenfalls auszuschließen. Betriebe unter 50 Stück Geflügel sind von der Stallpflicht ausgenommen, umfassende Biosicherheitsmaßnahmen gelten aber auch für sie.

Wichtigste Maßnahmen im Überblick

Das Hausgeflügel ist durch Überdachung, mittels Netze oder anderen geeigneten Mitteln vor dem Kontakt zu Wildvögeln zu schützen. | Foto: Symbolbild Pixabay
  • Das Hausgeflügel ist durch Überdachung, mittels Netze oder anderen geeigneten Mitteln vor dem Kontakt zu Wildvögeln zu schützen.
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. Enten und Gänse sind getrennt von anderem Geflügel zu halten.
. Das Hausgeflügel ist durch Überdachung, mittels Netze oder anderen geeigneten Mitteln vor dem Kontakt zu Wildvögeln zu schützen.
. Zumindest die Fütterung und Tränke soll nur im Stall beziehungsweise Unterstand durchgeführt werden.
. Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, sind so einzuzäunen, dass Hausgeflügel hier keinen Zugang haben.

Verheerende Konsequenzen 

„Der aktuelle Fall im Burgenland zeigt, wie schnell die Krankheit eingeschleppt werden kann, wenn die Maßnahmen nicht eingehalten werden“, sagt der Landesveterinärdirektor Peter Schiefer und ergänzt:

„Die Konsequenzen für einen betroffenen Betrieb sind dramatisch. Das gesamte Geflügel am Hof muss gekeult werden und es werden Sperr- und Überwachungszonen mit Verbringungsverboten sowie Untersuchungsverpflichtungen eingeführt.“


Vier Bezirke mit „nur“ erhöhtem Risiko

Für alle geflügelhaltenden Betriebe gilt ein besonderes Augenmerk auf regelmäßige Hygienemaßnahmen. | Foto: Symbolbild Pixabay
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Für Betriebe im Tennengau, Pongau, Pinzgau und Lungau ändert sich vorerst nichts. Diese Regionen bleiben weiterhin Gebiete mit erhöhtem Risiko für Vogelgrippe. Die angeführten Biosicherheitsmaßnahmen gelten auch in diesen Bezirken bereits seit dem 3. November 2025.

„Für alle geflügelhaltenden Betriebe gilt ein besonderes Augenmerk auf die regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Beförderungsmittel, Gerätschaften sowie einer eigenen Stallkleidung und Hygienemaßnahmen bei Betreten der Stallungen“

appelliert der Landesveterinärdirektor Peter Schiefer.

Die Krankheitssymptome

Um die Tierseuche möglichst frühzeitig zu erkennen sind die Halterinnen und Halter gefordert, ihre Herde im Blick zu haben.

„Erhöhte Verendungsraten oder ein gehäuftes Auftreten typischer Krankheitssymptome müssen sofort an die örtlich zuständige Veterinärbehörde gemeldet werden. Typische Krankheitssymptome sind etwa Mattigkeit, Bewegungsstörungen, Atemnot, Abfall von Futter- oder Wasseraufnahme und Rückgang der Legeleistung oder Schwellungen und Blutungen im Kopfbereich der Tiere“

sagt Peter Schiefer. Bei Wildvögeln wurde die Geflügelpest bereits in Kärnten sowie in Ober- und Niederösterreich nachgewiesen. Auf Salzburg rückt die Krankheit auch aus dem benachbarten Bayern näher. Für den Menschen besteht laut aktuellen Erkenntnissen keine Gefahr der Ansteckung.

Fütterung von Singvögeln möglich

Singvögel spielen in der Verbreitung der Vogelgrippe derzeit keine beziehungsweise nur eine sehr untergeordnete Rolle. | Foto: Symbolbild Pixabay
  • Singvögel spielen in der Verbreitung der Vogelgrippe derzeit keine beziehungsweise nur eine sehr untergeordnete Rolle.
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Die Vogelgrippe-Thematik verunsichert auch Menschen, die in ihrem Garten oder auf ihrem Balkon Singvögel füttern. Singvögel spielen in der Verbreitung der Vogelgrippe derzeit keine beziehungsweise nur eine sehr untergeordnete Rolle.

„Eine Fütterung unter Einhaltung der üblichen Hygiene kann in privaten Gärten ohne Hausgeflügelhaltung auch weiterhin durchgeführt werden“

so Peter Schiefer.

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